Anlass der Frage ist diese Anfrage zur Räumung im Hambacher Forst. Die Rechtsmittelfristen sind lange überschritten, deshalb bezieht sich das eher auf ein draus lernen:
Teile der Akte wurden mir verweigert mit Verweis auf VS-NfD-Einstufungen durch andere Behörden, die von diesen nicht aufgehoben wurden. Der Ad hoc-Support meinte schon, dass das kein legitimer Ablehnungsgrund ist, ich bin aber unsicher, wie ich mit einer solchen Situation hätte umgehen sollen: Nach den Bescheiden der anderen Behörden fragen, um dagegen Widerspruch einzulegen?
Die angefragte Behörde, also hier das Bauamt Düren, ist doch für die Einstufung nicht verantwortlich, weshalb ich mir nicht vorstellen kann, dass ich einen Anspruch gegen diese habe, sondern gegen die Behörden, die die Einstufung vorgenommen haben und die Aufhebung prüfen müssen. Oder versteh ich das komplett falsch, wie diese Einstufungen funktionieren?
Erst einmal wow und Respekt für das Hin fahren und selbst einscannen von so vielen Dokumenten. Und danke fürs Veröffentlichen.
Auch wenn ich keine Erklärung finde, warum die Behörde das nicht (von mir aus gegen Gebühr) für dich gemacht hat. Du beziehst dich auf eine Nachricht vom 12.5.[2020], welche aber offenbar nicht hochgeladen ist.
Wie dem auch sei, dass ist ja erst einmal egal.
Also vorab: Ob sich alles, was ich sage, auf das IFG NRW beziehen lässt, kann ich nicht sagen, aber ich versuche Parallelen zu ziehen. Oft ist dies auch möglich.
Zum Inhalt:
du solltest irgendwelche GPS-Daten erhalten. Normalerweise kannst du angeben, in welchem Format du die Daten erhalten willst, in diesem Fall wäre machinenlesbar ja recht praktisch gewesen (CSV o.ä.).
Ja, das mit der Einstufung als VS-NfD ist an sich meist eher kein Ausschlussgrund. Siehe unten.
wow in 350 Fotos, mit Ausnahme einiger zu schwärzender, erhälst du angeblich einsicht. Hast du die auch eingescannt oder wie?
das man sich immer auf das Landesministerium bezieht (”das Ministerium hat freigegeben”) ist auch lustig. Hier fehlt auch das Zitieren der entsprechenden korrekten Rechtsgrundlage. Das wäre hier bspw. für die Schwärzung personenbezogener Daten § 9 IFG NRW. Man sehe aber auch dort an Absatz 3, dass es da durchaus Ausnahmen gibt, die man versuchen könnte einzubeziehen – sofern die Informationen denn für einen relevant sind.
Sollten Teile der Informationen als Verschlussache eingestuft sein, so kann sich eine „Ablehnung eines Informationsantrages, die auf § 3 Nr. 4 gestützt werden soll, […] nicht auf den formellen Hinweis, es liege beispielsweise eine Verschlusssache vor, beschränken.“[Mecklenburg, W. & Pöppelmann, B. (2007). Informationsfreiheitsgesetz. Bonn: DJV., S. 65, Punkt 84]
Das zitiert die Kommentierung hier.
Wenn man da hinein blättert, wird das noch etwas weiter erklärt und so würde ich auch argumentieren. Es muss also nach einem Ausschlussgrund des Gesetzes argumentiert werden und tatsächlich geprüft werden, ob die Einstufung inhaltlich noch relevant ist.
Nun bezieht sich das wie gesagt auf das IFG des Bundes, das von NRW hat aber auch keine Ausschlussgründe, die sich auf eine Verschlussache beziehen, soweit ich sehe,
Generell gilt: Bei einer Ablehnung muss die dir Behörde die Gesetze zitieren bzw. auf die genaue Gesetzesgrundlage (oft mit Verweis auf die Paragraphen) nennen. Ein einfaches “ist als Verschlusssache eingestuft” erfüllt diese Anforderung nicht.
Ansonsten finde ich allerdings auch, dass die Behörde dir eine sehr große Menge gebührenfrei herausgegeben hat (vlt. weil du hin gefahren bist), also das finde ich schon recht gut.
Also nochmal das Ergebnis daraus:
Jep, das ist immer eine gute Idee.
Nein, die anderen Behörden haben keinen Bescheid gemacht (oder du hättest es bei denen anfragen können, dann hättest du natürlich von denen einen Bescheid bekommen).
Entscheiden muss die Behörde, an die du den Antrag stellst, über deinen Antrag.
Im Endeffekt hättest du es zumindest mit einem Widerspruch versuchen können, wenn du gute Argumente hast. Auch die Gegenseite wird dann sicher nochmal ausführlich ihre Argumente vortragen – und da diese vorher nicht sehr ausführlich waren, ist das sicher nicht schlecht.
Man muss aber bei einem Widerspruch halt auch einiges beachten. Im Endeffekt kostet es meist 30€, aber wenn man dann weiter gehen will muss man halt klagen.
Wer dann deine Behörde ist, gegen deren Bescheid du Widerpsurch einlegen und evt. klagen willst, ist dann eigentlich egal. Such dir ruhig irgendeine aus. Da nochmal bei einer anderen Behörde die gleiche Anfrage zu stellen macht halt nur Sinn, um genau gegen die Behörde dann auch vorgehen zu können oder wenn du erwartest, dass diese evt. anders antwortet/dir mehr Informationen heraus gibt.
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, markiere ihn gerne mit einem Herz und wenn ein Beitrag dein Problem löst, markiere ihn als „gelöst”.
Auch wenn ich keine Erklärung finde, warum die Behörde das nicht (von mir aus gegen Gebühr) für dich gemacht hat. Du beziehst dich auf eine Nachricht vom 12.5.[2020], welche aber offenbar nicht hochgeladen ist.
Wie dem auch sei, dass ist ja erst einmal egal.
Ja, ich hab es letztes Jahr oft nicht geschafft, Post hochzuladen. Im Prinzip ging es da darum, dass mir die Akteneinsicht vor Ort oder eine Zusendung als Paket mit kostenpflichtigen Kopien vorgeschlagen wurde. Ich habe damals vor allem deshalb diese Variante gewählt, weil ich zu der Zeit keine so richtig sinnvolle Postadresse hatte, nur eine Meldeadresse. Die Kosten wären kein Problem gewesen, um die kümmert sich meine Vermögensauskunft.
wow in 350 Fotos, mit Ausnahme einiger zu schwärzender, erhälst du angeblich einsicht. Hast du die auch eingescannt oder wie?
Ja, die gingen sogar leichter zu scannen, weil auf A4 mit Tintenstrahldrucker farbig ausgedruckt die Oberfläche glatter war als bei den restlichen Dokumenten, so dass ich größere Stapel auf einmal in den Scanner stellen konnte. Ich habe sie noch nicht hochgeladen, weil sie zum Einen hochredundant sind und zum Anderen ich später bemerkt habe, dass doch noch erkennbare Personen enthalten sind, die ich noch schwärzen/verpixeln will.
du solltest irgendwelche GPS-Daten erhalten. Normalerweise kannst du angeben, in welchem Format du die Daten erhalten willst, in diesem Fall wäre machinenlesbar ja recht praktisch gewesen (CSV o.ä.).
Die liegen dort nur in der Form wie in Bd. 1 Bl. 302-275 vor. Das ist ein exemplarischer Ausdruck von Daten der CD, den ich eigentlich nicht hätte erhalten sollen…
Die Polizei Aachen hat die Daten dieser CD bisher nur ohne die Beschreibungen herausgegeben. Die Bilder sind dieselben.
Noch eine Folgefrage: Ich bin durch Akteneinsicht in einer Verwaltungsklage gegen Baumhausräumung im Besitz von vier der fünf als VS-NfD abgelehnten Dokumente.
Wie riskant wäre es, die zu veröffentlichen?
Edit: Hier gibt es das “Merkblatt VS-NfD”, das Menschen, die dienstlich mit solchen Verschlusssachen zu tun haben, unterschreiben müssen. Die darin und im SÜG genannten Strafvorschriften sehen mir alle nicht einschlägig aus, selbst wenn ich durch die Klage zur berechtigten Person geworden bin, was ich nicht einschätzen kann. Das Merkblatt wurde mir jedenfalls nicht vorgelegt. Also entweder wurde die Einstufung damit implizit aufgehoben, oder das VG hat die Verschlusssachenanweisung (§ 49) ignoriert.
Ich glaube das wäre eine Frage für @arne.semsrott weil er die böse Abmahn/Anwalts-Post erhält wenn FragDenStaat wegen der Veröffentlichung von VS-NfD-Akten verklagt wird. In einem anderen Thread (den find ich grade nicht mehr ) hatte er vorgeschlagen die Dokumente hochzuladen aber nicht zu veröffentlichen, dass die Moderation sich das mal genauer anschauen kann.