Kurzlinks: Anfrage · Widerspruchsentwurf
Ich hatte die ZITiS, die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, auch bekannt als „Entschlüsselungsbehörde“ nach Informationen über Ihr Logo angefragt.
Oder sollte ich lieber sagen (unter „Wofür steht das Logo von ZITiS?”), über Informationen zum „Signet des ZITiS-Logo”, dessen „pfeilförmige[…] sechs Elemente“ den “positiven Teamgeist unserer Mitarbeiter” repräsentieren.
Link zur Anfrage: Logo ZITiS - FragDenStaat
Die Anfrage wurde – zunächst nach Androhung von entstehenden Gebühren – vollständig abgelehnt.
Argumentation Behörde
Es wurden praktisch alle Informationen zum Logo abgelehnt, nicht mal eine Kostenübersicht wird heraus gegeben mit Bezug auf § 6 IFG wegen entweder eigener Urheberrechte am Logo und Designdokument () oder Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen, die wohl bei der Logoerstellung involviert waren.
Nicht einmal ein Drittbeteiligungsverfahren wurde irgendwie angesprochen. Denn in § 6 IFG, heißt es, „Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat.”.
Außerdem wird sich bzgl. der angefragten Entwürfe und Auftragsbeschreibungen auf § 2 IFG bezogen (Markierung von mir):
Im Sinne dieses Gesetzes ist […] jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu.
Die Behörde bedauere außerdem die Auskunft.
Meine Ansicht
Kurz gesagt halte ich alle Argumente nicht für korrekt. Aber der Reihe nach.
- Entwürfe und Notizen (§ 2 IFG): Da das Erstellen und der Entwurf doch meiner Meinung nach ein Vorgang ist, so sind ebendiese Entwürfe auch „Bestandteil eines Vorgangs” geworden.
Außerdem sind bspw. Auftragsbeschreibungen und Designbeschreibungen (Anfragepunkt 2) eindeutig keine Entwürfe und Notizen. Hier könnte bspw. eine Ausschreibung (sofern eine erfolgte) zugesandt werden. - geistiges Eigentum (§ 6 IFG): Das eigene Styledokument und CI-Dokument können nicht herausgegeben werden?? Eindeutig ein Fall von #Zensurheberrecht, IMHO.
- Geschäftsgeheimnnisse (§ 6 IFG): Keine andere Behörde störte sich bisher darin, eine Kostenübersicht für etwas herauszugeben. Und auch der Verzicht auf eine Drittbeteiligung ist nicht sehr zuvorkommend, IMHO. Auch hier, halte ich dies nicht für rechtmäßig.
Kurz und knapp, ist das ausgedrückte Bedauern zwar interessant, aber ich halte es nicht für ehrlich. Der Antrag musste nicht abgelehnt werden.
Andererseits, „betrachte[…] man bei der ZITiS die Aufgaben” auch nicht „geradeaus, sondern mit Kreativität und in allen Richtungen” – wie ein „Zickzack-Raster”.
Ich habe einen Monat für den Widerspruch, und würde den auch in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr wollt, könnt ihr mir beim Formulieren helfen.
Hier mitschreiben: systemli pad
Falls das Kosten verursacht, würde ich evt. mittels Crowdfunding versuchen, die Gebühren wieder zu bekommen.
Als Ideen würde ich mich auf folgendes beziehen:
Zensurheberrecht (2 und 3 oben)
Bzgl. des Zensurheberrechts (man verzeihe mir, wenn ich Zensururheberrecht sage) würde ich mich auf den Glyphosat-Fall beziehen. Das letzte Urteil von 2019 zu sein, hier im Wortlaut, also LG Köln, 19.03.2019 - 14 O 86/19, um das hier mal zitierfähig wiederzugeben.
Auf der FdS Übersichtsseite steht allerdings noch AZ 14 O 163/19, wozu ich online eindeutig andere Dinge finde.
Außerdem steht verwirrenderweise oben in der Übersicht, die Klage läuft, während unten in der Detailansicht die Klage als „erfolgreich“ markiert ist?
Aber abgehen davon gibt es ja noch einen Fall aus 2018:
Das Urteil klärt grundsätzlich, dass Urheberrechte der Akteneinsicht nicht entgegenstehen dürfen.
Das klingt ja gut.
Zum zitieren: VG Magdeburg, 23.01.2018 - 6 A 343/16 MD
Medienbericht, Volltext Urteil
Auf der allgemeinen Klagenseite habe ich zudem BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11 gefunden, indem es aber um eine Verfügungsberechtigung geht – vlt. könnte das ja hier auch zutreffen?
C 15/16 des EuGH ist wohl leider nicht anwendbar (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können in der Regel nicht länger als 5 Jahre geltend gemacht werden.), da ZiTIS erst 2017 gegründet wurde, und somit das Logo ja sicherlich vor weniger als 5 Jahren erstellt wurde.
Zu Geschäftsgeheimnissen im Speziellen habe ich sonst nichts gefunden.
Entwürfe und Notizen (Punkt 1 oben)
Leider habe ich hier selbst im Forum nichts passendes gefunden.
Hier bräuchte ich also eindeutig mal Hilfe…