Städteregion Aachen lehnt VIG-Anfrage ab (Begründung nach BVerfG)

Hallo zusammen,

endlich hat die Städteregion Aachen reagiert. Leider nicht wie erhofft. Heute trudelten zwei Ablehnungsbescheide ein:

https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-pontgrill-aachen-1/#nachricht-441714

Dazu habe ich “fix” einen Widerspruch formuliert, welchen ich die Tage noch postalisch versenden werde:

https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-pontgrill-aachen-1/#nachricht-441727

Meint ihr das Ganze hat Aussicht auf Erfolg (ich bin mir nicht sicher, ob der Einspruch so super formuliert ist…), oder wird man es seitens der Städteregion wohl auf eine “Klage” ankommen lassen.

Viele Grüße

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Hab den Bescheid der Behörde nur kurz überflogen aber dazu passt folgendes perfekt:

Ein Informationsantrag wird nicht dadurch missbräuchlich, dass der Antragsteller die Informationen veröffentlichen will.

https://twitter.com/oliver_huizinga/status/1204444216874721280

Deinen Widerspruch werde ich mir später erst anschauen können.
Aber im Allgemeinen sollte ein Widerspruch gegen die Argumentation der Behörde erfolgreich sein.

EDIT:
Dein Widerspruch sieht auch gut aus. Vermutlich würde es sich noch lohnen auf die Rechtsprechung hinzuweisen, die ich oben referenziert habe.
Genauer BVerwG, Urteil vom 29.08.2019 - 7 C 29.17 Rn. 22.

(…)
Dass der Beigeladene nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs die von ihm begehrten Informationen wohl auch dazu verwenden will, eine gegen die Betriebe der Klägerin geführte Kampagne zu unterstützen, führt noch nicht zu einem missbräuchlich gestellten Antrag. Vielmehr ist eine solche Öffentlichkeitsarbeit, solange sie mit Mitteln des geistigen Meinungskampfes erfolgt und nicht auf der Grundlage falscher, verfälschter oder sonst wie manipulierter Informationen geführt wird, mit Rücksicht auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich zulässig.

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Hab es dem schriftlichen Widerspruch (per Post) hinzugefügt, inkl. kleinem Auszug. Das ist ja auch der Widerspruch, der “rechtswirksam” wäre, oder? Hoffe das wird auch gelesen, und nicht nur die Mail :stuck_out_tongue:

Danke nochmals!

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Korrekt.

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https://fragdenstaat.de/a/161638
Hier sieht man schön, wie sich die Behörde bei IFG-Anfragen windet. Das ist unglaublich…

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Auf deinen Widerspruch wurde ja überhaupt nicht geantwortet. Wurde der bearbeitet?

Wenn nicht, wäre das wohl ein Anlass für eine Untätigkeitsklage, theoretisch.
Gearde ein Widerspruch ist ja etwas sehr formales, was auch bearbeitet werden muss. (Achtung: Für Ablehnung des Widerspruchs können aber Kosten entstehen.)

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Nein. Habe soeben die Sachberarbeiterin angerufen: “Bitte wenden Sie sich schriftlich an uns! Mehr sage ich dazu nicht”.

Der Widerspruch ging ja schriftlich per Einschreiben ein. Keinerlei Reaktion. Ich weiß da echt nicht weiter. Denen scheint alles egal zu sein.

Ich hatte mit dem Abteilungsleiter soeben ein Gespräch und diese sagte mir, dass es einfach zu wenig Personal gibt um die Anfragen zu bearbeiten. Es wäre also mit einer Klage wohl auch keine Abhilfe zu schaffen, die Verwaltung sei wohl eher drauf und dran noch mehr Personal einzusparen.

Also alles sehr verfahren, was aber ja auch (nach meinem verständnis) der punkt ist wo foodwatch ansetzt: generell veröffentlichung der berichte, ohne dass dort viel arbeit notwendig ist. Das wird halt dann aktuell auf dem rücken der sachbearbeiter ausgetragen. er tat mir schon wirklich leid (sehr resigniert, wissend darum, dass das informationsanrecht besteht, er hat aber einfach keine möglichkeiten die arbeit zu schaffen).

Wie ist denn die erfahrung der anderen hier so? ist das “anstellerei” und “unwillen” der behörde, oder tatsächlich begründet. bei letzterem wird ja eine untätigkeitsklage nichts bringen. außer, dass die personalentscheider vielleicht sehen, dass tatsächlich bedarf vorhanden ist.

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Mir haben auch schon etliche Behörden geschrieben, dass sie zu wenig Personal hätten. Das ist ein Dauerbrenner der Kritik von foodwatch und auch einiger Lebensmittelüberwachungsbehörden selbst. Zu dem Thema gab es erst kürzlich einen Beitrag im Deutschlandfunk. Die Mitarbeiter können einem durchaus leid tun. Es lässt sich hoffen, dass irgendwann tatsächlich ein Smiley-System kommt, das für eine gewisse Entlastung sorgt.
Ob es sich bei dem Verweis auf fehlendes Personal um “Anstellerei” oder “Unwillen” der Behörden handelt, vermag ich nicht einzuschätzen. Mir kommen aber gerade zwei Extrembeispiele in den Sinn:
Auf die Spitze getrieben hat es der Main-Kinzig-Kreis in einer Mitteilung vom 11.02.20:

Eine abschließende Bearbeitung Ihrer Anfrage ist derzeit wegen fehlender personeller Kapazitäten nicht möglich.

Von den 215 (Stand 17.05.20) über FragDenStaat gestellten Anfragen an die Behörde wurden bislang lediglich fünf zurückgezogen und noch keine einzige anderweitig kategorisiert. Es scheint dort also tatsächlich kein einziger Mitarbeiter VIG-Anfragen zu bearbeiten. Ob tatsächlich keiner zur Verfügung steht, oder ob die Behörde nur nicht will, kann man als Externer wohl nicht so leicht herausfinden.

Dass es auch anders geht, zeigt aber jüngst ein überaus positives Beispiel aus Wuppertal:

Darüber hinaus konnten wir aufgrund des „coronavirusbedingten Stillstandes“ im Außendienst Personal zur abschließenden Bearbeitung abstellen.

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Im Endeffekt ist das für dich eigentlich egal.
Also es kann einem Leid tun, aber wie die Behörde Ihre Pflichten umsetzt ist etwas behördeninternes. Du wendest dich mit einem Recht, welches du nach dem IFG hast, an die Behörde und diese hat den “Staatauftrag” dies umzusetzen.

Ganz praktisch gesehen würde ich immer sagen, solange die Kommunikation nett ist, kann man ja die Fristen auch etwas lockerer sehen und bspw. (mit Hinweis) zwei statt einem Monate Bearbeitungszeit geben.
Dennoch sollte die Anfrage natürlich irgendwann erfüllt werden.

Eine Untätigkeitsklage wäre immer sinnvoll, zumindest die eine Anfrage würdest du dann irgendwann erfüllt bekommen.
Auch die Behörde könnte natürlich gegenüber übergeordneten Behörden argumentieren, dass sie mehr Personal benötigt. Vlt. sogar noch besser, wenn sie deswegen Klagen “am Hals hat”, auch wenn es natürlich vlt. nicht die beste Methode ist.
Aber wie erwähnt, dass ist eigentlich nicht deine Sache.

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So sehe ich das auch.

Ich habe mich gerade gefragt, ob fehlendes Personal ein zureichender Grund i.S.d. § 75 VwGO sein könnte. Dem ist nicht so:

Kein zureichender Grund sind organisatorisch vermeidbare Bearbeitungsengpässe, etwa aufgrund urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheiten, wegen permanenter Unterbesetzung (OVG Hamburg NJW 1990, 1379 f.; VG Bremen NVwZ-RR 1997, 768; VG Düsseldorf NVwZ 1994, 810 (811)) oder unzureichender Arbeitsorganisation (Weitergabe von Akten an andere Behörde ohne Anlage einer bearbeitungsfähigen Zweitakte, OVG Münster NVwZ-RR 1992, 453).
(BeckOK VwGO/Peters, 53. Ed. 1.4.2020, VwGO § 75 Rn. 13)

Eine Untätigkeitsklage erscheint mir daher auch dann sinnvoll, wenn die Behörde auf fehlendes Personal verweist.

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Bist du mittlerweile weitergekommen? Ich warte seit Anfang Januar auf die Bearbeitung meiner Widersprüche zu VIG-Anfragen aus dem Januar 2019. Trotz Nachfragen gibt es bisher keine Reaktion der Städteregion Aachen. Gibt es einen Leitfaden / ein How-To oder so zu Untätigkeitsklagen? Ich habe damit noch keine Erfahrungen, aber würde ganz gerne irgendwann irgendeine Antwort der Städteregion erhalten. Meine neuen Anfragen aus dem Januar 2020 sind auch noch unbeantwortet.

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Hi Steffen,

nachdem ich die Sache etwas habe ruhen lassen (nach den Telefonaten), habe ich mir Gedanken gemacht und mich dann einfach mal an die Fachaufsicht (Umweltministerium als obere Landesbehörde) gewendet. Nicht als Fachaufsichtsbeschwerde, sondern um einfach mal zu hören ob solch ein Behördenverhalten üblich ist.

Von dort kam dann nach kurzen drei Tagen eine Rückmeldung. Man kümmert sich und geht der Sache nach. Dann habe ich nichts mehr von dort gehört, sondern einen Brief von der Städteregion bekommen (siehe Nachricht in der Anfrage):

https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-am-knipp-aachen/#nachricht-522169

Sehr ernüchternd. Anscheinend geht man davon aus, dass ich mich bei der LDI und der Fachaufsicht beschwert habe. Gut, habe ich indirekt, war aber formlos und nicht als Beschwerde gedacht, sondern als Anfrage um das Handeln der Behörde zu verstehen.

Darauf hatte ich noch mal beim Umweltministerium nachgefragt (17.09.), was denn nun die Kommunikation mit der Städteregion ergeben hat. Bisher keine Rückmeldung.

Wie man da nun weiter vorgeht weiß ich nicht. Man könnte über das IFG einfach mal die Kommunikation des Ministeriums mit der Städteregion anfragen. Möchte ich aktuell eher nicht machen, da die Person dort ja anscheinend echt nachgefragt hat und sich vielleicht auch noch meldet. Bleibt dort eine Antwort aus, wäre das mein nächster Schritt.

Vielleicht fragst du dort auch einmal an oder stellst tatsächlich eine förmliche Fachaufsichtsbeschwerde. Bezüglich Untätigkeitsklagen kenne ich mir nicht aus :confused:

Bei der Städteregion ist echt ein langer Atem notwendig. Das scheint dort aber System zu haben.

Ah, mir fällt ein, dass ich auch einmal eine allgemeine IFG-Anfrage an die Städteregion gestellt habe (nicht Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen). Vielleicht bezieht sich die Antwort auch auf die dort an die LDI gerichtete Bitte um Vermittlung (Umgang mit VIG-Anfragen in ihren Behörden - FragDenStaat) :man_shrugging:

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Ich habe aktuell auch zwei offene Anfragen bei dieser Behörde. Grundsätzlich verstehe ich das Argument des Personalmangels, jedoch sollte zumindest ein „Hallo, Ihre Anfrage ist bei uns eingetroffen“ nach einigen Wochen möglich sein.

Da man VIG-Anfragen jedoch nicht vermitteln kann, überlege ich aktuell auch noch über weitere Schritte nach. Erinnerungen scheinen ja ebenso nichts zu bringen.

Es bewegt sich etwas! Ich hatte noch vier weitere offene Anfragen bei der Städteregion Aachen (neben den laufenden Widerspruchsverfahren). Zu dreien davon habe ich heute die Mitteilung erhalten, dass in 14 Tagen die Unterlagen kommen, sofern die Betriebe nicht widersprechen.

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Ich hatte gestern auch zwei solche Schreiben im Briefkasten. Die Behörde scheint also langsam einzulenken. :slight_smile:

Die Zustellung per Einschreiben halte ich persönlich als etwas übertrieben, aber immerhin tut sich langsam etwas.

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Selbiges bei meiner Anfrage. Das sind tolle Neuigkeiten :partying_face:

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Jap, auch hier Antworten:

Allerdings (und das bringt mich zum Nachdenken):

  1. Es wird im April 2019 geschrieben:

Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbrauchinformationsgesetzes (VIG)).

Im Oktober dann die Rückmeldung:

Der Betreiber des angefragten Lebensmittelbetriebes erhält zeitgleich zu diesem Schreiben die Mitteilung über die beabsichtigte Veröffentlichung. Im Falle eines Rechtsschutzverfahrens kann sich die Übersendung der Kontrollberichte bis zur rechtlichen Klärung verzögern.

Wieso wurde die Frist um zwei Monate verlängert, aber jetzt erst mit dem Drittbeteiligungsverfahren angefangen? Das ist doch reichlich unverschämt.

  1. Es wird folgendes geschrieben:

Soweit Sie beantragen, die angefragten Informationen in elektronischer Form (E-Mail) zu erhalten, kann diesem Wunsch nicht entsprochen werden. Ein rechtssicherer Nachweis für den Zugang der angefragten Informationen kann mit der Übersendung per E-Mail nur mit einer qualifizierten Signatur erfolgen. Da diese Voraussetzung nicht gegeben ist, erfolgt die Übersendung als schriftlicher Bescheid mit Zustellungsurkunde.

Wo ist festgelegt, dass die Übersendung über einen rechtssicheren Nachweis der Zustellung verfügen muss (Einschreiben, Mailsignatur)? Mit Mailsignaturen kenne ich mich nicht aus, wäre das aber nicht auch über Fragdenstaat möglich? Ist die Verwaltung nicht zur Aufwands- und Kostenminimierung angehalten. Da werden tausende von Euros für Einschreiben ausgegeben, welche aber gar nicht notwendig sind. Kennt sich da wer mit aus? Das geht mir wieder ungemein auf den Keks. Da wird gejammert, man hätte nicht genug Stellen, da keine Gelder, und dann jeden Brief per Einschreiben für etwa 4€ das Stück versenden. So ein Schwachsinn.

  1. Diese Rückmeldungen der Städteregion gegen vermutlich auf eine “Art” Dienstaufsichtsbeschwerde beim Umweltministerium zurück. Ich würde gerne wissen was dort an Informationen ausgetauscht wurden. Mein Kontakt dort antwortete mir nicht mehr auf Nachfragen. Sollte ich es mal per IFG versuchen den Schriftwechsel zwischen Ministerium und Städteregion zu erlangen? Dort stecken sicherlich interessante Rechtseinschätzungen drin. Ich weiß aber nicht ob das Aussicht auf Erfolg hat.

  2. Den Betrieben wird nun im Drittbeteiligungsverfahren Zeit gegeben ein “Rechtsschutzverfahren” einzuleiten (was ist das?!). Ich gehe davon aus, dass die meisten hiervon gebrauch machen werden. Also verzögert sich die Herausgabe der Berichte weiterhin. Ist dem irgendwie beizukommen? Ich habe es so verstanden, dass einige Ämter die Berichte trotz Widerstand des Betriebes herausgegeben haben und dann verklagt wurden. Stimmt das so? Ich gehe hier jedoch davon aus, dass die Städteregion en Betreibern hörig sein wird. Ich erhoffe mir also nicht allzu viel… :frowning:

:beer:

Falls dich diese technische Diskussion interessiert, diese wurde in diesem Thread bereits einmal geführt. Das aktuelle TL;DR ist meiner Einschätzung nach: Es wird seitens FdS hier nicht aktiv versucht, die Beweiskräftigkeit zu erhöhen, auch da Behörden dies im Normalfall wohl sowieso nicht ohne größeren AUfwand (Rechtsweg etc.) akzeptieren würden.

Das dort sogar auf Einschreiben gesetzt wird, halte ich wirklich übertrieben.
Zudem allgemein gilt, dass ein Bescheid nicht postalisch zugestellt werden muss, wenn die Anfrage nur positiv beschieden wird, also nicht (teilweise) abgelehnt wird. Dies beschreibt bspw. der BfDI in dem bekannten Fall der Postadressenabfrage.
Auch der übliche Hinweis auf § 41 VwVfG Abs. 2 S. 2 kann helfen, nach dem ein elektronisch übermittelter Verwaltungsakt nach drei Tagen als bekannt gegeben gilt. (Achtung: Dies ist Bundesrecht. Hier ist also evt. erst eine vergleichbarer Gesetzgebung im Landesrecht zu suchen, damit dies anwendbar ist.)

Auch mit dem Verweis darauf Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen kannst du immer argumentieren. Im Zweifel ist es aber natürlich trotzdem besser, überhaupt eine Auskunft per Post zu bekommen als gar keine – meiner Meinung nach. Dass die Behörde dabei unnötige Kosten verursacht ist ja nicht deine Sache, du kannst aber natürlich immer darauf hinweisen, dass du das nicht gut heißt und bessere Alternativen vorschlägst.


Ja doch, eine IFG-Anfrage dazu halte ich für eine gute Idee. Warum sollte diese wenig Erfolg haben? E-Mails und co dürfen angefragt werden.
Wichtig wäre nur, konkret zu formulieren, was du haben möchtest. Also bspw. die Kommunikation zwischen dem Landesumweltministerium und der Behörde bzgl. der Behandlung von UIG-Anfragen seit einem bestimmten Zeitpunkt. Oder jegliche Kommunikation zu einem bestimmten Thema etc.
Hilfreich wäre natürlich, wenn du weist, auf welche Beschwerde die Änderung zurückgeht.
Übrigens wäre es wohl fachlich korrekt ausgedrückt eine Fachaufsichtsbeschwerde und keine Dienstaufsichtsbeschwerde, da die Beschwerde an die übergeordnete Behörde ging.

Wikipedia sagt es ist „die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.”
D.h. in deinem Fall einfach der Betrieb könnte bei einem Gericht eben diesen Rechtsschutz beantragen und damit erst einmal die Bescheidung deiner Anfrage verhindern – bis die Sache im Hauptverfahren geklärt wird.

Nein, nach bisheriger Erfahrung nicht. Zum einen benötigt das den sprichwörtlichen „Gang zum Gericht”, zum anderen ist es nach aktueller Rechtssprechung wohl aussichtslos da Gutachten (hier im Original) und die aktuelle Rechtssprechung (vereinfacht gesagt) das Konzept von TopfSecret für zulässig hält.
Das kommt auch erfahrungsgemäß selten vor:

Der Verband teilte jüngst mit, dass in Sachen „Topf Secret“ derzeit mehrere betroffene Betriebe im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Herausgabe der Kontrollergebnisse vorgehen würden

„Mehrere betroffene” ist bei der Anzahl an Anfragen wohl eine kleine Menge.
Und selbst wenn wirst du einfach beigeladen und kannst gefahrlos dem Rechtsstreit zwischen Behörde und Betrieb „zuschauen”.

Abgesehen davon, dass es wie erwähnt selten passieren wird, nein. Es ist aus rechtsstaatlichen Gründen natürlich mgl., dass ein Betrieb so etwas macht. Wenn auch nicht sehr aussichtsreich und es wäre dem Betrieb wohl auch nicht zu raten…

Eben genau das ist der Fall. Bzw. wenn die Betriebe klug sind, klagen sie eben vor Herausgabe mit oben erwähntem Rechtsschutzverfahren.

Mach dir über die Betriebe weniger Sorgen.
Die Behörde muss dein gesetzlich gesichertes Recht nach dem VIG erfüllen. Tut sie das nicht, so handelt sie nicht rechtskonform dir gegenüber.
Dass sie dabei eine Klage eines Dritten (Unternehmens) riskiert, ist dafür irrelevant. Das tangiert dein Recht nach dem VIG nicht.
Und die Rechtssprechung ist klar auf Seiten des VIG’s und nicht auf den der Betriebe. Topf Secret ist ja schon etwas älter, es gab genügend Präzedenzfälle…

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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und

Das sind verschiedene Dinge. Das Drittbeteiligungsverfahren, das die Frist auf zwei Monate verlängert, wird vor der Bescheidung durchgeführt und ist deshalb mittlerweile abgeschlossen. Wenn dann der Bescheid an den Antragsteller geschickt wird, erhält das Lebensmittelunternehmen eine Kopie davon und kann gegen den Bescheid Klage erheben (meist gepaart mit einem Eilrechtsschutzantrag). Wenn das gemacht wird, verzögert sich die Auskunftserteilung.
Dieses Vorgehen ist aber nahezu aussichtslos und das wissen die meisten Lebensmittelunternehmen bzw. deren Anwälte inzwischen auch. Deshalb klagen nicht mehr so viele wie am Anfang von Topf Secret. Und selbst wenn doch geklagt wird, hat das nur eine Verzögerung zur Folge. Dir als Antragsteller entstehen dadurch keine Risiken.

Ah, dass das zwei verschiedene Sachen sind, dessen war ich mir nicht bewusst. Mich wundert es, dass dann nicht direkt nach Abschluss des Drittbeteiligungsverfahrens die Möglichkeit zur Klage gegeben wird ohne, dass jetzt bis zum Bescheid gewartet werden muss.

Das ist aber hier auch wohl dem Umstand geschuldet, dass es sich um mehr als ein Jahr verzögert hat und fühlt sich daher auch komisch an. Wenn alles reibungslos laufen würde, wäre die Spanne zwischen Drittbeteiligung und Bescheid/Rechtsschutzverfahren deutlich kürzer und der Wartezeitfrust auch geringer.

Danke für eure aufklärenden Worte. Ich berichte, wenn es neue Infos gibt. Bin ja mal gespannt ob ich Besuch von einem Betreiber bekomme (man hört ja die dollsten Geschichten).