Notes From The Field: Stadt Neumünster

Meine älteste VIG-Anfrage an die Stadt Neumünster im September 2021 wurde mit dem ablehnenden Schleswig-Holsteiner Bullshit-Standardbescheid beantwortet (Kontrollbericht zu Gaumenschmaus Frischgrill GmbH). Der Widerspruch blieb trotz Nachfragen unbearbeitet. Ebenso erging es weiteren Anfragen.

Die Behörde reagierte einfach überhaupt nicht mehr. Ich mutmaßte schon, dass sie aufgelöst wurde. :wink:

Nach gut 10 Monaten Funkstille habe ich dann eine Untätigkeitsklage zur Anfrage Kontrollbericht zu Martin Behnke eingereicht. Dort findet sich für Nachahmerinnen wieder eine umfassende Dokumentation.

Nach einer Fristverlängerung für die Gegenerklärung erwachte die Stadt Neumünster zum Leben.

Es kam richtig Bewegung in die Sache. Unter anderem wurde angekündigt, alle noch ausstehenden Anfragen zu bearbeiten, um weitere Klageverfahren zu vermeiden.

Es folgten massenhaft Bescheide und Auskünfte. :sweat_smile:

Anders als andere Lebensmittelkontrollbehörden musste Neumünster nicht an offene Vorgänge erinnert werden.

Da die Beklagte von sich aus die Übernahme der Kosten erklärte, konnte die Klage ohne weiteres Hin-und-Her für erledigt erklärt werden.

Pro-Tipp: Um mir Arbeit zu ersparen habe ich die Klageerledigung gleich um die für eine Erstattung erforderlichen Angaben und einen Kostenfestsetzungsantrag ergänzt. Noch ein Schreiben weniger, das ausgedruckt, kuvertiert, frankiert, dokumentiert und versendet werden muss.

Der Umgang der Stadt Neumünster mit der Untätigkeitsklage war souverän. Im Gegensatz zu anderen, immer noch beratungsresistenten Schleswig-Holsteiner Kontrollbehörden hat sie einsichtig und professionell reagiert. Es ist schön zu sehen, dass es auch ohne Gequengel und sinnentleertes Herumgeschwurbel geht. Erfrischend! :smiley:

Bezüglich des eingeklagten Bescheides musste ich zwar noch einen Teilwiderspruch einlegen, weil sich die Stadt Neumünster in meinen Anfragewiederholungen und den daraus resultierenden Anfragezeiträumen verheddert hatte. Doch diesem wurde inzwischen stattgegeben und die Auskünfte vollständig erteilt.

Marginale Inkonsistenzen bei noch nicht vollständig abgeschlossenen Anfragen zähle ich zu Anlaufschwierigkeiten. Nichts, bei dem ich Schnappatmung bekomme. Insofern kann die VIG-Akte zur Stadt Neumünster geschlossen werden. Daran sollten sich die Flensburger Amtsstubenbummelant*innen ein Beispiel nehmen.

Fun Fact: Diesmal habe ich die Untätigkeitsklage nur indirekt angedroht, in dem ich das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucher"schutz" nach dem Gerichtsstand für Untätigkeitsklagen gegen die Stadt Neumünster fragte. Da direkte Androhungen in gefühlten 99,9% aller Fälle ohnehin ergebnislos bleiben, spiele ich damit etwas herum. In der Antwort wird ernsthaft behauptet, dass sich der Gerichtsstand bei einer Untätigkeitsklage in Schleswig-Holstein nicht beantworten lässt. Ausserdem dürfe frau keine “Rechtsberatung” machen. Natürlich habe ich mein gesundes Halbwissen mit der augenscheinlich ahnungslosen Ministeriumsmitarbeiterin geteilt. :wink:

Interessant: Das Verwaltungsgericht hat in seinem Kostenfestsetzungsbeschluss verfügt, dass die Beklagte auch noch Zinsen ab dem Beschlussdatum an mich zu zahlen hat. So kamen zusätzlich noch 76 Eurocent an Zinsen auf mein Konto.

Wie geht es weiter? Das Spielgeld aus meinem Pool für Untätiglkeitsklagen bleibt in Schleswig-Holstein. Ich habe es dafür sogar noch etwas aufgestockt. Anfang der Woche gingen Untätigkeitsklagen gegen die notorisch arbeitsscheuen Kreise Schleswig-Flensburg (Kontrollbericht zu Neuwerks Fleischerei & Partyservice) und Segeberg (Kontrollbericht zu Landschlachterei Hans-Dieter Busack) raus. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat noch 2 Wochen Zeit, um eine Untätigkeitsklage abzuwenden. Es wird langsam Zeit, das Kapitel meiner offenen VIG-Anfragen in Schleswig-Holstein endgültig zu schließen.

Danke für eurer Interesse!

Weitere von mir dokumentierte Untätigkeitsklagen finden sich in den folgenden Beiträgen:

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