Städteregion Aachen lehnt VIG-Anfrage ab (Begründung nach BVerfG)

Ich habe aktuell auch zwei offene Anfragen bei dieser Behörde. Grundsätzlich verstehe ich das Argument des Personalmangels, jedoch sollte zumindest ein „Hallo, Ihre Anfrage ist bei uns eingetroffen“ nach einigen Wochen möglich sein.

Da man VIG-Anfragen jedoch nicht vermitteln kann, überlege ich aktuell auch noch über weitere Schritte nach. Erinnerungen scheinen ja ebenso nichts zu bringen.

Es bewegt sich etwas! Ich hatte noch vier weitere offene Anfragen bei der Städteregion Aachen (neben den laufenden Widerspruchsverfahren). Zu dreien davon habe ich heute die Mitteilung erhalten, dass in 14 Tagen die Unterlagen kommen, sofern die Betriebe nicht widersprechen.

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Ich hatte gestern auch zwei solche Schreiben im Briefkasten. Die Behörde scheint also langsam einzulenken. :slight_smile:

Die Zustellung per Einschreiben halte ich persönlich als etwas übertrieben, aber immerhin tut sich langsam etwas.

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Selbiges bei meiner Anfrage. Das sind tolle Neuigkeiten :partying_face:

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Jap, auch hier Antworten:

Allerdings (und das bringt mich zum Nachdenken):

  1. Es wird im April 2019 geschrieben:

Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbrauchinformationsgesetzes (VIG)).

Im Oktober dann die Rückmeldung:

Der Betreiber des angefragten Lebensmittelbetriebes erhält zeitgleich zu diesem Schreiben die Mitteilung über die beabsichtigte Veröffentlichung. Im Falle eines Rechtsschutzverfahrens kann sich die Übersendung der Kontrollberichte bis zur rechtlichen Klärung verzögern.

Wieso wurde die Frist um zwei Monate verlängert, aber jetzt erst mit dem Drittbeteiligungsverfahren angefangen? Das ist doch reichlich unverschämt.

  1. Es wird folgendes geschrieben:

Soweit Sie beantragen, die angefragten Informationen in elektronischer Form (E-Mail) zu erhalten, kann diesem Wunsch nicht entsprochen werden. Ein rechtssicherer Nachweis für den Zugang der angefragten Informationen kann mit der Übersendung per E-Mail nur mit einer qualifizierten Signatur erfolgen. Da diese Voraussetzung nicht gegeben ist, erfolgt die Übersendung als schriftlicher Bescheid mit Zustellungsurkunde.

Wo ist festgelegt, dass die Übersendung über einen rechtssicheren Nachweis der Zustellung verfügen muss (Einschreiben, Mailsignatur)? Mit Mailsignaturen kenne ich mich nicht aus, wäre das aber nicht auch über Fragdenstaat möglich? Ist die Verwaltung nicht zur Aufwands- und Kostenminimierung angehalten. Da werden tausende von Euros für Einschreiben ausgegeben, welche aber gar nicht notwendig sind. Kennt sich da wer mit aus? Das geht mir wieder ungemein auf den Keks. Da wird gejammert, man hätte nicht genug Stellen, da keine Gelder, und dann jeden Brief per Einschreiben für etwa 4€ das Stück versenden. So ein Schwachsinn.

  1. Diese Rückmeldungen der Städteregion gegen vermutlich auf eine “Art” Dienstaufsichtsbeschwerde beim Umweltministerium zurück. Ich würde gerne wissen was dort an Informationen ausgetauscht wurden. Mein Kontakt dort antwortete mir nicht mehr auf Nachfragen. Sollte ich es mal per IFG versuchen den Schriftwechsel zwischen Ministerium und Städteregion zu erlangen? Dort stecken sicherlich interessante Rechtseinschätzungen drin. Ich weiß aber nicht ob das Aussicht auf Erfolg hat.

  2. Den Betrieben wird nun im Drittbeteiligungsverfahren Zeit gegeben ein “Rechtsschutzverfahren” einzuleiten (was ist das?!). Ich gehe davon aus, dass die meisten hiervon gebrauch machen werden. Also verzögert sich die Herausgabe der Berichte weiterhin. Ist dem irgendwie beizukommen? Ich habe es so verstanden, dass einige Ämter die Berichte trotz Widerstand des Betriebes herausgegeben haben und dann verklagt wurden. Stimmt das so? Ich gehe hier jedoch davon aus, dass die Städteregion en Betreibern hörig sein wird. Ich erhoffe mir also nicht allzu viel… :frowning:

:beer:

Falls dich diese technische Diskussion interessiert, diese wurde in diesem Thread bereits einmal geführt. Das aktuelle TL;DR ist meiner Einschätzung nach: Es wird seitens FdS hier nicht aktiv versucht, die Beweiskräftigkeit zu erhöhen, auch da Behörden dies im Normalfall wohl sowieso nicht ohne größeren AUfwand (Rechtsweg etc.) akzeptieren würden.

Das dort sogar auf Einschreiben gesetzt wird, halte ich wirklich übertrieben.
Zudem allgemein gilt, dass ein Bescheid nicht postalisch zugestellt werden muss, wenn die Anfrage nur positiv beschieden wird, also nicht (teilweise) abgelehnt wird. Dies beschreibt bspw. der BfDI in dem bekannten Fall der Postadressenabfrage.
Auch der übliche Hinweis auf § 41 VwVfG Abs. 2 S. 2 kann helfen, nach dem ein elektronisch übermittelter Verwaltungsakt nach drei Tagen als bekannt gegeben gilt. (Achtung: Dies ist Bundesrecht. Hier ist also evt. erst eine vergleichbarer Gesetzgebung im Landesrecht zu suchen, damit dies anwendbar ist.)

Auch mit dem Verweis darauf Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen kannst du immer argumentieren. Im Zweifel ist es aber natürlich trotzdem besser, überhaupt eine Auskunft per Post zu bekommen als gar keine – meiner Meinung nach. Dass die Behörde dabei unnötige Kosten verursacht ist ja nicht deine Sache, du kannst aber natürlich immer darauf hinweisen, dass du das nicht gut heißt und bessere Alternativen vorschlägst.


Ja doch, eine IFG-Anfrage dazu halte ich für eine gute Idee. Warum sollte diese wenig Erfolg haben? E-Mails und co dürfen angefragt werden.
Wichtig wäre nur, konkret zu formulieren, was du haben möchtest. Also bspw. die Kommunikation zwischen dem Landesumweltministerium und der Behörde bzgl. der Behandlung von UIG-Anfragen seit einem bestimmten Zeitpunkt. Oder jegliche Kommunikation zu einem bestimmten Thema etc.
Hilfreich wäre natürlich, wenn du weist, auf welche Beschwerde die Änderung zurückgeht.
Übrigens wäre es wohl fachlich korrekt ausgedrückt eine Fachaufsichtsbeschwerde und keine Dienstaufsichtsbeschwerde, da die Beschwerde an die übergeordnete Behörde ging.

Wikipedia sagt es ist „die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.”
D.h. in deinem Fall einfach der Betrieb könnte bei einem Gericht eben diesen Rechtsschutz beantragen und damit erst einmal die Bescheidung deiner Anfrage verhindern – bis die Sache im Hauptverfahren geklärt wird.

Nein, nach bisheriger Erfahrung nicht. Zum einen benötigt das den sprichwörtlichen „Gang zum Gericht”, zum anderen ist es nach aktueller Rechtssprechung wohl aussichtslos da Gutachten (hier im Original) und die aktuelle Rechtssprechung (vereinfacht gesagt) das Konzept von TopfSecret für zulässig hält.
Das kommt auch erfahrungsgemäß selten vor:

Der Verband teilte jüngst mit, dass in Sachen „Topf Secret“ derzeit mehrere betroffene Betriebe im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Herausgabe der Kontrollergebnisse vorgehen würden

„Mehrere betroffene” ist bei der Anzahl an Anfragen wohl eine kleine Menge.
Und selbst wenn wirst du einfach beigeladen und kannst gefahrlos dem Rechtsstreit zwischen Behörde und Betrieb „zuschauen”.

Abgesehen davon, dass es wie erwähnt selten passieren wird, nein. Es ist aus rechtsstaatlichen Gründen natürlich mgl., dass ein Betrieb so etwas macht. Wenn auch nicht sehr aussichtsreich und es wäre dem Betrieb wohl auch nicht zu raten…

Eben genau das ist der Fall. Bzw. wenn die Betriebe klug sind, klagen sie eben vor Herausgabe mit oben erwähntem Rechtsschutzverfahren.

Mach dir über die Betriebe weniger Sorgen.
Die Behörde muss dein gesetzlich gesichertes Recht nach dem VIG erfüllen. Tut sie das nicht, so handelt sie nicht rechtskonform dir gegenüber.
Dass sie dabei eine Klage eines Dritten (Unternehmens) riskiert, ist dafür irrelevant. Das tangiert dein Recht nach dem VIG nicht.
Und die Rechtssprechung ist klar auf Seiten des VIG’s und nicht auf den der Betriebe. Topf Secret ist ja schon etwas älter, es gab genügend Präzedenzfälle…

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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und

Das sind verschiedene Dinge. Das Drittbeteiligungsverfahren, das die Frist auf zwei Monate verlängert, wird vor der Bescheidung durchgeführt und ist deshalb mittlerweile abgeschlossen. Wenn dann der Bescheid an den Antragsteller geschickt wird, erhält das Lebensmittelunternehmen eine Kopie davon und kann gegen den Bescheid Klage erheben (meist gepaart mit einem Eilrechtsschutzantrag). Wenn das gemacht wird, verzögert sich die Auskunftserteilung.
Dieses Vorgehen ist aber nahezu aussichtslos und das wissen die meisten Lebensmittelunternehmen bzw. deren Anwälte inzwischen auch. Deshalb klagen nicht mehr so viele wie am Anfang von Topf Secret. Und selbst wenn doch geklagt wird, hat das nur eine Verzögerung zur Folge. Dir als Antragsteller entstehen dadurch keine Risiken.

Ah, dass das zwei verschiedene Sachen sind, dessen war ich mir nicht bewusst. Mich wundert es, dass dann nicht direkt nach Abschluss des Drittbeteiligungsverfahrens die Möglichkeit zur Klage gegeben wird ohne, dass jetzt bis zum Bescheid gewartet werden muss.

Das ist aber hier auch wohl dem Umstand geschuldet, dass es sich um mehr als ein Jahr verzögert hat und fühlt sich daher auch komisch an. Wenn alles reibungslos laufen würde, wäre die Spanne zwischen Drittbeteiligung und Bescheid/Rechtsschutzverfahren deutlich kürzer und der Wartezeitfrust auch geringer.

Danke für eure aufklärenden Worte. Ich berichte, wenn es neue Infos gibt. Bin ja mal gespannt ob ich Besuch von einem Betreiber bekomme (man hört ja die dollsten Geschichten).

So, und da kam auch schon der erste Anruf eines Betreibers. Um 16:10 Uhr auf der Arbeit, auf meine Büronummer welche nirgendwo in der Konversation mit der Behörde genannt wurde. Da kann wohl jemand googlen. Weiß nicht ob das der Einschüchterung dienen sollte oder einfach unter den Nägeln brannte.

Nunja, das hat mich zunächst etwas verwundert, aber an sich war die Person sehr nett. Es wurde darum gebeten den Antrag zurückzuziehen, da der letzte Bericht wohl von 2018 sei und einige bauliche Mängel aufgeführt seien, welche durch eine Renovierung nach 2018 behoben worden seien. Das machte mich stutzig, da die Kontrolle ja dann schon zwei Jahre her sei obwohl Renoviert wurde. Der Auskunft nach würde wohl sehr unregelmäßig kontrolliert. Mal jedes Jahr, mal alle drei Jahre…

Ich habe gesagt, dass man das mit der Renovierung ja so in der Anfrage kommentieren könne, sodass die Lesenden es besser einordnen können. Zurückziehen würde ich den Antrag nicht.

@svbergerem: Hast du auch eine Anfrage an Nobis gestellt und einen Anruf bekommen? Er meinte es sei nicht die einzige Anfrage… Wenn es nun tatsächlich eine Filiale ist weswegen angerufen wird und um Rücknahme des Antrages gebeten wird ist das ja noch nachvollziehbar. Es ist aber ja auch vorstellbar, dass so versucht wird für alle Filialen eine Veröffentlichung zu verhindern.

Nein, ich habe keine Anfrage an Nobis gestellt. Anrufe habe ich bisher keine bekommen, aber habe dank Home-Office bisher nicht geprüft, ob es nicht doch jemand auf meiner Büronummer versucht hat.

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Ich hatte heute auch „Besuch“ und fand anschließend einen Brief in meinem Briefkasten vor. Das ist tatsächlich gar nicht toll und jetzt habe ich auch etwas Sorgen wegen meiner Anfrage. Ich werde dem Betrieb aber eine höfliche Mail schreiben, ggf. auch um Unklarheiten zu beseitigen – die Betriebe werden vermutlich auch nicht viel von den Behörden aufgeklärt.

Dennoch ein Aspekt dafür, das Gesetz in Hinblick auf die Datenweitergabe zu ändern, der Betrieb muss ja ohnehin die jeweilige Verwaltung verklagen und nicht die Antrag stellende Person.

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War der Brief denn nett oder eher drohend verfasst?

Ich kann mir vorstellen, dass der Betrieb auch gerne den veröffebtlichenden verklagt. Weiß nicht wie das rechtlich abläuft, aber versuchen könnten die Betreiber es ja.

Es war nur ein Zweizeiler, das man um die Möglichkeit eines Gespräches bittet. Ich habe darauf per Mail Topf-Secret vorgestellt und meine Beweggründe erläutert. Ich überlege noch, die Konversation ggf. in der Anfrage anzuhängen, nachdem sich die Sache geklärt hat.

Ich vermute einfach, dass vielen Betrieben das VIG weitestgehend unbekannt ist und sie dann auch erstmal etwas überfordert sind. Hier gibt es auch einen solchen Fall, wo ein Betreiber dachte man hätte ihn angezeigt. Ich weiß aber leider auch nicht, wie die Schreiben der Behörden aussehen und was man aus diesen interpretieren kann.

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Die Berichte hätten eigentlich letzte Woche ankommen sollen - sind sie aber nicht. Gibt es bei jemand anderem neues in der Sache?

Nein. Hier nichts. Aber ich vermute auch, dass einige Betriebe Einspruch erhoben haben oder das Amt weiterhin überfordert ist.

Ich habe mittlerweile vom Ministerium erfahren können welche Vorgaben es seit ANFANG 2019 gibt https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-mit-der-stadteregion-aachen-bezuglich-vig-anfragen/534496/anhang/2019-TopfSecret-Erlasse_geschwaerzt.pdf
Oder waren die so schon bekannt?

Die Begründung, warum die Antwort auf dem Postweg erfolgt, ist ja niedlich. Dabei stellt FragDenStaat doch eh keine Anhänge ungefragt öffentlich ins Netz.

@svaen kannst du die Reihenfolge der Seiten noch anpassen? 3 und 4 sind vertauscht.

Ja, kommt noch.

Bei mir sind heute übrigens vier Berichte angekommen. Also von Mitte/Ende 2018. Wird da so selten kontrolliert?! Upload erfolgt morgen.

Und da sind die ersten vier Bescheide aus Aachen inkl. Berichten. Meine Güte, was ein Krampf. Aber ich bin nun sehr erleichtert. :tada: :tada: :tada:

Kontrollbericht zu Nobis Printen - FragDenStaat (Hier mit Kommentar von mir im Bericht, da der Betreiber angerufen hatte und ein wenig besorgt war. Ich denke so ist dem Rechnung getragen worden.
Kontrollbericht zu Am Knipp, Aachen - FragDenStaat

Wie schaut es bei den anderen aus Aachen aus?

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Sehr gut!
Bei mir kam weit über ein Jahr nach Antragstellung auch eine (recht unspektakuläre) Auskunft. Neben Antrag und Auskunft wurden elf weitere Schreiben hin und her geschickt. Den Aufwand hätte die Behörde deutlich reduzieren können.

Diese Behörde verwundert mich schon sehr. Kündigt selbst an, dass sie nach 14 Tagen die Dokumente übersendet - und macht dann doch 6 Wochen nichts.

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