In einer Antwort zu einer Anfrage an den WDR schreibt der WDR sinngemäß, er widerspreche jeder wortgetreuen Veröffentlichung des Bescheids und gegebenenfalls einer nachfolgenden Auskunft, insbesondere auf der Internetseite von fragdenstaat.de oder anderen Online-Portalen. Dies gelte auch dann, wenn die Veröffentlichung meinem Willen entsprechen sollte. (Dies ist ein indirektes Zitat.)
Übrigens ist dies den anderen Anträgen zufolge wohl eine Standardformulierung, welche immer mit geschickt wird.
Wie seht ihr das?
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage oder ist das nur ein Einschüchterungsversuch?
Ich hab ja zumindest das IWG gesehen und einige Themen zu TopfSecret diesbezüglich, allerdings keine zu den allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzen – in diesem Fall zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Wie würdet ihr fortfahren?
Edit: Ich habe hier doch noch einen ähnlichen Fall gefunden.