Hallo zusammen,
ich hab vor einiger Zeit einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. Es geht um die Herausgabe von Dokumenten zum Export von verschlüsselter Kommunikationssoftware durch ein deutsches Unternehmen an das Militär von Myanmar (Myanmar military budget & procurement files show systemic corruption and implicate international businesses | Justice For Myanmar). Der Antrag wurde vor einigen Wochen abgelehnt, da es sich “bei den begehrten Informationen […] um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten [handele].”
Meine Frage ist jetzt: Lohnt es sich hier, Widerspruch einzulegen? Nach dem, was ich zu dem Thema finden konnte, ist der Begriff “Betriebs- und Geschäftsgeheimnis” ziemlich schwammig. Ich sehe sowieso nicht, wieso Akten zum Erlaubnis des Exports bei der Veröffentlichung die finanziellen Interessen eines Unternehmens schädigen würden - der Export von solcher Software nach Myanmar ist inzwischen sowieso verboten, es ist also nicht so, als ob ihnen da zukünftige Geschäftschancen verloren gehen würden.
Ich habe deshalb auch schon beim BfDI um Vermittlung gebeten, da kam aber noch nichts zurück. Die Frist für den Widerspruch läuft am 7.7.2021 aus. Den Aufwand wäre es mir auf jeden Fall wert. Was meint ihr? Danke schonmal fürs Lesen!