Erst einmal wow und Respekt für das Hin fahren und selbst einscannen von so vielen Dokumenten. Und danke fürs Veröffentlichen.
Auch wenn ich keine Erklärung finde, warum die Behörde das nicht (von mir aus gegen Gebühr) für dich gemacht hat. Du beziehst dich auf eine Nachricht vom 12.5.[2020], welche aber offenbar nicht hochgeladen ist.
Wie dem auch sei, dass ist ja erst einmal egal.
Also hier ist offenbar der Bescheid (Direktlinks findet man schneller ).
Also vorab: Ob sich alles, was ich sage, auf das IFG NRW beziehen lässt, kann ich nicht sagen, aber ich versuche Parallelen zu ziehen. Oft ist dies auch möglich.
Zum Inhalt:
- du solltest irgendwelche GPS-Daten erhalten. Normalerweise kannst du angeben, in welchem Format du die Daten erhalten willst, in diesem Fall wäre machinenlesbar ja recht praktisch gewesen (CSV o.ä.).
- Ja, das mit der Einstufung als VS-NfD ist an sich meist eher kein Ausschlussgrund. Siehe unten.
- wow in 350 Fotos, mit Ausnahme einiger zu schwärzender, erhälst du angeblich einsicht. Hast du die auch eingescannt oder wie?
- das man sich immer auf das Landesministerium bezieht (”das Ministerium hat freigegeben”) ist auch lustig. Hier fehlt auch das Zitieren der entsprechenden korrekten Rechtsgrundlage. Das wäre hier bspw. für die Schwärzung personenbezogener Daten § 9 IFG NRW. Man sehe aber auch dort an Absatz 3, dass es da durchaus Ausnahmen gibt, die man versuchen könnte einzubeziehen – sofern die Informationen denn für einen relevant sind.
Nun aber zu deinem eigentlichen großen Punkt:
Ich verweise mal auf den Standardsatz in meinem Widerspruchstemplate:
Sollten Teile der Informationen als Verschlussache eingestuft sein, so kann sich eine „Ablehnung eines Informationsantrages, die auf § 3 Nr. 4 gestützt werden soll, […] nicht auf den formellen Hinweis, es liege beispielsweise eine Verschlusssache vor, beschränken.“[Mecklenburg, W. & Pöppelmann, B. (2007). Informationsfreiheitsgesetz. Bonn: DJV., S. 65, Punkt 84]
Das zitiert die Kommentierung hier.
Wenn man da hinein blättert, wird das noch etwas weiter erklärt und so würde ich auch argumentieren. Es muss also nach einem Ausschlussgrund des Gesetzes argumentiert werden und tatsächlich geprüft werden, ob die Einstufung inhaltlich noch relevant ist.
Nun bezieht sich das wie gesagt auf das IFG des Bundes, das von NRW hat aber auch keine Ausschlussgründe, die sich auf eine Verschlussache beziehen, soweit ich sehe,
Generell gilt: Bei einer Ablehnung muss die dir Behörde die Gesetze zitieren bzw. auf die genaue Gesetzesgrundlage (oft mit Verweis auf die Paragraphen) nennen. Ein einfaches “ist als Verschlusssache eingestuft” erfüllt diese Anforderung nicht.
Ansonsten finde ich allerdings auch, dass die Behörde dir eine sehr große Menge gebührenfrei herausgegeben hat (vlt. weil du hin gefahren bist), also das finde ich schon recht gut.
Also nochmal das Ergebnis daraus:
Jep, das ist immer eine gute Idee.
Nein, die anderen Behörden haben keinen Bescheid gemacht (oder du hättest es bei denen anfragen können, dann hättest du natürlich von denen einen Bescheid bekommen).
Entscheiden muss die Behörde, an die du den Antrag stellst, über deinen Antrag.
Im Endeffekt hättest du es zumindest mit einem Widerspruch versuchen können, wenn du gute Argumente hast. Auch die Gegenseite wird dann sicher nochmal ausführlich ihre Argumente vortragen – und da diese vorher nicht sehr ausführlich waren, ist das sicher nicht schlecht.
Man muss aber bei einem Widerspruch halt auch einiges beachten. Im Endeffekt kostet es meist 30€, aber wenn man dann weiter gehen will muss man halt klagen.
Wer dann deine Behörde ist, gegen deren Bescheid du Widerpsurch einlegen und evt. klagen willst, ist dann eigentlich egal. Such dir ruhig irgendeine aus. Da nochmal bei einer anderen Behörde die gleiche Anfrage zu stellen macht halt nur Sinn, um genau gegen die Behörde dann auch vorgehen zu können oder wenn du erwartest, dass diese evt. anders antwortet/dir mehr Informationen heraus gibt.
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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