Hi,
erstmal danke für die interessante Anfrage. Auch das dahinter stehende Projekt klingt sehr interessant!
Also zunächst einmal zu § 1 Abs. 1 IFG. Der definiert wo du deine Informationen anfragen darfst. Also je nach Auslegung bspw. auch direkt bei der juris GmbH.
Das hat per se erstmal nichts mit Urheberrechten zu tun, die ja einen Ausnahmetatbestand darstellen.
Die Kommentierung ist allgemein sehr hilfreich. Bspw. § 1 wird am Anfang auf mehreren Seiten auch erklärt, wann man eine GmbH (Private) anfragen kann bspw.
Ohne Gewähr ist meine Zusammenfassung: Sobald eine öffentliche (hoheitliche) Aufgabe (bspw. durch ein Gesetz) auf ein privates Unternehmen übertragen wird (Deutsche Bahn, Post, Müllabfuhr etc.) oder wenn da auch ein Minderheitsanteil von öffentlichen Behörden an einem Unternehmen gehalten wird (Deutsche Bahn), dann ist dieses i.d.R. auskunftspflichtig.
Aber zurück zu deinem Fall: Also du musst den Ablehnungsgrund nach § 6 IFG und § 1 IFG unterscheiden:
- Du kannst versuchen die Informationen bei de juris GmbH selbst anzufragen. Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG müssten sie wohl auskunpftspflichtig sein. Wenn sie das sind, wird es schwerer ihrerseits sich auf Urheberrecht zu berufen.
- Du kannst Widerspruch gegen die Entscheiden des Justizministeriums einlegen. (Achtung: kann 30€ kosten, wobei du das auch per FdS-Crowdfunding) sammeln kannst.
BTW: Für die Widerspruchsfrist gilt natürlich der Zeitpunkt des Eingangs des Widerspruchs, der sich bei dir ja offenbar reichlich verzögert hatte. - Für eine rechtliche Bewertung ist es auch immer sinnvoll den BfDI um Vermittlung zu bitten und deine Ansicht zu erläutern. Das schadet denke ich nie.
Generell ist Quellcode immer recht schwierig anzufragen, da Behörden meinen dies sind keine amtlichen Informationen bzw. nicht veraktet. Siehe ähnliche Anfragen. Aber damit haben sie ja in deinem Fall gar nicht argumentiert.
Ich denke Geschäftsgeheimnisse für eine GmbH geltend zu machen, die nur öffentliche Aufgaben übernimmt (gibt es ein Gesetz/Regelung, welches die Veröffentlichung der Gesetze im Internet vorschreibt?), ist wirklich nicht sinnvoll und ein Fall von Flucht ins Privatwesen bzw. #Zensurheberrecht.
Nutze also auch gerne die Informationen hier im Forum für eine Argumentation dagegen.
PS: Kannst du den Originalbescheid der Behörde noch hochladen und schwärzen bitte? Du scheinst hier nur eine Zusammenfassung geschrieben zu haben. Es ist immer sinnvoll, die Originaldokumente zu haben, um so einen Fall zu bewerten.
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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