Korrekt. Eine Fachaufsichtsbeschwerde halte ich ebenfalls für sinnvoll zuvor zu probieren. Die Argumentation kann ja die selbe sein.
Auch denke ich ist bei einer Klage der Punkt erreicht, bei dem man sich anwaltlichen Beistand suchen sollte. (Oder muss man dies vlt. nicht sogar bei einigen Klagen?)
Die Begründung kannst du natürlich ebenso verwerten.
Übrigens: Kennst du VerklagDenStaat/Transparenzklagen? Diese finanzieren dir unter Umständen auch eine Klage, wenn sie im öffentlichen Interesse ist.
Du kannst einen Klagevorschlag mittels des Reiters „Jetzt klagen” einreichen.
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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