Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mir im Rahmen der Lobbyregister-Kampagne geschrieben, dass für meine Anfrage Gebühren “am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen”, da “umfangreiche Hausabfragen und ggf. Drittbeteiligungen” nötig seien.
Hat sich für die Kampagne schon ein Umgang mit Gebührenforderungen entwickelt?
Hi,
wenn das Bundesmnisterium mit einer pauschalen und nichtssagenden Antwort ( Gebühren “am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen”, ) antwortet, wäre es dann nicht legitim und zur Klärung der evtl. Kostenübernahme durch den Antragsteller wichtig, sowohl die genaue! Summe und dei Aufschlüsselung dieser zu erfahren?! Bei pauschlisierten Aussagen und ohne Aufschlüsselung der Kosten und der beteiligten “Dritten” daran, wird der Antragsteller in seinen Eintscheidungen negativ beeinflusst!
Hier das Selbe. Es seien Gebühren “in Höhe von 30 bis 500 Euro” vorgesehen, und erfahrungsgemäß würde die Beantwortung dieser anfrage “am oberen Ende des Gebührenrahmens” liegen.
Mir liegt ja auf der Zuge, ob sie diese “Erfahrungen” belegen können Ober ob es sich um eine hohle Drohung handelt. Ich will hier aber im Rahmen der Gesamtkampagne keinen Fehler machen, kann mir aber auch ma eben 500 Euro nicht leisten.
Wie kann es hier weiter gehen? Gibt es z.B. Fomulierungshilfen, warum es sich - entgegen der Einschätzung des Bundesministeriums - eben doch um eine einfache Auskunft handelt? Konkret wird ja nicht mal behauptet dass es sich nicht um eine einfache Auskunft handelt, es wird nur als Möglichkeit in den Raum gestellt. Kann man z.B. das Bundesministerium auffordern, diese Frage mal zu klären um ihrer Beratungspflicht nachzukommen? Auch hier wäre ich für eine Formulierungshilfe dankbar.
Hallo zusammen, meine Anfrage beim Ministerium für Wirtschaft etc. bezog sich wie wohl bei verschiedenen anderen auf die Kontakte und Gespräche mit den ERdgas - und LNG Lobbyisten. Die Antwort scheint bei allen gleichlautend zu sein. Es wird mit immensen Kosten gedroht und damit defacto eine Schranke in dem Informationsfreiheitsgesetz eingezogen, die für jeden einzeln mit großen Risiken verbunden ist. Mein Vorschlag dazu wäre: zusammenschließen und die Kosten mit einer gemeinsam gemachten Anfrage für alle tragbar machen. Interessierte können mich gerne kontaktieren. mob@quickline.org Danke und bis hoffentlich bald.
Was genau meinst Du mit “zusammenschliessen”? Die Zusammenlegung der Anfragen scheint mir kontraproduktiv, das ganze wurde ja so mit Absicht kleinteilig aufgebaut um eben genau dem Argument “ist keine einfache Anfrage” vorzubeugen. Zusammenschliessen im Sinne von “lasst uns eine gemeinsame Strategie entwickeln” begrüße ich sehr, und genau so verstehe ich auch diesen Thread.
Was ich bisher verstanden habe:
Man sollte darauf beharren dass es sich um eine einfache Anfrage handelt
Das Ministerium ist zur Beratung verpflichtet, daher scheint es mir sinnvoll, sie aufzufordern, doch mal darzulegen in Welcher Höhe denn tatsächlich Gebühren anfallen werden und wie sie diese begründen.
Daher würde ich gerne im Sinne von
doch, ist einfache Anfrage
was glaubt Ihr denn tatsächlich pro Antwort kassieren zu können und warum?
antworten.
Ich bin nicht gut darin, sowas behördentauglich zu formulieren, daher wäre ich sehr dankbar, hier Unterstützung zu bekommen. Ausserdem fände ich das gut wenn möglichst viele in einem ähnlichen Tenor - wenn nicht gar gleichlautenden Schreiben - darauf reagieren.
Hallo Felix, was ich meine ist, die Themen die mehrfach auftauchen - beim Nordstream 2 und Erdgas Lobby etc. - von der Community zusammenfassen, damit nichts vergessen wird und darauf beharren, das die Anfrage korrekt beantwortet wird. Es gibt etliche Themen, in die sich die Ministerien nicht reinschauen lassen wollen, nur wenn jeder alleine das Verfahren durchziehen will, wird es eben für jeden u.U. teuer und das kann sich beileibe nicht jeder leisten. Diese Finanzschranke ist natürlich ein großes Hindernis für die tatsächliche Informationsfreiheit.
Deine Idee, erstmal zu insistieren, das es ja wohl eine einfache Anfrage ist und sich erklären lassen, was es für einen Grund für die Gebühren geben soll ist natürlich dennoch auch richtig.
Ich stehe jetzt an diesem Punkt: entweder ich riskiere evtl. 1000.- Eu oder lasse es sein. Es geht mir um die Antwort und einen Einblick in die Verhandlungen bzgl. Nordstream 2 etc., weil diese Art von Projekten erhebliche Auswirkungen auf Klima und Umwelt haben werden.
Mit einer evtl. gemeinsamen Finanzierung bekommen wir schneller eine - wie auch immer geartete Antwort und vielleicht ist in dem was wir als Antwort bekommen, der Strick an dem wir ziehen müssen um den Rest der Geschichte ans Licht zu ziehen. Das wir tatsächlich substanstielle Antworten bekommen, glaube ich ehrlich weniger. Aber das sich die Lobbyisten so ganz verstecken können sollten wir auf jeden Fall nicht hinnehmen.
Hallo Felix, ich habe jetzt dem Ministerium folgende Nachrich gesendet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail bzgl. evtl. anfallender Kosten in der o.g. Sache.
Mir ist leider nicht klar, wie sich die Kosten zusammen setzen, weswegen sie überhaupt entstehen können, weswegen ich als Bürger diese Kosten zu tragen habe.
Sie als Ministerium verfügen über diese Informationen und werden mit Sicherheit sachbezogen Ablage betreiben, ob elektronisch oder schriftlich ist im Wesentlichen gleich.
Eine Recherche und aufwändige Suche in Ihrem Ministerium, sollte sich insofern erübrigen.
Die Ankündigung von Kosten, die ich zu tragen habe, scheint mir nicht gerechtfertigt, zumal die Höhe, wie Sie schreiben auch durchaus 500 Eu übersteigen könnte.
Damit wird verhindert, das Bürger sich aus erster Hand informieren können und eine finanzielle Schranke eingezogen, die interessierte Bürger davon abhalten soll und wird, in ihrem Thema weiter auf Aufklärung und Information zu bestehen.
Das konterkariert das freie Informationsgesetz und macht uns Bürger zu ahnungslosen Zuschauern.
Insofern bitte ich um Aufklärung über die Kosten, bzgl. des Grundes und der zu erwartenden Höhe der von mir zu entrichtenden Gebühren.
vielen Dank für die Mail, ich habe sie weitestgehend übernommen. Allerdings wollte ich nicht zu viele vollständig gleich lautende Antworten produzieren und habe folgenden Abschnitt am Ende eingefügt:
“Nach meiner Einschätzung müssten alle für die Beantwortung meiner Anfrage notwendigen Informationen in Ihrem Ministerium vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein bitte ich um Erläuterung, welche Drittbeteiligungsverfahren Sie im Zusammenhang mit dieser Anfrage erwarten.”
Moin!
Wir schreiben morgen alle Antragsteller:innen an mit einem Antwortvorschlag. Für euch schon mal hier:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: Persönliche Kontakte mit der Interessenorganisation Rheinmetall AG - FragDenStaat). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.
Vielen Dank!
Ich habe auf eine meiner Anfragen eine ähnliche Erstantwort des BMJV am 24.07.21 erhalten - per Post + zusätzlich mit a) mögliche Rechtsmissbräuchlichkeit meiner Anfrage b) mögliche Versagensgründe c) Zustimmung Identitätsoffenlegung gegenüber betroffener Dritter (im Drittbeteiligungsverfahren).
Der Bearbeiter ist benannt, gibt allerdings nur eine Sammel-E-Mailadresse an, poststelle@bmjv.bund.de → bin ich verpflichtet/sollte ich postalisch antworten (ich bevorzuge 'Neuland’technik?
Seit heute morgen beantwortet das BMG alle Anfragen der Kampagne Lobbyregister selbstgemacht mit dem Textblock:
Sehr
ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die von Ihnen beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
Finde ich sehr komisch und unseriös, dass auf einmal alle Anfragen so blockiert werden. Das BMG pokert hier sicherlich, dass einige aufgeben und ihre Anfrage nicht weiterverfolgen – es gilt dranzubleiben