Das ist ja mal ein eigenartiges Vorgehen der Behörde! Schließlich hast du die Behörde und nicht das Lebensmittelunternehmen um die Information gebeten.
Die Anfrage als abgelehnt einzustufen, ist zumindest nicht falsch, weil nach mindestens einer Ansicht in der juristischen Literatur (Rossi, in: BeckOK InfoMedienR, 25. Ed. 1.5.2019, VIG § 6 Rn. 5) das Abweichen von der beantragten Zugangsart (in diesem Fall die Herausgabe der Kontrollberichte von der Behörde per E-Mail an dich) als Ablehnung zu qualifizieren ist.
An deiner Stelle würde ich die Behörde freundlich darauf hinweisen, dass sie ihre Arbeit selbst machen soll