Hab den Bescheid der Behörde nur kurz überflogen aber dazu passt folgendes perfekt:
Ein Informationsantrag wird nicht dadurch missbräuchlich, dass der Antragsteller die Informationen veröffentlichen will.
https://twitter.com/oliver_huizinga/status/1204444216874721280
Deinen Widerspruch werde ich mir später erst anschauen können.
Aber im Allgemeinen sollte ein Widerspruch gegen die Argumentation der Behörde erfolgreich sein.
EDIT:
Dein Widerspruch sieht auch gut aus. Vermutlich würde es sich noch lohnen auf die Rechtsprechung hinzuweisen, die ich oben referenziert habe.
Genauer BVerwG, Urteil vom 29.08.2019 - 7 C 29.17 Rn. 22.
(…)
Dass der Beigeladene nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs die von ihm begehrten Informationen wohl auch dazu verwenden will, eine gegen die Betriebe der Klägerin geführte Kampagne zu unterstützen, führt noch nicht zu einem missbräuchlich gestellten Antrag. Vielmehr ist eine solche Öffentlichkeitsarbeit, solange sie mit Mitteln des geistigen Meinungskampfes erfolgt und nicht auf der Grundlage falscher, verfälschter oder sonst wie manipulierter Informationen geführt wird, mit Rücksicht auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich zulässig.