ich habe in meiner Heimatstadt zu einem aktuellen Thema nach brandenburgischen AIG eine Anfrage gestellt und beantragt, dass die Dokumente mir per Mail übersendet werden. Leider hat die Behörde die Anfrage nur in der Art beatwortet, dass ich Akteneinsicht in der Verwaltung nehmen darf. Ich habe schon nach einer Begründung gefragt, aber ich Frage mich jetzt natürlich, ob die Stadtverwaltung das überhaupt so entscheiden darf.
Auf Antrag erstellt die zuständige Stelle Kopien der Informationsträger.
und:
(3) Wird eine bestimmte Art des Informationszuganges beantragt, soll diesem Antrag entsprochen werden, es sei denn, ein wichtiger Grund für eine andere Art der Informationsgewährung liegt vor. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.
Deine Anfrage ist etwas umfangreicher. Aber in einer pandemischen Lage auf einen Besuch vor Ort zu bestehen, scheint mir fahrlässig. Gerne auch die LfDI Brandenburg über den Menupunkt Vermittlung einschalten.
Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum, @m.schulthei_4.
Bisher hat die Behörde ja auch nicht mal begründet, warum sie dich denn Einsicht nehmen möchte.
Das Thema wurde im Forum auch schon häufiger diskutiert (wobei du evt. die unterschiedliche Rechtslage beachten solltest, AIG in diesem Fall). Insbesondere bei Topf Secret scheint dieser Fall öfters zu passieren.
Mir ist bewusst, das hat wenig mit dem AIG zu tun, aber oft findet man ähnliche Regelungen oder Argumentationsmöglichkeiten.
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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