Ja, nimm ruhig nochmal Stellung, jetzt wo du die Begründung der Behörde kennst. Und wenn du deine Argumente halt nochmal genauso vorträgst.
Den Fall gibt es ja öfters, siehe:
In deinem Fall scheint die Behörde ja (ich habe das nur kurz überflogen) ein Zusenden per E-Mail mit einer Veröffentlichung gleichzusetzen und Angst davor zu haben. Da könnte man zunächst auch nochmal klar stellen, dass eine Antwort bei FragDenStaat ja eben nicht automatisch veröffentlicht wird (zumindest die PDF), sondern dies durch dich als Antragsteller erfolgt und somit dein Handeln und nicht das Handels der Behörde ist.
Wie auch in meinem Fall damals kann man ja als Kompromiss vorschlagen, die Ergebnisse per Post zuzusenden. Was du damit machst, ist ja dann vom Informationsweiterverwertungsgesetz gedeckt.
Ich würde da nicht nachgeben. Und super, dass du da dran bleibst!
(Du kannst natürlich auch auf elektronischer Zusendung bestehen, da kann sich das juristische gremium da durchaus mal mit beschäftigen. Sonst stellst du bei Ablehnung den Antrag nochmal und bittest um schriftliche Zusendung per Post. )
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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