LaTeX-Briefvorlage für Widersprüche

Ich habe für meine Widersprüche an das ITZBund mal eine LaTeX-Briefvorlage erstellt.
Gerne könnt ihr diese nehmen und anpassen.

Der Quellcode ist auf GitHub verfügbar: GitHub - rugk/ifg-letter-appeal: A LaTeX template for appeals to official notifications of agencies to (German) “Freedom of information” (FOI) requests, in German the Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Visuell ist das ganze etwas von @Jasper’s Briefvorlage als LibreOffice/.odt-Datei inspiriert.

Features

  • „Knickfalten” zum Zusammenfalten des Briefs
  • „Saubers“ Layout mit LaTeX und KOMA-Script-Briefvorlagen (diese sollten den üblichen DIN-Normen für Geschäftsbriefe folgen), also bspw. Briefkopf etc.
  • LaTeX bringt auch automatisch Silbentrennung sowie eine saubere Typografie mit sich
  • Es ist möglich, das Aktenzeichen der Behörde und das eigene (Anfragenummer) anzugeben.
  • Seitenzahlen (automatisch generiert)
  • Anklickbare Links in PDF-Datei (E-Mail, Telefonnummer etc., falls angegeben)
  • Wichtige Daten (Anfragenummern, Empfangsbehörde, Absendedaten) einfach über „Variablen” anpassbar
  • Aktuell sogar serienbrieffähig (evt. entferne ich das jedoch, da man es ja eher nicht benötigt in diesem Fall)

Vorschau

So sieht das dann bspw. aus:

Größere Darstellung und PDF im GitHub-Repository.

Zukunft

Das Repository muss sicher noch etwas aufgeräumt werden und auch der LaTeX-Quellcode könnte noch hübscher gestaltet werden. Aber das hat mir erst einmal gereicht.
Pull Requests sind jedoch in jedem Fall gerne gesehen! :smiley:

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@rugk Hi, erstmal danke für deine sehr anschauliche Vorlage - Die sieht sehr professionell aus. Bin neu hier im Forum, daher meine Frage wie öffne ich das Dokument in LaTex ?

Habe das Dokument auch in Libreoffice geöffnet, aber da sind die Schriftarten anders und ich würde das gerne einfach mit meinen Daten füttern.

Kann man das auch mit Pages öffnen ?

Danke im Voraus :slight_smile:

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Hi,
nein LaTeX kann man nur mit damit kompatiblen Texteditoren öffnen.
Größter Unterschied zwischen LaTeX und anderen Editoren wie Libreoffice ist, dass man bei LaTeX Quellcode bearbeitet und diesen dann direkt zu einer PDF „kompiliert”.

Es gibt verschiedene Editoren, von denen einige tatsächlich auch versuchen das etwas WYSIWYG-ähnlicher zu machen (wie Word und co), allerdings bevorzuge ich lieber den sauberen Quellcode.
Ich empfehle dazu TexStudio, aber es gehen auch andere Programme.
Je nach System benötigst du auch eine LaTeX-Distribution, die die eigentliche Umwandlung (Kompilierung) des Quellcodes in die PDF erledigt. Ist auch nur eine Installationssache.

Ein paar gute Anleitungen findet man bspw. hier oder ganz einfach sogar auf WIkihow. Tiefergehend gibt es auch viele weitere Dokumente, die dann die Syntax (also die Sprache LaTeX) erklären, aber mit einem Template kommt man da ganz gut rein und man muss am Anfang ja meist auch nur Text anpassen.

Selbst wenn dir das alles zu viel ist, gibt es noch einen kleinen echt einfachen Trick: Mit Overleaf gibt es einen schicken Online-Editor, der in der Grundversion kostenlos ist und dazu noch gute und einfache Anleitungen bietet.
Dort kannst du das Template auch importieren (es sollten alle Dateien importiert werden, das ist wichtig).
Ich hoffe das konnte helfen. Evt. sollte ich das ja auch mal in das GitHub-Projekt da schreiben.

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@rugk danke für deine Tipps. Ich bin dann eher der WYSIWYG Typ. Was Programmieren, Quellcode oder Github angeht verstehe ich da nur Bahnhof - dein letzter Tipp war dafür umso hilfreicher.

wenn ich die gesamte zip.datei allerdings bei overleaf importieren möchte kommt folgende Nachricht:
*

ifg-letter-appeal.tex has an invalid extension. Valid extension(s): zip.

Was kann ich da tun ?

Sieht so aus als würdest du nicht die ZIP-Datei, sondern nur eine einzelne Datei (.tex) hochladen.

Bei GItHub gibt es einen Knopf zum Herunterladen der ZIP des aktuellen Stands:
grafik

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Danke, jetzt habe kann ich die zip hochladen.

Wichtig ist aber dass ich den Widerspruch nicht im Quellcode, sondern nach dem WYSIWYG Prinzip direkt im Text ändern will – geht das ?

Quellcode ist mir zu kompliziert :grimacing:

LaTeX ist nicht für WYSIWYG ausgelegt, deswegen prinzipiell nein.
Tatsächlich gibt es aber ein paar LaTeX Editoren, dioe das versuchen umzusetzen, wie gut oder kompatibel die mit den hier verwendeten Vorlagen sind, weiß ich aber nicht. Aber man findet die sehr einfach. :stuck_out_tongue_winking_eye:
In der englischen Wikipedia gibt es wohl auch eine Vergleichstabelle.

Aber ansonsten ist Overleaf echt einfach. Man schreibt ja einfach den Text und kann alles schwierige der LaTeX-Syntax kann man am einfach ignorieren.

Wo kommt ein Widerspruch auf Papier zum Einsatz? Ich nehme dafür immer die Antwortfunktion von FragDenStaat. Gibt es Fälle, wo das nicht eingesetzt werden kann?

Ein Widerspruch muss nach Verwaltungsrecht des Bundes (und ich denke auch der meisten Länder) in Schriftform erfolgen, d.h. praktisch per De-Mail, Fax oder eben für die meisten von uns sicher per Post.
Darauf wird in der Rechtsbehelferklärung in einem Bescheid meist auch hingewiesen, dass ein Widerspruch schriftlich einzureichen sei. Tut man dies nicht, sondern sendet diesen per E-Mail, kann die Behörde diesen als nicht angekommen ansehen bzw. vlt. auch ignorieren. Auch ist es für dich dann schwerer nachzuweisen, dass der Widerspruch ankam.
Denn ein Widerspruch ist der erste Schritt zur Klage und man kann die ganze Klage vergessen, wenn der Widerspruch vorher nicht formgerecht erfolgte.

Für weitere Infos und Dinge die dabei zu beachten sind habe ich das mal hier zusammen gefasst:

Mal schauen, ich habe gerade eine Verwaltungsklage laufen gegen einen abgelehnten Widerspruch, den ich per FDS-Mail versendet habe. Die Zustellung des Widerspruchs kann ich durch die Mail-Server-Antwort und durch die Ablehnung des Widerspruchs nachweisen.

Oh, ich wünsche auf jeden Fall viel Glück und Erfolg dabei.
Wie @rugk schon ausgeführt hat, erfordert ein Widerspruch die Schriftform. Eine E-Mail von FragDenStaat erfüllt nur die elektronische Form, die für IFG-Anträge auch ausreicht.

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Noch mal als Warnung: Es geht wenige um den Nachweis, sondern um die Form die das Gesetz vorschreibt. Ich glaube das müsste § 70 VwGO sein. Auch kann der Widerspruch aufgrund der falschen Form abgelehnt werden, sodass ohne inhaltliche Bearbeitung Kosten für die Ablehnung anfallen können.
Aber das ist ja eher off-topic.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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Hmpf. Das ablehnende Amt hat mich darauf nicht hingewiesen. FragDenStaat aber auch nicht, soweit ich mich erinnern kann.

Habe gerade noch mal in den Ablehnungsbescheid hineingeschaut. Da hängt gar keine Rechtsbehelfsbelehrung dran.

Sorry, ich entführe gerade das Thema …
Wie schwenkt man denn korrekt von der E-Mail-basierten Kommunikation in FDS zur Briefform um? Ich meine, ich stelle eine Anfrage per FDS-E-Mail, das Amt lehnt ab, jetzt widerspreche ich auf einmal per Brief. Woher weiß das Amt, dass die FDS-E-Mail-Adresse und meine Postadresse zum gleichen Menschen gehören?

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Es müsste ein Rechtsbehelfsbelehrung gegeben haben seitens der Behörde im Bescheid, wo auch die Formvorschrift erwähnt werden muss – zumindest nach Wikipedia. Im verlinkten § 37 Abs. 6 VwVfG steht allerdings nichts zur Form, also bin ich mir hier nicht so sicher, ob sie das erwähnen müssen – und soweit ich weiß, habe ich es oft ohne diesen Zusatz „schriftlich“ gesehen.
Ist sie wie bei dir falsch oder fehlt sie, ändert das nur die Frist (du hast ein Jahr Zeit) – mehr aber soweit ich sehe, nicht.

FragDenStaat schreibt das kurz auf der Seite, die Widersprüche/Klagen erklärt:

Widersprüche müssen in der Regel unterschrieben per Post eingereicht werden (E-Mails reichen nicht!).

Wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist (was ja bei einer fehlenden Rechtsbehelfserklärung mit einem Jahr dank § 58 Abs. 2 VwGO durchaus Zeit haben sollte), dann kannst du den ja immer noch per Post oder Fax (unterschrieben) senden und darin die vorherige Übermittlung als „vorläufig per Mail” bezeichnen. (Zur Sicherheit evt. noch auf benannte Paragraphen hinwiesen, sodass du die Frist durch fehlende Rechtsbehelfserklärung eingehalten hast.)
Da ja dann aber sowohl die Behörde als auch du hier Fehler begangen haben, ist das alles wohl etwas kompliziert und ähnelt dem bereits verlinkten Thread, wo die Behörde am Ende auch kulant war, also es kann natürlich auch gut enden – nur wenn man wirklich rechtssicher sein will bei einem Widerspruch, sollte man ihn eben lieber per Post schicken. (Das macht ja auch gleich einen ganz anderen Eindruck, weil man auch demonstriert, dass man die Rechtslage kennt und es halt allgemein ein Brief ist. :wink:)

Aber da das absolut off-topic wird, kann das ein Moderator mal splitten den Thread bitte? (Ich melde es mal.)
Und am besten verlinke mal deine Anfrage, wenn du dazu weiter Fragen hast, weil im „Kleingedruckten” kann sich immer viel verbergen, sodass das hier alles nur allgemeine Mutmaßungen sind.

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Übrigens, falls Leute gibt, die sich mit LaTeX auskennen, ich versuche gerade die Art des Zitierens auf die LaTeX-Methode anzupassen (man definiert dann einfach Quellen und kann diese einfach widerverwenden. Nummerierung und co wird automatisch durchgeführt, wenn man dies benötigt.).

Leider ist LaTeX ja (aus dem wissenschaftlichen Umfeld kommend) ursprünglich eher anders angedacht. Da gibt es normalerweise ein Literaturverzeichnis und Verweise im Text darauf, Fußnoten gingen auch. Das ist ja allerdings in juristischen Texten zumindest im Deutschen eher ungewöhnlich, soweit ich sehe wird da immer „inline” also im Fließtext direkt zitiert. Maximal werden Abkürzungen wie ebd. oder ibid verwendet.

Deshalb wäre es toll, wenn es das auch LaTeX korrekt macht und ich habe dafür leider noch keine gute Lösung gefunden. Falls jmd. Ideen hat oder auch nach dieser Lösung sucht, hier ist die Frage auf Stackexchange Tex, jetzt auch mit Bounty:

Gerne auch zumindest die Frage upvoten, wenn ihr das Problem auch habt oder gelöst sehen wollt.

Habe mal angefangen, ein XML->PDF-Tool zu bauen, dass man für juristische Texte aller Art (Widersprüche, Klagen, Urteile, …) verwenden können soll. Würde ich, wenn es soweit ist, als Open Source hier für das Forum bereitstellen. Vielleicht baue ich auch einen Visual Editor.

@rugk was meinst du denn, was man an Quellen braucht? Urteile (nach amtlicher Sammlung, Zeitungsveröffentlichung oder Aktenzeichen), Kommentare (Autor/Hrsg., §§, Rn.) und sonstige Literatur, oder? Ist es denn überhaupt sinnvoll, das mittels Markup zu klassifizieren, und nicht einfach normalen “Freitext” zu verwenden?


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JA so mache cih es ja aktuell auch, vor allem der Einfachheit wegen.
Wenn man aber viele Quellen hat und diese mehrfach verwendet ist das nervig. Außerdem kann man so Standardwerke (Kommentierungen etc.) recht leicht wiederverwenden.
Ist eine rein technische Sache, aussehen soll es ja genauso (ohne Quellenverzeichnis wie gesagt.)

Das klingt sehr cool! Viel Erfolg!

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Hat wer dieses Template schon mal in eine Fachaufsichtsbeschwerde umgeschrieben?
Ich würde mal eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen und würde dieses Template wahrscheinlich verwenden. :slight_smile: