Notes From The Field: Landkreis Peine

Ein Comedian hat mal behauptet, Peiner*innen hätten nur die Wahl, Bankangestellte zu werden oder Selbstmord zu begehen. Das möchte ich ergänzen. Sie können auch beides kombinieren und beim Landkreis Peine - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anheuern. :wink:

Auch diese Niedersächsische Informationsfreiheitssenke musste mit einer Untätigkeitsklage an ihren Tätigkeitsauftrag erinnert werden. Alle Dokumente hierzu finden sich bei der Anfrage Kontrollbericht zu Schlachterei Harald Lüddeke.

Inzwischen fragt ihr euch vielleicht, ob @casual ausführlich über jede einzelne Untätigkeitsklage gegen auskunftsscheue Lebensmittelkontrollbehörden berichten wird. Keine Sorge: Das wird nicht passieren. Ich versuche, mich auf Klagen mit Lerneffekt zu beschränken. Über Klagen gegen leidenschaftliche Auskunftsverweigerungen werde ich auch ohne diesen Fokus berichten – dazu mehr in künftigen Artikeln.

Doch zurück zum Peiner Schwarzen VIG-Anfrage-Loch.

Übersicht des Anfrage- und Klageverlaufes:

Zwischen Antragstellung und Auskunftserteilung lagen mehr als 600 Tage.

Positiv werte ich das spontane Eingeständnis seiner Untätigkeit und ein Entschuldigungsschreiben. Auf das Genörgel anderer Behörden (etwa Kontrollbericht zu Gänsehof Kai Petersen) verzichtete der Beklagte. :+1:

Leider wird dieser Eindruck durch die nach dem Bescheid erneut über mehrere Monate nicht erteilte Auskunft gleich wieder eingetrübt. Das erforderte unnötigen Schriftverkehr mit dem Verwaltungsgericht (VG). Danke dafür!

Letztendlich blieb sich die Verwaltung treu. Auch gegenüber dem Gericht ließ sie sich reichlich Zeit. Nach einer Erinnerung wagt sie tatsächlich noch zu fordern, die Kosten des Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen. Auch wenn derartiges zum Klageritual gehören mag, bleibt es dennoch Unfug. Die Antwort des Gerichtes ist eindeutig: Der Beklagte hat die Kosten zu tragen.

Der Beklagte hat meinem Begehren abgeholfen und sich damit prozessual in die Rolle des Unterlegenen begeben. Ich hatte Anlass zur Klageerhebung, weil der Beklagte auf meinen Antrag hin eine erhebliche Zeit untätig blieb.

Die Behörde hat behauptet, dass die lange Bearbeitungsdauer pandemiebedingten Personalabordnungen und krankheitsbedingten Personalausfällen geschuldet sei. Die Übersicht bei FragDenStaat zeigt jedoch zweifelsfrei, dass sie Anfragen bereits vor Corona nicht bearbeitet hat. Ohne dieses zivilgesellschaftliche Projekt müssten Anfragende solche Falschaussagen unwidersprochen stehen lassen oder sich in Mutmaßungen ergehen.

Selbst falls es tatsächlich Personalabordnungen und -ausfälle gegeben hätte: Sich über Jahre hinziehende Untätigkeit ist sicherlich nicht als “Problemlösung” geeignet.

Auch deshalb habe ich meine Erwartungshaltung an den Beklagten in einem Fax noch einmal explizit gemacht (Kontrollbericht zu Verkaufswagen des Hofladens Wiedemann, Vechelde):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihre Auskunft vom 21.11.2022 zu meiner Anfrage “Kontrollbericht zu Verkaufswagen des Hofladens Wiedemann, Vechelde” [#240432].

Dass Sie trotz einer laufenden Untätigkeitsklage zwischen Bescheid und Auskunft fast 5 Monate verstreichen lassen, ist erstaunlich. Meine Anfrage wurde damit erst nach mehr als 9 Monaten beauskunftet.

Künftig werde ich nach Ablauf der Dreimonatsfrist bei Untätigkeit Ihrer Behörde ohne weitere Rückfragen eine Untätigkeitsklage erheben.

[…]

Urplötzlich war mein Briefkasten zum Bersten gefüllt.

Leider wurden offene Anfragen immer noch nicht ohne nervige Nach- und Rückfragen beantwortet. Entweder wurden sie nicht gelesen oder es fehlten beispielsweise Seiten in der Auskunft (etwa Kontrollbericht zu Fleischerei Thomas Heuer). Oder oder oder. Oberflächliche Arbeit ist dort anscheinend eine Konstante.

Bei der Anfrage Kontrollbericht zu Domino´s Pizza, Peine versuchte es die Behörde dann noch mit einer manipulativen Fristsetzung: Rückmeldung binnen 14 Tagen bezüglich einer Sache, die bereits in der Anfrage stand.

Netter Versuch, aber daran ist auch der Landkreises Gifhorn - Veterinärwesen gescheitert (siehe Kontrollbericht zu Fleischerei Walter Emmerich u. a.).

Bei meinen Kosten hat das Gericht die angesetzte Druckkostenpauschale (wohl auf Betreiben des Beklagten) nicht anerkannt. Ich wurde allen Ernstes aufgefordert, die Kosten mit Belegen nachzuweisen.

#kopfschüttel

Ich habe dann dem Gericht geantwortet, dass es die Kosten in seinem Ermessen kürzen darf (Danke noch einmal an @BARCA für einen Schnellkurs hierzu). Das hat es dann auch getan: Keinerlei Druckkosten wurden akzeptiert.

Weil das Porto dieses Schreibens bei der Kostenfestsetzung nicht berücksichtigt wurde, habe ich per Fax (!) einen Korrekturantrag gestellt.

Zeigte sich: Kostenfestsetzungsbeschlüsse lassen sich nicht ändern. Deshalb habe ich einen zweiten Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Natürlich wieder per Fax, um Druckkosten einzusparen. Durch Überschneidung mit einer Rückmeldung des Gerichtes wurden es dann drei Kostenfestsetzungsanträge. Gerne geschehen, Klima.

Bonus: Entweder hatte das VG einen Beschluss an ein falsches elektronische Postfach beim Beklagten gesendet oder dieser war mit der Leerung seiner „Briefkästen“ überfordert. Es wurde jedenfalls ein Berichtigungsantrag gestellt, dem ich zustimmen sollte, damit der Beklagte seine Prozesskosten reduzieren konnte. Angeblich würden mir dadurch keine Kosten entstehen – abgesehen von den nicht erstattungsfähigen Kosten. Aber das wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Gleich mit meiner Berichtigungserklärung habe ich den ersten Kostenfestsetzungsantrag gestellt (sparen, sparen, sparen):

Ich bitte um Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung mit Zustellungsklausel gegen den Beklagten über die von ihm zu übernehmenden Kosten zuzüglich […] €, die sich wie folgt zusammensetzen: […]

Damit war das Gericht jedoch überfordert, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Schlusskostenrechnung vorlag. Andere Verwaltungsgerichte können damit umgehen.

Ich habe das trotzdem zum Anlass genommen, noch etwas zu präzisieren:

Ich bitte um Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung mit Zustellungsklausel gegen den Beklagten über die von ihm nach den Schlusskostenrechnung zu übernehmenden Kosten zuzüglich […] €, die sich wie folgt zusammensetzen: […]

In beiden Kostenfestsetzungsbeschlüssen findet sich übrigens folgende Formulierung:

Dem Kostenfestsetzungsantrag, der dem zur Kostentragung verpflichteten Beteiligten zur eventuellen Stellungnahme übermittelt worden ist, ist in vollem Umfang zu entsprechen.

Der Beklagte bat dennoch zweimal um kurzfristige :rofl: Mitteilung meiner Bankverbindung. Obwohl ihm augenscheinlich zweimal meine im Kostenfestsetzungsantrag angegebene Bankverbindung vom Gericht vorgelegt wurde. Bei der Überweisung hat er dann nicht – wie gewünscht – das Aktenzeichen, sondern maximal umständlich die Daten der Kostenfeststellungsbeschlüsse angegeben.

Dass eine Ansetzung der Druckkosten von 0,00 € KlägerInnen benachteiligt, ist unmittelbar einsichtig. Zumal auch die Kosten für Briefumschläge dazukämen. Aber nun gut. Dann wird bei Verfahren vor dem VG Braunschweig halt das FritzBox-Fax genutzt. Dann trägt die “Druckkosten” das VG. Kläger_innen sparen sich den Kauf von Briefmarken und den Gang zum Briefkasten. Die Umwelt wird geschützt. Win-Win-Win. Noch einfacher wäre es natürlich per E-Mail mit einer elektronischen Signatur jenseits des Megafails DE-MAIL.

Lessons Learned: Kommunikation mit dem Verwaltungsgericht Braunschweig per Fax, Berichtigungen dort nicht zustimmen und Kostenfestsetzungsanträge erst nach der Schlusskostenrechnung stellen.

Interessant: Das Verwaltungsgericht Braunschweig zelebriert für seine Beschlüsse das volle Programm mit Beurkundung durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. Dabei werden – zusätzlich zu einer elektronischen Signatur – die Seiten umgeknickt abgestempelt. Andere Verwaltungsgerichte gehen da pragmatischer vor und signieren nur elektronisch. Nun ja, die VG-Mitarbeiter_innen wollen auch mit Arbeit versorgt sein.

Fun Fact: VON! EINER! VERÖFFENTLICHUNG! IM! INTERNET!WIRD! DRINGEND! ABGERATEN!

Danke für eurer Interesse!

Weitere von mir dokumentierte Untätigkeitsklagen finden sich in den folgenden Beiträgen:

Überarbeitung hinsichtlich der Netiquette.

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Das ist leider nicht nur in Braunschweig so. Als Privatperson muss man bei solchen Gerichten entweder einen langen Atem haben und mit Rechtsmitteln gegen solche KFBs vorgehen, oder die Kosten des Verfahrens -amtlich gewollt- künstlich in die Höhe treiben, indem man sämtliche Kopien zu unnötigen Preisen gegen Quittung im Copyshop anfertigen lässt.

Glücklicherweise gibt es genügend andere Gerichte, die bei solchen Entscheidungen Augenmaß walten lassen.

Ich hatte zu dieser Thematik auch schon eine Petition beim Deutschen Bundestag gestartet, um die Ungleichbehandlung nicht anwaltlich vertretener Kläger:innen zu beseitigen, dies ist vom Gesetzgeber aber explizit nicht gewollt. Begründung war: der Anwalt muss eine besondere Infrastruktur vorhalten, die der normale Bürger nicht braucht. Was das mit dem Kopiergerät zu tun hat, weiß ich nicht, aber ich bin ja auch nur Bürger :grin:

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Hallo, bitte beachtet: Unsere Netiquette gilt auch hier im Forum. Danke!

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