ITZBund Ablehnungstextbausteine: § 4 IFG, Gebührenandrohung über 1000€, Akten durchsuchen

Nach 6-monatiger Untätigkeit gab das Informationstechnikzentrum Bund (kurz ITZBund) doch tatsächlich Bescheide per Mail.

Die Argumente sind aber teilweise absurd und vor allem immer die gleichen:

§ 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses

Diese Information obliegt dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
nach § 4 Abs. 1 IFG. Mit einem Abschluss des Verfahrens ist aktuell nicht zu
rechnen, da diese Stelle ständig anlaufende Projekte angepas

Sobald etwas läuft und ist es auch nur die Corona-Pandemie, heißt es:

Bei dem Maßnahmenplan handelt es sich um interne Informationen, deren Veröffentlichung nach Art. 4 IFG geschützt sind, da sie vorzeitige bei Bekanntgabe der internen Informationen geeignet sind, den Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen zu vereiteln. Nach Abschluss der Pandemie lassen wir ihnen den Plan gerne zu.

(eigene Hervorhebung)

Akten durchsuchen

Eine einfache Auskunft ist nicht möglich, da hierzu unsere Akten durchsucht werden
müssen

Quelle.

Ja wenn man Informationen haben will, muss man auch mal Akten sichten.

Aber es geht noch besser:

Kosten, Gebühren, 500€, 1000€, wer bietet mehr?

Eine einfache Auskunft ist nicht möglich, da hierzu unsere Akten durchsucht werden
müssen. Die Kosten übersteigen 500 €. Falls Sie die Auskunft weiterhin wünschen,
werden wir Sie gegen Kostenerstattung erstellen.

Gleiche Quelle.

Man beachte: Die Behörde darf nach IFG maximal 500€ erheben. Was sie nicht daran hindert, so etwas zu schreiben:

Die Daten nach Art. 30 (1) und DSGVO (2) beinhalten technisch organisatorische Maßnahmen, deren Veröffentlichung nach § a), 3 1. c), 2. IFG nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.
Diese Informationen müßte ich unkenntlich machen.
Eine einfache Auskunft ist daher nicht möglich. Die Kosten überstiegen mehr als 1.000€. Falls Sie die Auskunft weiterhin wünschen, den wer wir Sie gegen Kostenerstattung erstellen.

(Quelle, eigene Hervorhebung)

Fragen an den Antrag stellende Person, aber Bescheid schon zugestellt.

Erneut hier:

Außerdem handelt es sich in der Regel auch nicht Projekte um des Hauses ITZBund, sondern unserer Kunden, die wir Auftrags im Auftragsverhältnis erstellen. Eine Veröffentlichung wäre mit diesen abzustimmen. Da Sie Zugang zu Informationen Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 des IFG begehren, bitte ich Sie, Ihre Anforderung innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen.

Am Ende ist jedoch dennoch ein Rechtsbehelf…

Ist das so rechtens?
Immerhin ist das Verfahren doch noch nicht abgeschlossen. Darf die Behörde mir da schon einen Rechtsbehelf schicken, obwohl sie doch gleichzeitig mir eine 3-Wochen-Frist zur Begründung meines Antrags gibt?
Sollte es nicht erst die Begründung abwarten und dann reagieren?

Edit: Einen neuen Forenthread für diese davon unabhängige Frage erstellt: Kann ein Widerspruchssbescheid statt gegeben werden und die Anfrage mit einem neuen Grund/Bescheid abgelehnt werden?

Fragen beantworten statt Dokumente zusenden

Es sollte „eine Liste an Maßnahmen, die Sie zur Umsetzung der ‚Charta der Vielfalt‘”, Personaldokumente und weitere genannt werden.

Stattdessen gibt es diese Aussage:

Das ITZBund ist im Oktober 2017 aus Grundüberzeugung der Charta der Vielfalt begetreten.

Und es wird eine „Personalmarketingkampagne” genannt. Ob andere Dokumente existieren, wird nicht erwähnt.
Übrigens sieht auch die Charta der Vielfalt einen jährlichen Bericht vor. Auch dieser existiert nicht oder wurde nicht zugesendet.

Widerspruch

Die Widerspruchsfristen enden Anfang nächsten Jahres.
Ich habe hier mal ein Pad zur Sammlung von Antworttextbausteinen erstellt: Etherpad OKF DE
Gerne mitschreiben. :slight_smile:

Sehr interessantes Verhalten des ITZBundes auch bei einer Anfrage zu einem Protokoll zwischen der Behörde und dem BSI.

Dazu hatte ich die interne Konversation angefragt. Daraus geht hervor, dass der Direktor des ITZBund’s (Herr. Dr. Kranstedt) fragte, ob für das komplette Protokoll nicht „(einmalig[e] nachträgliche) Einstufung des Protokoll als VS-NfD” möglich wäre. Da das BSI das Protokoll erstellt hat, kann auch nur dieses das jedoch durchführen.

15.10.2020 08:08 ITZBund an BSI:

gestern erfolgte mit der Hausleitung nochmal eine Abstimmung. Danach soll das Protokoll nach unseren Wünschen möglichst in seiner Gesamtheit VS-NFD sein und damit nicht mehr nach IFG versandt werden. Die Gründe hatte ich gestern in meiner Mail bereits dargelegt. Wenn ich alle die Punkte, die ich genannt hatte, schwärzen würde, bleibt außer der Feststellung der Kooperation nicht mehr viel übrig. Da das Dokument von Ihnen erstellt wurde, können Sie es auch nur einstufen. Wir würden uns VS-NFD anschließen.

15.10.2020 09:24 ITZBund an BSI:

Wie eben kurz telefonisch besprochen möchte ich Sie […] noch einmal bitten, mit dem BSI abstimmen, ob nicht eine (einmalig nachträgliche) Einstufung des Protokolls als VS-NfD möglich ist, so dass das Protokoll nicht herausgegeben wird. Herr Dr. Kranstedt spricht sich dafür aus, dass Protokoll nicht herauszugeben.

(Hervorhebung von mir)

Außerdem hat das ITZBund Angst, dass jedes Protokoll einer Beratung angefragt werden würde. und wollte selbst den Zeitpunkt des nächsten Planungsmeetings schwärzen:

21.10.2020 ITZBund an BSI:

die Benennung des Turnus der Besprechung[…]. Ich sehe hier die Gefahr, dass vor jeder Beratung angefragt wird, gezielt Themen zu besprechen und Sachstände zu Projekten abzufragen, was wir regelmäßig ablehnen müssten, da die Projekte noch laufen.[…] Grund: Spionage und Sabotageschutz

Gegen beides weigerte sich das BSI, und auch

27.10.2020 BSI an ITZBund:

vielen Dank für die Rückmeldung und die ergänzenden Vorschläge.

Nach interner Prüfung und Rücksprache mit den fachlich zuständigen Kollegen können wir die von Ihnen vorgeschlagenen weiteren Schwärzungen im Protokoll nicht übernehmen, da diese sich nicht aus den im IFG genannten Ausnahmetatbeständen herleiten lassen und auch nicht die materiell rechtlichen Voraussetzungen für eine VS-NfD Einstufung erfüllen.

Lediglich die unter TOP 2 genannten laufenden Projekte können geschwärzt werden, da es sich hierbei um laufende Vorhaben handelt.

Nach weiteren Telefongesprächen gab es dann eine Entscheidung, die das ITZBund dem BSI nochmal schriftlich mitteilt…

04.11.2020 ITZBund an BSI:

danke für das Gespräch.

Wir haben vereinbart, dass wie folgt mit den Schwärzungswünschen des ITUBund umgehen:
[…]

Bzgl. des Wunsches des ITZBund’s den Ort/Zeit des nächsten Treffens zu schwärzen heißt es:

Der Ort und der Raum werden geschwärzt. Ob das rechtlich haltbar ist, wird ggf. in einem gerichtlichen Verfahren zu erörtern sein. Angriffe auf Personen können bei Kenntnis von Räumlichkeiten nicht ausgeschlossen werden.

Die gesamte Kommunikation kann hier nachgelesen werden:

Edit: Interessanterweise wurde in der Rahmenverwaltungsvereinbarung (RVV) auch die Vertraulichkeit ebendieser festgelegt (warum auch immer), welche aber selbst vom ITZBund als unkritisch gesehen wurde.

14.10.2020 ITZBund an BSI:

[…]Eine Veröffentlichung der Vereinbarung wird bei uns trotz des Abschnittes IV und des darin vereinbarten Geschäftsgeheimnisses unkritisch gesehen.[…]

Habe jetzt einige Widersprüche versandt:

Falls Gebühren anfallen, werde ich evt. das Crowdfunding-Feature benutzen. Wer die Anfragen unterstützen möchte, gerne diesem Thread folgen und ich werde dies bekannt geben, wenn es soweit ist.

Übrigens ein Update dazu: Die Widersprüche waren alle erfolgreich. :tada:

Aktuell gibt es aber wieder eine Problematik mit dem jetzt als Verschlussache eingestuften Protokoll des „Lenkungskreis Informationssicherheit”:

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