TopfSecret: Einsichtnahme der Akte statt Veröffentlichung

Im Rahmen des VIG/der Topfsecret-Kampagne habe ich eine Anfrage zur lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen gestellt. Die Behörde möchte mir die Unterlagen nicht zusenden sondern bietet eine Einsichtnahme in der Behörde an.

In meiner Anfrage habe ich explizit um “eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail)” gebeten. So wie ich §6 VIG (1) verstehe darf von diesem Wunsch “nur aus wichtigem Grund” angewichen werden.

  1. Gibt es eine zuverlässige Variante wie ich hierauf aufmerksam machen kann und auf herausgabe der Daten in elektronischer Form bestehen kann?
  2. Darf ich die Dokumente vor Ort im Zweifel z.B. Fotografieren um sie anschließend in meiner Anfrage auf fragdenstaat.de zu veröffentlichen?

Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-burger-king-landau-in-der-pfalz/

Hallo,

Zuverlässig leider nicht, dafür gehen die einzelnen Behörden da zu unterschiedlich ran. Ggf. ließe sich auf die problemlose Handhabungsweise von München (auch ein Burger King) verweisen:

Wir sagen ja. Die Behörde sieht das aber ggf. vor Ort anders. Sie können das ja mal ausprobieren und von Ihren Erfahrungen berichten.

Ich frage mich ja, wie das dann in FragDenStaat eingefügt werden soll? (per Briefpost geht das ja dann nicht :wink:)

Man kann dann ja noch etwas ins Nachrichtenfeld schreiben. ^^

Bei folgender Anfrage gab es eine ähnliche Situation: Die auskunftspflichtige Stelle wollte ebenfalls nur eine Einsicht vor Ort zulassen. Nach einer Argumentation basierend auf juristischer Literatur und der Vermittlung durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde das angefragte Dokument doch zugesendet:

https://fragdenstaat.de/anfrage/sifg-anfrage-vertrag-mit-linus-wittich-verlag-uber-lebacher-anzeiger/

Da VIG § 6 (1) („Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden.“) und IFG §1 (2) („Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden.“) in diesem Punkt nahezu wortgleich lauten, sollte die Argumentation hier übertragbar sein.

Nach IFG § 7 (4) sollte das möglich sein. Im VIG finde ich aber nichts Entsprechendes.

Einfach als ‘Briefpost’ hochladen – Hauptsache es ist online. Du kannst dann einen Problembericht an der Nachricht starten und wir können die Nachricht als eine ‘Vor-Ort-Einsicht’ umklassifizieren.

Anfrage läuft noch, ich habe mich mal auf VIG § 6 (1) und IFG §1 (2) berufen. Warte jetzt auf eine Antwort.

Jetzt werden große Geschütze aufgefahren. Die Stelle beruft sich auf §40 Abs. 1a des LFGB sowie auf den Beschluss des VG Regensburg vom 15.03.2019 – RN 5 S 19.189, Randnr. 28.

Der Auffassung zum LFGB habe ich angelehnt an TopSecret - Risiken bei Veröffentlichung der Ergebnisse - Einschüchterung? geantwortet. Ich hoffe @stefan dass das fast wortliche, nicht kenntlich gemachte, Zitat in Ordnung ist.

Den Beschluss des VG Regensburg habe ich gelesen. Er vermittelt in meinen Augen eine interessante Rechtsauffassung. Es unterstellt Nutzern von fragdenstaat.de pauschal Rechtsmissbrauch und stellt die “Verfassungsmäßigkeit des Verbraucherinformationsgesetzes” in Frage.

Schauen wir mal wie auf meine Erwiderung reagiert wird.

Hallo zusammen,

gerade ist das Rechtsgutachten zu den vielen Fragen, das foodwatch in Auftrag gegeben hat, fertig geworden. Ihr findet es hier:

http://www.gutachten-topf-secret.foodwatch.de/

Da steht in schön juristisch mit Urteilsreferenzen noch mal drin, was ich vorher grob formuliert hatte:

  • Teil E „Verhältnis zu den Anforderungen an die aktive staatliche Information“ trennt VIG und LFGB klar ab
  • Teil D. III. geht noch mal auf das Thema Rechtsmissbräuchlichkeit ein

Insgesamt interessant zu lesen und macht klar, dass Topf Secret ein ganz normaler VIG-Antrag ist, deren Beantwortung eigentlich nichts im weg stehen sollte.

Formulierungen daraus können gerne für die eigenen Antworten verwendet werden oder ihr könnt im ganzen darauf verweisen.

Mittlerweile sind in vielen Gegenden Gerichtsverfahren anhängig (Betriebe gegen die Behörde, Antragsteller beigeladen) und ggf. gibt es da bald auch Urteile, auf die wir uns beziehen können.

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@stefan Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe erst einzelne Passagen lesen können, aber es liest sich sehr interessant.

Ich hab die Information direkt an das Amt weitergeleitet und darum gebeten sie in die Urteilsbildung mit einfließen zu lassen.