Anruf von Anwalt: Betrieb möchte gegen Behördenentscheidung klagen

Hallo,

ich habe heute einen Anruf eines Anwalts erhalten, der den betreffenden Betrieb in diesem Antrag vertritt. Er hat angekündigt gegen den Bescheid der Behörde klagen zu wollen und auch die Bereitschaft bekundet, mehrere Instanzen zu nehmen. Die Klage würde er unterlassen, sollte ich auf eine Veröffentlichung des Berichts verzichten und im Landratsamt Einsicht in die entsprechende Akte nehmen würde. Da ich mich nicht sofort entscheiden wollte, schickt er mir das Ganze jetzt noch per Post.

Prinzipiell begrüße ich zwar eine Veröffentlichung der Berichte, möchte aber auch nicht ewig auf diese warten und befürchte vor allem, dass das Landratsamt die Gerichtskosten mir in Rechnung stellt. Deshalb habe ich folgende Fragen:

  1. Kann mir die Behörde die Kosten für den Gerichtsprozess in Rechnung stellen?
  2. Wie lange würde ein solches Gerichtsverfahren dauern?
  3. Wie sind die Erfolgsaussichten in diesem?

Schon mal im Voraus vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

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Hinweis: Ich bin kein Jurist, dies ist nur, was ich hier im Forum und in gewissen Hilfeseiten gelesen habe.

Zu 1:

Nein, die Behörde kann ihre Gerichtskosten - wenn sie verlieren sollte- NICHT dir in Rechnung stellen. Es ist Aufgabe der Behörde einen rechtmäßigen Bescheid auszustellen. Wenn dieser Fehler aufweist, ist das nicht dein Problem.

Zu 2:

Wahrscheinlich kann das recht lange dauern. Vielleicht kann @arne.semsrott das beantworten.

Wichtig ist, dass nur bestimmte Rechtsmittel (Eilschutzantrag) die Frist unterbrechen. Bei anderen könnte der Bescheid trotzdem vollzogen werden, dir die Information also zugestellt werden.

Zu 3:

Wie schon in 1. gesagt, sind die Erfolgschancen recht hoch, da die Behörde wahrscheinlich keinen Fehler gemacht hat.


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Moin!
Der Gerichtsprozess ist zwischen Betrieb und Behörde - Ihnen entstehen dabei keine Kosten. Das kann durchaus etwas dauern. Aber da gerade sehr viele solcher Prozesse ablaufen, wird es bald schon Urteile von oberen Gerichten geben, die den Sachverhalt klären. Bisher spricht viel dafür, dass die Berichte bald herausgegeben werden dürfen.
Beste Grüße
Arne

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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

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Zur Vollständigkeit:

Nachdem ich das Angebot des Anwalts nicht angenommen habe, hat mir das Landratsamt jetzt die Kontrollberichte geschickt. Da ein Gerichtsverfahren kaum so schnell gehen wird, gehe ich davon aus, dass der Anwalt geblufft und nicht geklagt hat.

Zu den Kontrollberichten: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-staib-neu-ulm/424020/anhang/staib_neu-ulm_berichte_geschwaerzt.pdf

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Mal wieder erstaunlich, wofür hier überhaupt der anwaltliche Aufwand auf sich genommen wurden…

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@jasp Nicht selten geben Leute klein bei, weil sie keine Lust auf die Auseinandersetzung haben. Aus Sicht eines Gastronomiebetriebs kann ein bisschen Hufengeschacher durchaus ein Versuch wert sein, wenn die eigene Kriegskasse in Wahrheit nicht zu prall gefüllt ist.

Ja schon klar, aber mal den konkreten Bericht angeschaut um den es geht? Fehlende Fliegengitter und ein schmutziger Lieferwagen. Dafür den Aufwand / die Angst???

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Vll. kennt ja der Inhaber seine eigenen Kontrollberichte nicht wirklich und befürchtet das schlimmste.

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