Falls dich diese technische Diskussion interessiert, diese wurde in diesem Thread bereits einmal geführt. Das aktuelle TL;DR ist meiner Einschätzung nach: Es wird seitens FdS hier nicht aktiv versucht, die Beweiskräftigkeit zu erhöhen, auch da Behörden dies im Normalfall wohl sowieso nicht ohne größeren AUfwand (Rechtsweg etc.) akzeptieren würden.
Das dort sogar auf Einschreiben gesetzt wird, halte ich wirklich übertrieben.
Zudem allgemein gilt, dass ein Bescheid nicht postalisch zugestellt werden muss, wenn die Anfrage nur positiv beschieden wird, also nicht (teilweise) abgelehnt wird. Dies beschreibt bspw. der BfDI in dem bekannten Fall der Postadressenabfrage.
Auch der übliche Hinweis auf § 41 VwVfG Abs. 2 S. 2 kann helfen, nach dem ein elektronisch übermittelter Verwaltungsakt nach drei Tagen als bekannt gegeben gilt. (Achtung: Dies ist Bundesrecht. Hier ist also evt. erst eine vergleichbarer Gesetzgebung im Landesrecht zu suchen, damit dies anwendbar ist.)
Auch mit dem Verweis darauf Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen kannst du immer argumentieren. Im Zweifel ist es aber natürlich trotzdem besser, überhaupt eine Auskunft per Post zu bekommen als gar keine – meiner Meinung nach. Dass die Behörde dabei unnötige Kosten verursacht ist ja nicht deine Sache, du kannst aber natürlich immer darauf hinweisen, dass du das nicht gut heißt und bessere Alternativen vorschlägst.
Ja doch, eine IFG-Anfrage dazu halte ich für eine gute Idee. Warum sollte diese wenig Erfolg haben? E-Mails und co dürfen angefragt werden.
Wichtig wäre nur, konkret zu formulieren, was du haben möchtest. Also bspw. die Kommunikation zwischen dem Landesumweltministerium und der Behörde bzgl. der Behandlung von UIG-Anfragen seit einem bestimmten Zeitpunkt. Oder jegliche Kommunikation zu einem bestimmten Thema etc.
Hilfreich wäre natürlich, wenn du weist, auf welche Beschwerde die Änderung zurückgeht.
Übrigens wäre es wohl fachlich korrekt ausgedrückt eine Fachaufsichtsbeschwerde und keine Dienstaufsichtsbeschwerde, da die Beschwerde an die übergeordnete Behörde ging.
Wikipedia sagt es ist „die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.”
D.h. in deinem Fall einfach der Betrieb könnte bei einem Gericht eben diesen Rechtsschutz beantragen und damit erst einmal die Bescheidung deiner Anfrage verhindern – bis die Sache im Hauptverfahren geklärt wird.
Nein, nach bisheriger Erfahrung nicht. Zum einen benötigt das den sprichwörtlichen „Gang zum Gericht”, zum anderen ist es nach aktueller Rechtssprechung wohl aussichtslos da Gutachten (hier im Original) und die aktuelle Rechtssprechung (vereinfacht gesagt) das Konzept von TopfSecret für zulässig hält.
Das kommt auch erfahrungsgemäß selten vor:
Der Verband teilte jüngst mit, dass in Sachen „Topf Secret“ derzeit mehrere betroffene Betriebe im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Herausgabe der Kontrollergebnisse vorgehen würden
„Mehrere betroffene” ist bei der Anzahl an Anfragen wohl eine kleine Menge.
Und selbst wenn wirst du einfach beigeladen und kannst gefahrlos dem Rechtsstreit zwischen Behörde und Betrieb „zuschauen”.
Abgesehen davon, dass es wie erwähnt selten passieren wird, nein. Es ist aus rechtsstaatlichen Gründen natürlich mgl., dass ein Betrieb so etwas macht. Wenn auch nicht sehr aussichtsreich und es wäre dem Betrieb wohl auch nicht zu raten…
Eben genau das ist der Fall. Bzw. wenn die Betriebe klug sind, klagen sie eben vor Herausgabe mit oben erwähntem Rechtsschutzverfahren.
Mach dir über die Betriebe weniger Sorgen.
Die Behörde muss dein gesetzlich gesichertes Recht nach dem VIG erfüllen. Tut sie das nicht, so handelt sie nicht rechtskonform dir gegenüber.
Dass sie dabei eine Klage eines Dritten (Unternehmens) riskiert, ist dafür irrelevant. Das tangiert dein Recht nach dem VIG nicht.
Und die Rechtssprechung ist klar auf Seiten des VIG’s und nicht auf den der Betriebe. Topf Secret ist ja schon etwas älter, es gab genügend Präzedenzfälle…
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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