Frage zum Status zu Anfrage #222106

Hallo zusammen,

auf meine Anfrage #222106 wurde nicht klar geantwortet. Es wird argumentiert

  • das die Anfrage unbestimmt sei
  • das Kosten von bis zu 500€ oder mehr entstehen können
  • das trotz der konkreten Bestimmung, immer noch abgelehnt werden kann
  • das die Anfrage zu diesem Zweck rechtsmissbräuchlich sein kann

Zitate aus der letzten Antwort:

Wir sehen den Antrag nach jetzigem Stand als zu unbestimmt an.
Das Antragserfordernis nach § 7 Abs. 1 S. 1 IFG dient u. a. der inhaltlichen Begrenzung des Verfahrensgegenstandes…

… Für die Herausgabe von Abschriften ist bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand gemäß Teil A Nr. 2.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand.
Auch im Falle eines hinreichend bestimmten Antrags würde es sich voraussichtlich nicht um eine gebührenfreie einfache Auskunft im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG handeln, da die von Ihnen angefragten Informationen durch eine umfangreiche Hausabfrage ermittelt werden müssten…

… Ich weise darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen. Mögliche Ausschlussgründe, die Ihrem Antragsbegehren entgegenstehen könnten, sind eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung, da das Ziel der Kampagne, Druck auf die Bundesregierung auszuüben ein „echtes Lobbyregister“ im Sinne der Kampagne einzuführen, vom Gesetzeszweck des IFG nicht gedeckt ist…


Welchen Status soll ich der Anfrage nun geben oder wie könnte man weiter verfahren?

Hi,
schau doch mal hier und hier vorbei.
LG

Mal ein Direktlink, weil man Nummern so schlecht anklicken kann:

Ansonsten lese ich auch, dass da durchaus ein paar mehr (Abschreck)Argumente dazu gekommen sind, ähnlich wie beim Bundesministerium für Verkehr, also schau wie schon erwähnt vor allem dort: