Nur Akteneinsicht gewährt, aber Zusendung per Mail beantragt. Was nun?

Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum, @m.schulthei_4. :wave:

Bisher hat die Behörde ja auch nicht mal begründet, warum sie dich denn Einsicht nehmen möchte.
Das Thema wurde im Forum auch schon häufiger diskutiert (wobei du evt. die unterschiedliche Rechtslage beachten solltest, AIG in diesem Fall). Insbesondere bei Topf Secret scheint dieser Fall öfters zu passieren.

Weitere Beispiele hier:

Nach dem VIG ist auch ein Abweichen von der gewünschten Zugangsart als Ablehnung zu klassifizieren, zumindest nach Rossi (in: BeckOK InfoMedienR, 25. Ed. 1.5.2019, VIG § 6 Rn. 5) – siehe Link.

Mir ist bewusst, das hat wenig mit dem AIG zu tun, aber oft findet man ähnliche Regelungen oder Argumentationsmöglichkeiten.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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