Okay, wow, das ist ja mal ein abschreckender Bescheid voller Fehler. Auch die Behauptung, dass die Veröffentlichung nicht erlaubt sei wurde schon vielfach widerlegt, wie in Segeberg, Coesfeld oder Aachen . Oder hier.
Ich zitiere hier nur mich selbst und ein Rechtsgutachten. Im Forum findest du bestimmt noch weitere Threads dazu.
Tatsächlich klingt das wie eine Formulierung, die die Behörde so vom Betrieb übernommen hat. Es gab da schon sehr verrückte Stellungnahmen der Betriebe.
Tipp: Wenn es dir Spaß macht, kannst du die Stellungnahme/Kommunikation der Behörde mit dem Betrieb bzgl. deiner Anfrage auch nochmal anfragen. Dann erfährst du vlt. mehr.