Kein Problem, viel falsch machen kannst du auch nicht. Super gut (und wohl das einzige wichtige ) war doch schon mal die Anfrage zu verlinken.
Also zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum.
Das Vorgehen dazu ist klar geregelt und eigentlich (fast) immer das gleiche. Hier auf der FragDenStaat-Webseite wird es beschrieben. Im Endeffeckt wäre dein nächster Schritt einen Widerspruch zu schreiben (Beispiele findest du auf FragDenStaat, hier im Forum oder bspw in Vorlagen). Dieser sollte rechtlich gegen den Bescheid argumentieren.
Jetzt aber zum inhaltlichen:
Okay bei deiner Topf Secret/VIG-Anfrage hast du korrekt die Anschrift angegeben, was ja wie die Behörde auch darlegt, verpflichtend ist (hier im Forum auch öfters diskutiert).
Nun habe ich aber erst nach einigem LEsen den eigentlichen wunden Punkt entdeckt:
Diue Behörde will deine handschriftliche Unterschrift zur “Verifikation” des Namens und Anschrift, da über Topf Secret ja angeblich missbräuchlich gestellt werden kann und die „Initiatoren der Kampagne” das nicht „ausreichend verhindern”.
Das meinen die nicht ernst oder?
Also: Klar, musst du keine Unterschrift dahin senden und darauf würde ich mich auch nicht einlassen.
Nun aber zum wie du vorgehen kannst:
- Klar würde ich hier einen Widerspruch versuchen nach dem VIG. (Fritsten und Formerfordernis, i.d.R. schriftlich beachten! Siehe Link oben.)
- Da personenbezogene Daten betroffen sind, hast du alle Mittel der DSGVO zusätzlich zur Hand. Und das sind einige.
- Du kannst dich beim internen Datenschutzbeauftragten der Behörde beschweren.
- Reicht dies nicht, kannst du nach Artikel 77 DSGVO dich bei der Landesdatenschutzbeauftragten beschweren.
- Hilft dies alles nichts, kannst du immer noch klagen. Obnach DSGVO oder VIG (oder beidem) wäre dann herauszufinden, aber soweit sind wir ja noch nicht.
Ich tippe mal darauf, dass, sobald die Behörde merkt, dass du “ernst machst” relativ schnell einknickt. Also einfach selbstsicher sein, du hast das Recht hier klar auf deiner Seite.
Wenn du Formulierungshilfen brauchst, frag am besten im Forum gerne manchmal in einem neuen Thread (dann ist es manchmal geordneter).
Ein paar Anregungen für Argumente:
- Dies widerspricht der Datenminimierung nach der DSGVO.
- Dies widerspricht dem VIG, in dem abschließend geregelt ist, was anzufragen ist.
- Selbst wenn sie die Informationen haben, lässt sich anhand einer Unterschrift nichts verifizieren. (Das kann unleserliches Gekrakel sein.)
- Nach dem VIG iast die Anfrageform geregelt. Es ist formlos, es muss also keines dieser Formulare ausgefüllt werden.
Wenn du provozieren willst oder die Behörde nicht klein bei gibt: Wie wäre es, du sendest denen ein “x” als Unterschrift zu? Durfte man teilweise nicht sogar so bei manchen Sachen unterschreiben…
Kleiner Tip fürs nächste Mal: Ich musste mehrfach lesen ehe ich kapiert habe, dass das Problem hier nciht die Frage nahc der Anschrift, sondern nach der Unterschrift ist. Deinen Problempunkt kannst du beim nächsten Foreneintrag nochmal groß hervorheben, vlt. eher in der Überschrift. Wo du anfragst ist ja eher egal, VIG gilt deutschlandweit.
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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