Wann ist eine Fachaufsichtsbeschwerde sinnvoll?

Eine Fachaufsichtsbeschwerde kann man ja unabhängig von allen anderen Beschwerden auch senden (und evt. später auch auf FragDenStaat.

Aber wann ist diese denn sinnvoll?
Bzw. ist es besser als eine Beschwerde beim LfDI/BfDI oder kommt dies auf die Behörde an?

Nach Wikipedia ist es ein Rechtsbehelf, also es muss wohl schon ein Bescheid der Behörde vorliegen, soweit so klar.
Aber sollte man diese Funktion dann analog zur Vermittlungsanfrage (über die Datenschutzbehörden) nutzen bzw. würdet ihr es empfehlen (bspw. selbst wenn die übergeordnete Behörde das BMI ist :see_no_evil:)?

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Moin,

ich selbst habe wegen einer IFG-Anfrage noch nie eine Fachaufsichtsbeschwerde geschrieben, gebe aber trotzdem mal meinen Senf dazu:

Das schöne an einer Fachaufsichtsbeschwerde ist, dass man sie auch nach dem Verstreichen der Rechtsmittelfrist einlegen kann sowie, dass keine Kosten entstehen, ist also billiger, als ein förmlicher Widerspruch. ^^
Doof ist halt leider, dass es dafür keine gesetzlichen Bestimmungen gibt, sondern sich aus dem sehr abstrakten Artikel 17 GG ableitet. Die Behörde ist lediglich verpflichtet eine Entscheidung zu treffen, nicht mehr.

Bei einem Widerspruch hat man noch eine Begründung und einen VA, gegen den man Klagen kann. Wenn die Behörde nach eine Fachaufsichtsbeschwere den VA nicht zurücknimmt (§ 48 VwVfG) kann es passieren, dass andere Fristen auslaufen. Das ist natürlich blöd.

Nein. Die Fachaufsichtsbeschwerde ist sinnlos, wenn man davon ausgeht, dass die Behörde bewusst die Information nicht herausgibt. Da ist dann der B/LfDI stärker (aber immernoch ziemlich schwach), weil er sowas in die “Öffentlichkeit” tragen kann, via Eintrag im Tätigkeitsbericht.

Die Fachaufsichtsbeschwerde kann hingegen sehr sinnig sein, wenn man merkt, dass die Behörde keiner Ahnung davon hat, was sie machen muss/soll/kann/will. Dann kann es passieren, dass die übergeordnete Behörde bemerkt, dass die anderen keine Ahnung haben und hebt den Bescheid auf / ändert ihn ab, wenn es offensichtlich ist, dass du im Recht bist (vA bei einfach an Anfragen an zB Hamburger Bezirke nach irgendeinem trivialem Thema, die aber nie solche Bescheide ausgestellt haben) und schult vlt dort das Personal. Dort könnte man aber auch theoretisch den B/LfDI fragen, sofern die Behörde einsichtig ist.

(Habe ich mich verständlich ausgedrückt?)

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Ja, ist verständlich. Eine andere Frage wäre:
Kann man eine Fachaufsichtsbeschwerde auch bei Untätigkeit einreichen?

Wie ich oben Wikipedia zitiert habe, müsste ja wohl schon ein Bescheid oder zumindest eine Entscheidung einer Behörde vorliegen. Das ist beim Ausbleiben einer Reaktion einer Behörde ja auch nicht der Fall.
Wäre solch eine Beschwerde da also auch sinnvoll/möglich?

BTW auch ein Fall wo Fachaufsichtsbeschwerden (ich kürze das jetzt mal FAB ab) sinnvoll sind: Bei „Topf Secret” oder „reinen” UIG-Anfragen, denn bei denen ist keine Vermittlungsinstanz im Gesetz vorgesehen und so auch bei FragDenStaat nicht möglich.

Probieren kann man es, kostet ja nichts^^
Aber eigentlich kann ich mir schon vorstellen, dass man das nach einer angemessenen Zeit (3 Monate würde ich behaupten) schon eine Beschwerde einlegen kann. Vorher würde ich aber natürlich noch ein paar mal nachfragen.

Das Ziel von Art. 17 GG ist es, dass sich jeder formlos an die Verwaltung wenden kann und sich über ein Handeln einer Behörde beschwerden kann. Wenn man sich nicht über Untätigkeit beschweren könnte, würde da ja eine Regelungslücke entstehen, die mMn nicht als beabsichtigt angesehen werden kann.
Und im Zweifel findet die Behörde wohl die richtige Beschwerdeart.

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Natürlich kann man sich mit einer FAB/DAB gemäß Artikel 17 GG über Untätigkeit beschweren. Bspw. hier aus meinem GG-Kommentar (Jarass/Pieroth zu Art. 17, Rn. 3 und 4):

[Petitionen] kennzeichnet, dass sie ein bestimmtes Verhalten staatlicher Stellen wünschen.

[zuvor werden genannt: Schriftform (E-Mail wahrscheinlich okay), nicht anonym] Andere Voraussetzungen, insb. Fristen, bestehen nicht.

Rechtsbehelf heißt ja nur, dass es ein Werkzeug ist, mit dem versucht wird, ein vermeintliches Recht gegenüber einer Behörde einzufordern. Das bedeutet nicht, dass man erst einen Bescheid erhalten haben muss. Beispielsweise ist ja die Untätigkeitsklage auch ein Rechtsbehelf, der eben dann sinnvoll ist, wenn man keinen Bescheid erhält.

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Habe ich schon öfter gemacht - meistens provoziert es zumindest eine Antwort. Zuletzt hat das BMVI meine Anfrage zu den Maut-Emails einfach mal 25 Tage nach Frist ignoriert- trotz Erinnerung alle 3 Tage und Einschaltung BfDI. 2 Tage nach einer Beschwerde kam dann wenigstens mal der Zwischenstand “Bescheid geht bald raus”.

Bei obersten Bundesbehörden für mich eher ein Mittel, um meinen Unmut klar zu machen. Für untergeordnete Behörden jedoch deutlich stärker, weil da die Oberbehörde drüber schaut.

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