Wenn das mal so trivial wäre.
@BARCA hat mich im Zusammenhang mit der Zahlungsunwilligkeit der eher unterperformanten Gifhornerinnen bereits darauf hingewiesen. Offensichtlich muss die Verzinsung beantragt werden.
Bisher enthielt erst ein von mir beantragter Kostenfeststellungsbeschluss (siehe Notes From The Field: Stadt Neumünster) eine Verzinsung (ohne explizite Beantragung!). Bei allen anderen Kostenfeststellungsbeschlüssen des selben Gerichtes — sowie aller anderen Gerichte — war das nicht der Fall.
Deshalb ergänze ich meine Kostenfestsetzungsanträge künftig entsprechend:
Kostenfestsetzungsantrag (§164 VwGO)
Ich bitte um Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung mit Zustellungsklausel gegen den/die Beklagte(n) über die von ihm zu übernehmenden Kosten von BETRAG1¹ € zuzüglich BETRAG2 €, die sich wie folgt zusammensetzen:
AUFLISTUNGVONPORTOKOSTENUNDDRUCKPAUSCHALENFÜRBETRAG2
zuzüglich Verzinsung.
Zahlbar unter Angabe des Aktenzeichens auf mein Konto IBAN bei DERBANK.
¹ Bisher immer 161,00 €.