Flensburg ist ein (un)schönes Beispiel für bräsige Faultiere und chaotische Zustände in den Amtsstuben von Lebensmittelkontrollbehörden.
Wie in Schleswig-Holstein üblich, wurden auf VIG-Anfragen ablehnende Nonsensbescheide versendet. Widersprüche hierzu wurden nicht bearbeitet, auf Nachfragen nicht reagiert. Eingangsbestätigungen sind ein bürgerliches Konstrukt, dass in Flensburg augenscheinlich längst abgeschafft wurde.
Abweichend davon wurden zu zwei “privaten” Anfragewiederholungen per Fax im September und Oktober 2021 positive Bescheide erstellt, welche die Auskünfte binnen 14 Tagen in Aussicht stellten.
Nach Rechtsauffassung der vorgesetzten Behörde war “privaten” Anfragen – d.h. Anfragen, die nicht über FragDenStaat gestellt wurden – schon immer vollumfänglich stattzugeben. Auch wenn diverse Kontrollbehörden sich einen Dreck um die entsprechende Handreichung für die Kreise und kreisfreien Städte zum Umgang mit privaten VIG-Abfragen zu amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucher"schutz" scherten.
Erschlaffte danach wieder der Behördeneifer? Haben sich die Verantwortlichen im Nachhinein über ihre korrekten VIG-Anfrage-Bescheide erschrocken? Die Auskünfte wurden jedenfalls trotz wiederholter Nachfragen nicht erteilt.
Nach Einreichung der angekündigten Untätigkeitsklage am 09.11.2022 ging es plötzlich ganz schnell: Mit Datum vom 21.11.2022 wurde die Auskunft erteilt. Nur knapp ein Jahr nach Bescheiderstellung.
Nachahmerinnen finden die vollständige Dokumentation dieser Untätigkeitsklage unter dem Kontrollbericht zu Flensburger Fischmarkt Jessen.
In seiner Stellungnahme an das Gericht lässt sich die Beklagte in epischer Breite über eine parallel gestellte DSGVO-Anfrage aus, geht aber auf meine Nachfragen zur Auskunft und die Androhung der Untätigkeitsklage nicht ein.
Letztere hat die Behörde jedoch nur kurz hochgeschreckt.
Ende November habe ich auf zahlreiche weitere offene Anfragen, Auskünfte und Widersprüche hingewiesen, die seit teilweise über einem Jahr nicht bearbeitet wurden. Dabei habe ich auch angekündigt, dass ich ohne Antwort Anfrage für Anfrage, Auskunft für Auskunft und Widerspruch für Widerspruch freiklagen werde. Eine Reaktion hierauf gab es bis heute nicht.
Deshalb habe ich soeben die nächste Untätigkeitsklage gegen die Stadt Flensburg auf den Weg gebracht. Diesmal zur Anfrage Kontrollbericht zu Alte Senfmühle, Flensburg. So erratisch wie die Vetrerinärdienste der Stadt Flensburg herumdiletieren, wird es wohl nicht bei zwei Untätigkeitsklagen bleiben.
Dazu passt, dass die Stadt Flensburg Dauergast beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holsteins (ULD) ist. Zuletzt, weil deren Daten"schutz"beauftragter sich mit der Anforderung einer Ausweiskopie vor der Beantwortung einer DSGVO-Anfrage drücken wollte.
Pro-Tipp: Diesmal habe ich mich bereits in der Klageschrift mit der Übertragung auf einen Einzelrichter und einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden erklärt. Ein Schreiben weniger, das ausgedruckt, kuvertiert, frankiert, dokumentiert und zum Briefkasten gebracht werden muss.
Interessant: Das Gericht sendete mir zu dieser Untätigkeitklage trotz Nachfrage keine Kostenrechnung zu. Deshalb habe ich mit meiner Erledigungserklärung auch auf die Erstattung von Porto und Druckkosten verzichtet.
Danke für eurer Interesse!
Eine detaillierte Anleitung zur Durchführung einer Untätigkeitsklage findet sich in den Notes From The Field: Landkreis Osterholz.