Idee: Option, standardisierte Anfragen in Kampagnen zu individualisieren

Ich würde mich auf die Diskussion mit der Behörde gar nicht erst einlassen. Nach § 3 Abs. 1 UIG hat „jede Person” das Recht auf Zugang zu den Umweltinformationen.
Explizit wird im gleichen Absatz nochmals erwähnt, dass diese Person kein rechtliches Interesse darlegen zu muss. Eindeutiger kann man wohl als Gesetzgeber kaum sagen, dass hier keine Begründung geliefert werden muss.
Auch das allgemeine IFG ist nach § 1 Abs. 1 IFG ein „Jedermannsrecht”.

Da du hier wohl „Topf Secret” meinst, hab ich mal in das VIG geschaut und hier zwar nicht so eine explizite Formulierung gefunden. Erneut sagt § 1 VIG alle „Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den […] vorliegenden Informationen” erhalten sollen. Es gibt auch keine konkreten Einschränkungen, dass man einen Antrag begründen müsste.


Und zum Thema Veröffentlichung: Die Rechtssprechung sagt mehrheitlich, dies ist erlaubt. Falls dir die Behörde damit komt, schau dir ähnliche Fälle wie in Segeberg, Coesfeld oder Aachen an.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, markiere ihn gerne mit einem Herz und wenn ein Beitrag dein Problem löst, markiere ihn als „gelöst”.

1 „Gefällt mir“