Als Verschlussache eingestuft, um IFG zu um-/entgehen (BSI/ITZBund)

Das BSI hat das (2.) Protokoll ihrer Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in einem „Lenkungskreis” als Verschlussache eingestuft – obwohl es zuvor noch teilweise herausgegeben wurde.
Damit geben sie einem Wunsch des ITZBund nach, der zuvor vom Direktor beim ersten Protokoll geäußert wurde – nach dem Motto:

Warum nicht einfach als Verschlusssache einstufen, dann müssen wir es nicht nach dem IFG herausgeben?

Gemäß IFG wurde wie vorgeschrieben geprüft, ob die Einstufung aufgehoben. Zitat vom BSI:

Eine Aufhebung der Einstufung ist weder in Teilen noch in Gänze möglich, da das Protokoll Informationen zu

  • behördeninternen strategischen Entscheidungen mit Auswirkungen auf die IT-Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der IT der oberen Bundesbehörden
  • behördeninternen Festlegungen zu technischen Vorgehensweisen zur Sicherstellung der Informationssicherheit des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie
  • behördeninternen Festlegungen zu konkreten Arbeitsvorhaben der beteiligten Behörden

enthält. Eine Veröffentlichung dieser Informationen kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein.

In dem Zusammenhang kann ich das nur so interpretieren, dass man jetzt der Herausgabe des Protokolls komplett entgehen wollte und es somit als Verschlusssache eingestuft hat.
Auch sind die Ablehnungsgründe sehr vaage – und alles was zuvor herausgegeben wurde, betraf ja auch die IT.

Was meint ihr dazu?
Wie würdet ihr weiter vorgehen?

Chronologie

Also ein Rückblick:

  • September 2020: Das ITZBund und das BSI unterzeichnen eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit.
    Beide Pressemitteilungen sind derzeit wieder „verschwunden” (beim ITZBund wohl aufgrund der Webseitenneugestaltung, beim BSI, weil… wer weiß?).
    Aber man findet sie noch auf Drittplattformen – zumindest die des ITZBund’s oder einer etwas kaputten Version auf Archiv.org vom BSI.

  • einige Wochen später: Wie dem auch sei… Dazu ging eine Anfrage an das ITZBund und an das BSI bzgl. des Inhalts dieser Vereinbarung und entsprechender Protokolle des dabei erstellten „Lenkungskreises“.

  • November/Dezember 2020: Nachdem ich fast ein Jahr lang versucht habe das ITZBund überhaupt zu einer Antwort zu bewegen gab es nach „interner Abstimmungen” (zwischen den zwei Behörden, wie sich herausstellen sollte), endlich eine Antwort. Erfolgreich.

  • Die Rahmenverwaltungsvereinbarung ist seitdem öffentlich, welche aus unerfindlichen Gründen Vertraulichkeit(!) über Vertragsinhalte zusicherte. Für das IFG ist das allerdings, korrekterweise, unerheblich. Wichtig: Auch das Protokoll der ersten Sitzung wurde herausgegeben.

  • Januar 2021: Nun die Kommunikation dazu beim BSI angefragt, und es stellt sich doch heraus, dass der Direktor des ITZBund’s (Herr. Dr. Kranstedt) das komplette Protokoll (einmalig und nachträglich) als VS-NfD (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch) einstufen wollte:

    Herr Dr. Kranstedt spricht sich dafür aus, dass Protokoll nicht herauszugeben.

    Man bitte darum zu prüfen, „ob nicht eine (einmalig nachträgliche) Einstufung des Protokolls als VS-NfD möglich [sei]”.

    Das BSI hält dagegen und nach einiger Diskussion werden dann nur Teile geschwärzt:

    Der Punkt ist rechtlich nicht unter Sabotageschutz zu halten, da er zu unkonkret für den Sabotageschutz ist.
    Außerdem wurde dieser Passus […] in Pressemeldungen inhaltlich gleichlautend veröffentlicht.
    […]
    Einige Punkte sind zu unkonkret, dass eine Schwärzung rechtlich nicht haltbar ist.
    […]
    Die hiesige Ankündigung ist aus der Erfahrung des BSI aus Klageverfahren zu pauschal, um sie zu schwärzen.

    Allerdings ist sich auch das BSI nicht sicher, ob alle Teile geschwärzt werden sollten. So heißt es bspw.:

    Ob das rechtlich haltbar ist, wird ggf. in einem gerichtlichen Verfahren zu erörtern sein.

  • Enstprechende Foliensätze bspw. zu Sicherheitsvorfällen zu dem Protokoll wurden herausgegeben.

  • Februar 2021: Das Protokoll der zweiten Sitzung wollte das BSI dann nicht rausgeben, es werde noch erstellt. Okay, fair enough.
    Auf Nachfrage nach der gesetzlich regelten Pflicht zur Mitteilung des Datums (§ 9 Abs. 2 IFG), an dem die Information herauszugeben ist, wurden zwei Wochen anvisiert.

  • März 2021: Auf die nun nochmal erfolgte Nachfrage nach dem zweiten Protokoll nach mehr als ausreichend Zeit zur Finalisierung des Protokolls, kam dann jedoch die große Überraschung: Auf einmal wurde es als Verschlussache eingestuft. (siehe oben)

  • Aktuell: Es läuft eine Anfrage zur Kommunikation zwischen BSI und ITZBund dazu.

Auch hilfreich: Suche nach “Lenkungskreis Informationssicherheit”.

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Auch wenn die Chancen klein sind, kannst du natürlich Beschwerde einreichen bei der übergeordneten Behörde.

BfDI wurde beteiligt? Die waren bisher auch nicht immer hilfreich - aber wäre eine andere kostenlose Variante. Aber ich sag mal so: Der BfDI beißt sich aktuell sämtliche Zähne aus um Inzidenzkarten von Europa aus öffentlich zugänglichen Quellen zu befreien, die das BBK erstellt. Diese sind Teil eines NfD-Berichts und natürlich für sich genommen offensichtlich nicht Verschlusssache.

Selbst das klappt nicht. Bei so einem Protokoll kann man natürlich noch viel mehr rumdiskutieren.

Hi @rugk,
als ITler können wir ja fachlich Informationssicherheit ganz gut einschätzen. Wenn wir hier aber irgendwie nichtmal ansatzweise klar ist, was dort geschützt werden soll, ist es natürlich auch schwer abzuschätzen, ob man mit einer Klage erfolgreich sein wird.
Falls Du wie @Apoly vorschlägt den BfDI einschaltest, würde ich genau das dort auch mit ansprechen, weil ich mal davon ausgehe, dass die dem konkret sagen können, um welchen Schutz es geht. Wenn der dann auch einschätzt, dass es geheimzuhalten ist, dann wird wohl auch ein Gericht eher weniger von dieser Meinung abweichen, selbst wenn man selbst anderer Meinung ist.
Ich habe auch Fälle, wo alles geheim bleiben muss, weil sonst erhebliche Einschränkungen auftreten werden. Ich referenziere dann immer auf: VG Düsseldorf, Urt. v. 23.05.2018 - 18 K 8955/17 (Alkoholverbot) | PRIGGE Recht bezüglich Könnte und Hätte vs. konkrete Gefahr.
LG

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BfDI habe ich schon mal eingeschalten.

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Übrigens der BfDI stimmt der Behörde zu:

die Begründung für die Ablehnung Ihres Antrages auf Informationszugang scheint mir sachgerecht.

Die materiell-rechtliche Notwendigkeit der Einstufung wurde in dem Bescheid 29. vom März 2021 erläutert. Ferner hat das BSI anlässlich Ihres Antrages erneut geprüft, ob diese Einstufung ganz oder teilweise aufgehoben werden kann.

Anhaltspunkte, die Zweifel an den Ausführungen des BSI begründen könnten, sind nicht
ersichtlich.

Insofern habe ich den Fall aufgegeben. Schade eigentlich, dass jetzt diese doch vlt. interessanten Protokolle zwischen ITZBund und BSI jetzt wohl für immer “Verschlussache” sind und nicht herausgegeben werden müssen.
Noch dazu war die Einschätzung hier im Forum ja auch nicht sehr positiv.

Falls @arne.semsrott oder so da Interesse hätten, könnte man es natürlich nochmal mit einer Anfrage probieren (auch gleich die anderen Protokolle) und es auf das vom BSI beschworene Gerichtsverfahren hinaus laufen lassen.
Was so in den Protokollen steht sieht man ja am Beispiel des ersten Protokolls.

Bezeichnenderweise wurde mit dem gleichen Argument der Gefährung der öffentlichen Sicherheit auch die Kommunikation dazu abgelehnt – auch zur Frage der Einstufung des Protokolls als Verschlusssache. Nur unwichtige Kommunikation zu der Anfrage selbst habe ich erhalten.

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Sobald etwas als “Verschlusssache” eingestuft wurde, hört der BfDI auf zu arbeiten. Das wird man inzwischen auch bei den Behörden so wissen.

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