WDR möchte Veröffentlichung von Bescheid unterbinden

In einer Antwort zu einer Anfrage an den WDR schreibt der WDR sinngemäß, er widerspreche jeder wortgetreuen Veröffentlichung des Bescheids und gegebenenfalls einer nachfolgenden Auskunft, insbesondere auf der Internetseite von fragdenstaat.de oder anderen Online-Portalen. Dies gelte auch dann, wenn die Veröffentlichung meinem Willen entsprechen sollte. (Dies ist ein indirektes Zitat.)
Übrigens ist dies den anderen Anträgen zufolge wohl eine Standardformulierung, welche immer mit geschickt wird.

Wie seht ihr das?
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage oder ist das nur ein Einschüchterungsversuch?
Ich hab ja zumindest das IWG gesehen und einige Themen zu TopfSecret diesbezüglich, allerdings keine zu den allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzen – in diesem Fall zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen

Wie würdet ihr fortfahren?

Edit: Ich habe hier doch noch einen ähnlichen Fall gefunden.

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Moin! Das ist beim WDR wohl Teil des Standardschreibens. Einfach veröffentlichen, das sollte kein Problem geben.

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Moin,

wie Arne schon schrieb, sollte es da kein Problem bei geben. Sofern man alle persönlichen Daten unkenntlich macht, gibt es eigentlich keine entsprechende Rechtsgrundlage geben, die gegen die Veröffentlichung spricht.

Ich habe mal beim WDR die Dokumentvorlagen und Richtlinien für die Antragsbearbeitung angefragt. Eventuell steht dazu noch etwas interessantes drinnen, man weiß ja nie.

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Moin! Kleines Update: Nach unserer Beschwerde hat der WDR uns jetzt angekündigt, künftig Antragsteller:innen von FragDenStaat nicht mehr zu untersagen, Antworten auf IFG-Anfragen zu veröffentlichen. Falls es doch dazu kommen sollte, sagt uns bitte Bescheid!

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