Ablehnender Bescheid, obwohl Frage (nach Gebührenübername) noch offen

In meinem ITZBund-Fall habe ich ein allgemeingültiges Problem:

Eine einfache Auskunft ist nicht möglich, da hierzu unsere Akten durchsucht werden
müssen. Die Kosten übersteigen 500 €. Falls Sie die Auskunft weiterhin wünschen,
werden wir Sie gegen Kostenerstattung erstellen.

Aus diesem Bescheid (nur ein Beispiel, Hervorhebung von mir)

Jedoch ist hier bereits ein Bescheid erlassen worden. Normalerweise sollten mir die Kosten doch aber im laufenden Verfahren mitgeteilt werden, oder?

Ist beim IFG nicht das Verfahren (erst einmal, bis zum Widerspruch) mit einem Bescheid der Behörde abgeschlossen?
Ist es also zulässig hier gleichzeitig auf meine Antwort zu warten und einen Bescheid auszustellen?
Ist der Bescheid dann überhaupt so rechtsgültig?

Teilweise wurde auch direkt eine Frist (2-3 Wochen) gesetzt, aka „wollen Sie Gebühren i.H.v. XY übernehmen. Wenn nein, hier ist der Bescheid, der alles ablehnt“.

Sollte man dagegen einen Widerspruch schreiben? Wenn ja, wie?
Oder kann man den Bescheid aufgrund dieses Umstandes nicht annehmen, und bspw. antworten, dass man erst einmal eine genaue Kostenaufstellung möchte, um den Antrag evt. einschränken.

Und selbst wenn das so geht, kann man gegen den neuen Bescheid (nach potentieller Übernahme der Gebühren und einem Widerspruchsbescheid) dann trotzdem Widerspruch erheben, nicht dass man dann nur klagen kann, weil es ja schon einen Bescheid und Widerspruch gab?