Anfrage zu Verwaltungsentscheidungen bzgl. Zoom auf Grundlage des "Universitätsgeheimnisses" verweigert

Hallo zusammen,

ich habe nachdem wir (die Studierendenschaft) uns sehr lange mit der Universität bzgl. Zoom auseinandersetzen mussten eine Anfrage zur Beleuchtung der Entscheidungsfindung auf Seiten der Universität gestellt.

Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzung-der-software-zoom-an-der-tu-kaiserslautern/

Diese Anfrage wurde pauschal abgelehnt mit Verweis auf § 16 Abs. 3 LTransG (RLP) .

Die Widerspruchsfrist ist leider rum - habe es einfach zeitlich nicht geschafft. Jetzt stellt sich mir die Frage wie weiter machen. Meines Erachtens sollte sich der § auf den Schutz von Forschungs- und nicht von Verwaltungsgeheimnissen beziehen. Über Anregungen würde ich mich freuen.

Eine Idee war die Punkte einzeln abzufragen.

LG
SilSte

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Hallo SilSte,
willkommen im Forum und viel Erfolg mit Deinem/Eurem Vorhaben.
Ich und vermutlich auch die meisten anderen hier, sind keine Rechtler, also bitte nichts als Rechtsberatung verstehen, sondern als Versuch eben mit der Situation umzugehen, wie es ein Bürger gegenüber einer Behörde eben so kann.
Ich sehe die Beschaffung von Software durch die Hochschulleitung oder den technischen Dienstleister nicht als durch §16 Abs. 3 LTransG (RPL) abgedeckt. Für mich ist normales Verwaltungshandeln, im Rahmen der zur Verfügungstellung der technischen Infrastruktur. Beide Funktionsträger sind in dieser Funktion ja nicht mit Lehre, Forschung und Wissenschaft betraut, sondern mit Verwaltungsdienstleistungen.
Was jedoch in sogut wie jedem LandesIFG der Fall ist, dass der behördliche Entscheidungsprozess geschützt ist. Haben sie ja auch mit angeführt. Also es keinen Anspruch auf das Warum und den Abwägungsprozess selbst gibt. Wohl aber auf Stellungnahmen. Bei einer solchen ist diese ja das Ergebnis eines Entscheidungsprozesses, der eben in diese Stellungnahme mündet. Ebenso sehe ich einen Anspruch auf Beschlüsse, die ja aber meistens sowieso “hochschulöffentlich” “veröffentlicht” werden (auch eins meiner Zukunftsthemen).
Aber Stellungnahmen und Beschlussprotokolle sollten in der Rückschau ganz gut zu erkennen geben, wie da abgewogen wurde.
Das hier Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse durch die Bekanntgabe einiger der erfragten Informationen gefährdet sein sollen, ist mir überhaupt nicht nachvollziehbar.
Und ohne jetzt die Ziele genau zu kennen, noch ein andere Sichtweise. Die Anfrage hat ja was ganz spannendes hervorgebracht. Es ist eine Übergangslösung, die irgendwie begleitet wird. Da fände ich personlich ja spannend, wie lange dort der Übergang zu was denn genau geplant ist? Gibt es Gremien, die sich mit den Kriterien der neuen Auswahl beschäftigen? Wer “begleitet” da überhaupt und was für Daten werden dabei aufgezeichnet.
Ich bin selbst im Bereicht Datenschuzt tätig und sehe eine verpflichtende Nutzung kritisch, sofern die Anonymität nicht sichergestellt werden kann. Das hat die Hochschule mithilfe ihres VPN ja versucht, in dem durch das VPN die IP verschleiert wird. Da bei der OneOnOne Verbindung eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung aktivierbar ist, habe ich so das Gefühl, dass dies auch ausreichend sein kann, um den besonders schutzwürdigen Bereich der Bewertung ausreichend (DSGVO Art. 32) zu schützen. Und ich gehe nicht weiter auf die Diskussion sein, warum wir deutsche Steuergelder in die USA verschicken, obwohl es genug OpenSource gibt.
Und irgendwer hat hier auch alle Hochschulen nach Zoom befragt. Ich glaube das war Arne.
Und noch ein Tip. Ich habe gute Erfahrung mit der Rechtsstelle des DFN gemacht. Die sprechen gern auch mit Techies und schreiben dann vielleicht auch einen Rechtsbrief genau zu dem Thema.

Formal denke ich man könnte unter den von mir zuvor gemachten Aussagen eine neue geänderte Anfrage stellen. Mir ist bisher keine Rechtsgrundlage bekannt, nachdem man sogar die gleiche Anfrage erneut stellen kann.

Viel Erfolg weiterhin

Auch noch eine Ergänzung zur Ablehnung der Uni:
Bzgl „Freiheit der Lehre” ist ja wirklich ein extra Ausnahmegrund im Gesetz und darauf beziehen sie sich (§ 16 Abs. 3 LTranspG):. Dort heißt es aber auch:

[…] der Anspruch auf Informationszugang und die Transparenzpflichten im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre beziehen sich ausschließlich auf Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben,

Also selbst wenn man der Argumentation der Uni folgt, so müssen sie zumindest die verwendeten Drittmittel und die Herkunft dieser erläutern. Frage bspw. einfach „hilfsweise [um] Angabe der Kosten zur Beschaffung bzw. einer Kostenübersicht” o.ä. Bzw. oh ich sehe geerade e bezieht sich nur auf Drittmittel. Wurden denn da Drittmittel verwendet (selbst wenn es Landes/Fördergeld o.ä. ist, wäre das ja wohl schon der Fall). Dann vlt. direkt nach Drittmitteln und Drittmittelgebern fragen?

Ansonsten kann man natürlich vlt. auch mit der DSGVO (Art. 15 und evt. Art 12) bisschen mehr Informationen zur Datenverarbeitung erlangen, wenn man selbst betroffen ist, aber da wird sicher auch nur das übliche erläutert.
Ansonsten halt beim/bei der Landesdatenschutzbeauftragte/n beschweren, vlt. gibt es da Hilfe.

Wenn du es „nochmal probieren” willst, kannst du die Anfrage ja einfach nochmal stellen. Gut evt., sagen sie dann, sie wurde schon beantwortet – lass sie also einfach jmd. anders nochmal stellen. Evt. schon mit den obig erläuterten genaueren Anfragen/Argumenten (Drittmittel).

BTW, falls du zum Widerspruch ein paar Textideen bzw. vor allem eine LaTeX-Briefvorlage brauchst findest du diese hier. :smile:

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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Hallo ihr beiden,

erst einmal vielen Dank für eure Rückmeldung. Mir ist absolut klar das wir uns hier nur unter “Genervten” austauschen.

Mein Plan für die nächsten Schritte wäre:

  • Aufgliederung der Anfrage in mehrere Anfragen
  • Anforderung von Stellungnahmen und Beschlussprotokollen rund um die Beschaffung von Zoom

Grundsätzlich ist das Ziel meiner Aktion der Universität bewusst zu machen das ihr Tool Mist ist, Sie elemantare Statusgruppen (z.B. die Studis) nicht ausreichend mit einbezogen haben und es vor allem auch ohne Zoom geht. Der DSB des Landes ist diesbezüglich auch informiert. Dauert nur alles ewig.

Interessant wäre aus meiner Sicht insbesondere inwieiweit die Alternativen gewürdigt wurden und auch eine Problembehebung angedacht war. Ist ja durchaus so das man Geld/Entwicklung auf ein Problem werfen kann und Probleme dann angegangen werden können. Ich bin mir jedoch sicher das weder BBB noch Jitsi einen 70.000€ Scheck erhalten haben. Weil is ja kostenlos. Das alle Universitäten von RLP dann defacto über 5 BBB Server abgefrühstückt wurden und es da logischerweise zu Überlastungen kommt - wer kann schon damit rechnen. Ist ja fast so als wenn man nur ein Landesmoodle für 400.000 Schüler betreiben würde. Ach moment. Tja. DDoS-Attacke. Kann man wohl nix machen.

Als Übergangslösung und komplett freiwillig wird es tituliert damit der DSB seinen Widerstand aufgegeben hat (meine Meinung). Als Übergangslösung wurde es tituliert da im letzten Monat dann eigentlich Teams eingeführt werden sollte - wovon seit dem nichts mehr gehört wurde, allerdings bei mir ebenfalls für Ausschlag sorgt :wink: .

Mein Ziel wäre: Die Uni sieht ein das Zoom scheiße ist. Die Uni bekommt ein Gefühl für Datensouveränität und haut im Zweifel halt ein HiWi Projekt auf die Lösung vorhandener Anforderungen. Ist ja nicht so das es da Deutschlandweit keinen Bedarf gäbe…

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