Kontrollbericht zu Brło Brwhouse, Berlin

Moin!
Das hier ist das erste mal für mich in diesem Forum, also seid bitte nicht all zu böse, wenn ich nicht direkt alles richtig mache :smiley:
Ich habe nach knapp einem Jahr (Mein Antrag wurde am 02.07.2020 gestellt) eine Ablehnung meines Antrags vom BA Friedrichshain-Kreuzberg erhalten. Diese Ablehnung findet ihr unter https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-bro-brwhouse-berlin/606357/anhang/ablehnung_brlo_geschwaerzt.pdf. Den spannenden Part findet ihr auf der zweiten Seite im mittleren Absatz.
Dieser Ablehnung möchte ich jetzt natürlich gerne widersprechen. Die Frage ist nur, wie ich das am sinnvollsten anstelle.
Hat jemand von euch eventuell ähnliches erlebt und kann berichten oder hat eine andere Idee?

Viele Grüße aus Kiel! :slight_smile:

(Hier der Link zur vollständigen Anfrage.)

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Kein Problem, viel falsch machen kannst du auch nicht. Super gut (und wohl das einzige wichtige :smiley:) war doch schon mal die Anfrage zu verlinken.
Also zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Das Vorgehen dazu ist klar geregelt und eigentlich (fast) immer das gleiche. Hier auf der FragDenStaat-Webseite wird es beschrieben. Im Endeffeckt wäre dein nächster Schritt einen Widerspruch zu schreiben (Beispiele findest du auf FragDenStaat, hier im Forum oder bspw in Vorlagen). Dieser sollte rechtlich gegen den Bescheid argumentieren.


Jetzt aber zum inhaltlichen:

Okay bei deiner Topf Secret/VIG-Anfrage hast du korrekt die Anschrift angegeben, was ja wie die Behörde auch darlegt, verpflichtend ist (hier im Forum auch öfters diskutiert).
Nun habe ich aber erst nach einigem LEsen den eigentlichen wunden Punkt entdeckt:
Diue Behörde will deine handschriftliche Unterschrift zur “Verifikation” des Namens und Anschrift, da über Topf Secret ja angeblich missbräuchlich gestellt werden kann und die „Initiatoren der Kampagne” das nicht „ausreichend verhindern”.

Das meinen die nicht ernst oder? :rofl:

Also: Klar, musst du keine Unterschrift dahin senden und darauf würde ich mich auch nicht einlassen.
Nun aber zum wie du vorgehen kannst:

  • Klar würde ich hier einen Widerspruch versuchen nach dem VIG. (Fritsten und Formerfordernis, i.d.R. schriftlich beachten! Siehe Link oben.)
  • Da personenbezogene Daten betroffen sind, hast du alle Mittel der DSGVO zusätzlich zur Hand. Und das sind einige.
    • Du kannst dich beim internen Datenschutzbeauftragten der Behörde beschweren.
    • Reicht dies nicht, kannst du nach Artikel 77 DSGVO dich bei der Landesdatenschutzbeauftragten beschweren.
  • Hilft dies alles nichts, kannst du immer noch klagen. Obnach DSGVO oder VIG (oder beidem) wäre dann herauszufinden, aber soweit sind wir ja noch nicht.

Ich tippe mal darauf, dass, sobald die Behörde merkt, dass du “ernst machst” relativ schnell einknickt. Also einfach selbstsicher sein, du hast das Recht hier klar auf deiner Seite.
Wenn du Formulierungshilfen brauchst, frag am besten im Forum gerne manchmal in einem neuen Thread (dann ist es manchmal geordneter).

Ein paar Anregungen für Argumente:

  • Dies widerspricht der Datenminimierung nach der DSGVO.
  • Dies widerspricht dem VIG, in dem abschließend geregelt ist, was anzufragen ist.
  • Selbst wenn sie die Informationen haben, lässt sich anhand einer Unterschrift nichts verifizieren. (Das kann unleserliches Gekrakel sein.)
  • Nach dem VIG iast die Anfrageform geregelt. Es ist formlos, es muss also keines dieser Formulare ausgefüllt werden.

Wenn du provozieren willst oder die Behörde nicht klein bei gibt: Wie wäre es, du sendest denen ein “x” als Unterschrift zu? Durfte man teilweise nicht sogar so bei manchen Sachen unterschreiben… :smiley:

Kleiner Tip fürs nächste Mal: Ich musste mehrfach lesen ehe ich kapiert habe, dass das Problem hier nciht die Frage nahc der Anschrift, sondern nach der Unterschrift ist. Deinen Problempunkt kannst du beim nächsten Foreneintrag nochmal groß hervorheben, vlt. eher in der Überschrift. Wo du anfragst ist ja eher egal, VIG gilt deutschlandweit.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, markiere ihn gerne mit einem Herz und wenn ein Beitrag dein Problem löst, markiere ihn als „gelöst”.

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Hallo und herzlich willkommen im Forum! Keine Sorge, hier gilt nicht “alles direkt richtig machen” sondern konstruktive und höfliche Kritik wenn irgendwer Fehler macht.

Ich bin immer wieder überrascht wie kreativ die Behörden werden um Anträge nach dem IFG/VIG/UIG abzulehnen. Ich hab nicht ähnliches erlebt, aber habe eine Idee.
Ablehnungen von Anträgen müssen, da es sich um Verwaltungsakte handelt, gemäß den Vorgaben in § 39 VWVfG ausreichend begründet werden. Ich würde darauf verweisen und erwähnen, dass die rechtliche Begründung unvollständig ist. Die Rechtsgrundlage, auf der die Ablehnung erfolgt ist nicht ausgeführt worden. Die Rechtsgrundlage für diesen komischen Unterschriftenzettel wurde auch nicht genannt und für mich ist nicht verständlich wieso dieser Unterschriftenzettel irgendwas beweisen soll. Dann würde ich nachfragen welche Zweifel in diesem Einzelfall zur Echtheit deiner Person vorliegen. Das einfache Abstellen auf “ja, bei fragdenstaat haben leute mal einen anderen Namen angegeben” ist eine pauschlisierung, die ich für Quatsch halte.

Vielleicht fällt anderen noch was ein.

PS: Beim zweiten Mal Bescheid lesen entdeckt (danke @rugk, dank deinem Beitrag bin ich noch mal durch den Bescheid gegangen):
Die Behörde bemängelt dass du nicht auf das Aktenzeichen und Datum eingegangen bist, mach das bei deinem Widerspruch (oder versuchs ohne Widerspruch mit gutem Willen, könnte auch klappen).

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Vielen Dank euch beiden!
Ich werde eure Anmerkungen auf jeden Fall in meinen Widerspruch einbauen. Mal sehen, was dann passiert :smiley:
Leider kann ich nur einem von euch die Lösung zusprechen, aber fühlt euch beide ausgezeichnet! :smiley:

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Ich möchte hier noch mal dran erinnern dass ein Widerspruchsverfahren einen gewissen Aufwand (und auf Schriftform) erfordert und möchte noch mal auf mein PS hinweisen: Die Behörde glaubt nicht dass der Brief bei dir ist weil du nicht aufs Aktenzeichen/Datum eingegangen ist. Vielleicht lösen sich mit dem Nachreichen von Az und Datum von den Briefen per E-Mail alle Probleme in Wohlgefallen auf und das Verfahren ist für beide Seiten noch schneller beendet. Ich find das so eine tolle Idee dass ich dir auch mal schnell einen Mailentwurf hier reinschreibe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Sinne der Verfahrensbeschleunigung nenne ich Ihnen gerne Aktenzeichen und Datum Ihres Schreibens um Unklarheiten zu beseitigen. Bitte teilen Sie mir mit Blick auf die Widerspruchsfrist kurzfristig mit, ob diese Informationen ausreichend für die Fortührung des Verfahren sind.

Mit freundlichen Grüßen

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Probier das gerne aus (auch wenn ich nicht ganz verstehe wie/wo du das heraus liest mit dem Aktenzeichen @fnord), aber ich lese in dem Bescheid vor allem den Satz:

Selbst bei tatsächlichen Erhalt des Schreibens reicht die postalische Zustellung zur Identitätsfeststellung nicht aus.
[… und weitere Ausführungen danach mit irgendwelchen Spekulationen mit dem Anbringen eines fremden Namens am Adressschild …]

D.h. der Nachweis mit dem Aktenzeichen etc. sollte doch eben nur diesen Zweck erfüllen. Der Brief ist angekommen, aber die Behörde geht ja davon aus, dass @miccey die Adresse gefälscht hat oder die Hauspost abgefangen hat etc.

PS: Noch eine Idee, schlage doch vor, die Behörde verschickt den Brief als Einschreiben eigenhändig mit Verifizierung. Dann hat sie ihre komische Verifizierung ohne Erhebung weiterer Daten (again vgl. Datenminimierung/DSGVO). Und du gehst auf ihre Argumente ein, dass man ja die Adresse fälschen könnte – dass ist dann nicht möglich. Gleichzeitig wälst du elegant die „Bringschuld” auf die Behörde ab.
Sollte selbst das nicht reichen, kannst du dich ja bereit erklären ein PostIdent-Verfahren o.ä. durchzuführen. Das muss die Behörde ebenfalls bezahlen, und sie muss ebenfalls keine weiteren Daten anfordern.

PPS: Gegen das Argument mit dem Abfangen der Hauspost kannst du auch mit dem grundrechtlich geschützten Briefgeheimnis argumentieren. Denn im Endefeckt unterstellt dir die Behörde, dass du dich strafbar machen würdest, indem du den Brief an jemanden anders adressierst und abfängst.

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Ihre Aussage, wonach Sie das oben genannte Schreiben erhalten haben, reicht entgegen Ihren Ausführungen nicht aus um Ihre Identität als Antragsteller zu verifizieren. Zum einen haben Sie weder Bezug auf Datum noch Geschäftszeichen des oben genannten Schreibens genommen.

(Hervorhebung von mir)

Da steht zwar die Einschränkung “Zum einen”, aber ich würds trotzdem wagen.

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