Auch noch eine Ergänzung zur Ablehnung der Uni:
Bzgl „Freiheit der Lehre” ist ja wirklich ein extra Ausnahmegrund im Gesetz und darauf beziehen sie sich (§ 16 Abs. 3 LTranspG):. Dort heißt es aber auch:
[…] der Anspruch auf Informationszugang und die Transparenzpflichten im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre beziehen sich ausschließlich auf Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben,
Also selbst wenn man der Argumentation der Uni folgt, so müssen sie zumindest die verwendeten Drittmittel und die Herkunft dieser erläutern. Frage bspw. einfach „hilfsweise [um] Angabe der Kosten zur Beschaffung bzw. einer Kostenübersicht” o.ä. Bzw. oh ich sehe geerade e bezieht sich nur auf Drittmittel. Wurden denn da Drittmittel verwendet (selbst wenn es Landes/Fördergeld o.ä. ist, wäre das ja wohl schon der Fall). Dann vlt. direkt nach Drittmitteln und Drittmittelgebern fragen?
Ansonsten kann man natürlich vlt. auch mit der DSGVO (Art. 15 und evt. Art 12) bisschen mehr Informationen zur Datenverarbeitung erlangen, wenn man selbst betroffen ist, aber da wird sicher auch nur das übliche erläutert.
Ansonsten halt beim/bei der Landesdatenschutzbeauftragte/n beschweren, vlt. gibt es da Hilfe.
Wenn du es „nochmal probieren” willst, kannst du die Anfrage ja einfach nochmal stellen. Gut evt., sagen sie dann, sie wurde schon beantwortet – lass sie also einfach jmd. anders nochmal stellen. Evt. schon mit den obig erläuterten genaueren Anfragen/Argumenten (Drittmittel).
BTW, falls du zum Widerspruch ein paar Textideen bzw. vor allem eine LaTeX-Briefvorlage brauchst findest du diese hier.
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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