Idee: Option, standardisierte Anfragen in Kampagnen zu individualisieren

Ich habe jetzt schon mehrfach in der Antwort einer Behörde folgenden Einwand gehabt:

Intention der dort standardisiert erstellten VIG-Anträge ist nicht allein die Erfüllung des individuellen Auskunftsbegehrens des Antragsstellers, sondern vielmehr und maßgeblich die anschließende Veröffentlichung der Informationen auf der Internetplattform.

Meine Idee wäre, dass man die Anfrage individualisieren kann, entweder
durch Auswahlkästchen
( ) da ich hier wohne
( ) da ich dort Urlaub machen und mich vorher über Hygiene informieren will
( ) da ich dort häufiger esse
( ) …

Oder gar die Möglichkeit, manuell den Text der Anfrage an eigene Bedürfnisse anpassen.

Beide hätte für die Behörden den Nachteil, jede einzelne Anfrage sehr genau zu lesen müssen. (Schuss ins Knie, da doch die standardisierten Anfragen von Kampagnen für Behörden schneller zu bearbeiten sind. )

Ja, ich weiß, dass man die Informationsanfragen nach Gesetzt nicht begründen muss … aber es wäre halt nicht mehr so einfach wegen der Standardanfrage abzulehnen. Solltet Ihr gänzlich gegen Begründungen sein, könnte man aber doch zumindest die Möglichkeit schaffen, den Antragssteller gezielt ein paar kleine Veränderungen in dem Text vornehmen zu lassen … dann ist es nicht mehr eine “Standardformulierung” :slight_smile:

Oder wäre es besser, erst nach so einer Ablehnung nachzufassen?
Z.B. "Ich nutze zwar die standardisierte Möglichkeit von fragdenstaat und bin auch froh, dass mir so geholfen wird, meine Anfrage mit Hinweis auf Paragrafen und korrekten Formulierungen unmissverständlich und verständlich formulieren zu können. Ich bin aber in erster Linie persönlich interessiert an der Auskunft. Erst in zweiter Linie möchte ich das Ergebnis auch auf fragdenstaat veröfffentlichen.

Was sagt Ihr zu den Anregungen? Oder welche noch besseren Ideen habt Ihr?

Ich weiß nicht, ob das etwas bringen würde. Wenn man dann einen Halbsatz ergänzen würde, würde die Behörde wahrscheinlich schon ziemlich schnell auf den Trichter kommen was passiert ist und dann gleichlautend antworten.

Die Behörden die mit einem solchen Text antworten schätze ich so ein, dass sie generell solche Anfragen über FdS nicht beantworten wollen, aus Angst vor einer Veröffentlichung.

Deswegen ja auch meine zweite Anregung, insgesamt am Text individuell vom Benutzer Änderungen vornehmen zu lassen, Vom Standardschreiben abweichen ist dann ja auch nicht mehr ein Standardschreiben :slight_smile:

Ich würde mich auf die Diskussion mit der Behörde gar nicht erst einlassen. Nach § 3 Abs. 1 UIG hat „jede Person” das Recht auf Zugang zu den Umweltinformationen.
Explizit wird im gleichen Absatz nochmals erwähnt, dass diese Person kein rechtliches Interesse darlegen zu muss. Eindeutiger kann man wohl als Gesetzgeber kaum sagen, dass hier keine Begründung geliefert werden muss.
Auch das allgemeine IFG ist nach § 1 Abs. 1 IFG ein „Jedermannsrecht”.

Da du hier wohl „Topf Secret” meinst, hab ich mal in das VIG geschaut und hier zwar nicht so eine explizite Formulierung gefunden. Erneut sagt § 1 VIG alle „Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den […] vorliegenden Informationen” erhalten sollen. Es gibt auch keine konkreten Einschränkungen, dass man einen Antrag begründen müsste.


Und zum Thema Veröffentlichung: Die Rechtssprechung sagt mehrheitlich, dies ist erlaubt. Falls dir die Behörde damit komt, schau dir ähnliche Fälle wie in Segeberg, Coesfeld oder Aachen an.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, markiere ihn gerne mit einem Herz und wenn ein Beitrag dein Problem löst, markiere ihn als „gelöst”.

1 „Gefällt mir“

Wenn die Behörden es nicht rausgeben wollen, werden sie es nicht. Auch wenn man es etwas abwandeln kann werden sie es nicht machen. Dann wird die Argumentation lauten, dass der eigentliche Antrag noch immer standardisiert ist und nur ein belangloser Satz eingefügt.

Diese Diskussion ist zudem auch kontraproduktiv. Wenn man das ernsthaft überlegt schwächt man die eigene Position. Das Recht auf Information steht einem zu, sofern man den Antrag bewusst übersendet, fertig.

1 „Gefällt mir“

Ach noch ein technischer Hinweis dazu: Das geht tatsächlich.
Oben rechts über dem Eingabefeld zum Titel ist ein kleiner Link zum Bearbeiten des Anfragetextes.

Da kannst du natürlich dann einfach dein ganz persönliches Interesse an dem Hygienebericht oder Energieausweis oder ähnliches darlegen. Schaden wird es nicht… :stuck_out_tongue_winking_eye:

1 „Gefällt mir“

Also ich habe auch wiederholt das Argument angetroffen, dass frag-den-staat bzw. topf-secret ja “nur” die Veröffentlichung wolle und dass das als gegenargument genutzt wird um Auskünfte nicht zu erteilen.
Ich denke hier ist wichtig zu unterscheiden zwischen
a) dem Anspruch auf Auskunft (jedermanns-Recht)
b) der Möglichkeit der weiteren Verwendung mit den Daten was sich nach dem Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen (IWG) richtet und das ist sehr (!) weit, vgl. § 2a Grundsatz: “Informationen […] dürfen weiterverwendet werden.” Nutzungsbestimmungen der Ämter müssen verhältnismäßig sein. Da jeder das Recht hat diese Informationen (genau diese) anzufragen, kann keine Nutzungseinschränkung verhältnbismäßig sein.

Das darf nicht verquickt werden. Streite mich da auch gerade mit einer Behörde vor Gericht …
Das ist aber regelmäßig nur vorgeschoben, weil die Ämter das nicht herausgeben wollen!
Ich sehe es auch so, da muss man halt den Rücken durchdrücken und notfalls klagen. Die Wahrscheinlichkeit zu obsioegen liegt beim VIG bei mE nahezu 100%. Darauf sollte vorab das Amt hingewiesen werden. Auch, dass mit Steuergeldern sorgsam umzugehen ist. Im Nachgang zu einer Entscheidung kann dann Rechtsbeugung und Amtsuntreue bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden, da ja offensichtlich vorsätzlich gehandelt wurde. Das regelt § 339 StGB. Wer also Recht vorsätzlich falsch auslegt verletzt es und beugt es damit. Ich denke, die Verwaltung spielt schlicht damit, dass die meisten Bürger davor zurück schrecken.
Grüße
Nader

1 „Gefällt mir“

Dass die Anfrage über FDS gestellt wurde ist, wie die Gerichte in überwiegender Mehrzahl geurteilt haben, kein Grund, eine Anfrage abzulehnen.
In Schleswig-Holstein gibt es z.B. einen Musterbescheid, den nahezu alle Kontrollbehörden nutzen, ein Widerspruch lohnt sich hier allemal, inzwischen ist auch im kleinsten Kuhdorf angekommen, dass spätestens vor dem Verwaltungsgericht die Kommune gegen die Wand fährt.
Warum die Vorlage dann immer noch genutzt wird, versteht man wohl nur, wenn man bei einer Kommuuhhhhhhhne arbeitet.