Hallo liebes Forum.
Bei einer meiner Anfragen in Reutlingen wurde mir nur Akteneinsicht im Amt gewährt. Mein darauf eingelegter Widerspruch wurde abgelehnt. Begründet wird die Entscheidung im Wesentlichen wie folgt:
Sie haben unter Berufung auf das VIG in dem kurzen Zeitraum von April 2019 bis September 2019 insgesamt bereits 20 Auskünfte zu Restaurants und Lebensmittelbetrieben im Stadtkern Reutlingen beantragt. Auf ein Jahr geschätzt kommen damit auf Sie als Einzelperson ca. 40 Auskunftsansprüche zusammen. Dies kann so nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen und bedeutet für das LRA RT einen massiven Mehraufwand, der Personal bindet, das an anderer wichtiger Stelle fehlt. Aufgrund dieser Vielzahl an Anfragen ist der Arbeitsaufwand für die informationspflichtige Stelle bei einer Informationsherausgabe vor Ort durch Akteneinsicht wesentlich geringer, und dies sogar bei gleicher Informationseignung. Weiter steht zu befürchten, dass Sie auch weiterhin weit überdurchschnittlich häufig derartige Auskunftsanträge in großer Anzahl stellen werden, so dass durch die Akteneinsicht auch zukünftig deutlich weniger Verwaltungsaufwand entstehen wird. Das Aufbereiten, Einscannen und Zusenden der von Ihnen gewünschten Informationen in sehr großem Umfang bleibt dadurch dem LRA RT erspart.
Denkt ihr, das Landratsamt Reutlingen und das Regierungspräsidium Tübingen haben Recht und ich habe einfach zu viele Anfragen gestellt? Ich denke eigentlich nicht dass dem so ist, weil ich nur in Bezug auf Betriebe angefragt habe, die mich tatsächlich interessieren, weil ich dort einkaufe/einkehre. Außerdem habe ich bereits vor der ablehnenden Entscheidung vom 05.11.2019 aufgehört so viele Anfragen zu stellen:
Meine erste Anfrage in Reutlingen stammt vom 6. Februar 2019. Nachdem ich die Entscheidung dazu abgewartet hatte, habe ich dann von Mai an ziemlich genau eine Anfrage pro Woche gestellt (jeden Montag, zwei Mal ausgesetzt). Nach der hier gegenständlichen Anfrage vom 24. September stellte ich noch eine weitere am 30.09. und beendete meine Anfragetätigkeit in Reutlingen damit bis auf Weiteres, weil ich alle mich bis dahin interessierenden Betriebe angefragt hatte. Fünf Wochen später, am 05.11. wurde meine Anfrage dann abgelehnt. Aus der Tatsache, dass ich nach meinen wöchentlichen Anfragen nun für mindestens fünf Wochen keine Anfragen gestellt hatte, hat das LRA also nicht geschlossen, dass von mir „keine Gefahr mehr ausgeht.“ Seither habe ich nur eine weitere Anfrage in Reutlingen gestellt, die ebenfalls faktisch abgelehnt wurde.
Die Hochrechnung des RP Tübingen ist vor diesem Hintergrund völliger Nonsens, weil mich vorerst keine weiteren Betriebe interessieren und ich daher in Zukunft deutlich weniger Anfragen stellen möchte, als in der Anfangsphase, in der gewissermaßen ein Rückstau an Informationen nachzuholen war.
Was sind eure Gedanken dazu? Ich überlege, ob ich mal bei der Behörde anrufe und den Sachverhalt schildere. Mich interessiert natürlich auch, was denn nun die maximale Anfragenzahl pro Jahr ist, also ab wann ich mich wieder trauen kann, eine Anfrage zu stellen