Betriebs- und Geschäftsgeheimnis bei Export von Dual-Use-Software

Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum, @m.henning. :wave:

Da hast du ja nicht mehr viel Zeit, muss ich sagen…

Also zunächst einmal wäre es gut, wenn du deine Anfrage hier verlinken könntest. Es ist immer gut für eine Einschätzung des Falls den Originaltext der Behörde lesen zu können. (Nebeneffekt: evt. Interessierte könnten dem Fall dann auch auf FdS folgen.)
Es ist gut, dass du den Hintergrund der Anfrage beschrieben hast, aber die Anfrage selbst, wäre dann halt doch sehr praktisch.

Was genau hast du denn gefunden?
Also hier im Forum hatte ich mal so einen Fall und der Ablehnungsgrund ist wirklich nicht leicht. Also die Definition ist eigentlich nicht allzu schwammig und klar, aber um zu wissen wie sie auszulegen ist, musst du den Inhalt der Dokumente halt eigentlich schon gut kennen.

Orientiere dich gerne an dem Widerspruch von damals. Irgendwie musst du dich an der Definition der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nehmen und argumentieren, warum es eben keine solchen sind.

Ein paar Anregungen:

  • Ganz klar ist bspw.: Dokumente die von der Behörde (intern) erstellt werden und eben keine anderen Informationen eines Dritten mit einfließen lassen. (siehe auch verlinkten Thread)
  • Ganz klar ist auch: Nach § 6 S. 2 IFG muss ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG durchgeführt werden.
  • Und drittens: Die Behörde kann zumindest teilweise Auskunft geben, und Geschäftsgeheimnisse schwärzen.

Insbesondere, wenn du den letzten Punkt oben beachtest, kann ich mir – ohne den Fall jetzt genauer zu kennen als was du schreibst – vorstellen, dass bei vielen Dokumenten zumindest eine teilweise Auskunft möglich ist – womit dein Widerspruch zumindest teilweise positiv beschieden werden müsste.
Beachte aber in jedem Fall die Formkritieren für den Wiederspruch.
Falls du es so schnell nicht schaffst, habe ich auch schon einmal gesehen, dass du per Post formal und fristgemäß Widerspruch einlegst, und die Begründung nachreichst – wie rechtlich-konform das ist, kann ich allerdings nicht einschätzen.

Wenn du ein Widerspruchstemplate benötigst, findest du das bspw. hier.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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