ich bitte um Unterstützung bei der Formulierung einer Antwort zur Anfrage #222459
Das Ministerium fordert eine inhaltliche Begrenzung des Verfahrensgegenstandes, mein Antrag sei zu allgemein, da nicht Bezug auf einen “konkreten” Lebenssachverhalt genommen würde. Zudem sei noch nicht abschließend geprüft worden, ob der Antrag nicht gar in Gänze unzulässig ist, da er evtl. Teil einer Kampagne sei und somit ggf. eine unzulässige Rechtsausübung / Rechtsmissbrauch darstelle.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757 ). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ist das (noch) zutreffend/aktuell? Eine Mail mit Formulierungshilfe habe ich, soweit ich weiß, keine bekommen.
ich habe das selbe Problem mit dem Verkehrsministerium bei Anfrage #222343 (neben der Androhung von Gebühren, für das es in einem anderen Thread einen Antwortvorschlag gibt). Eine Mail hierzu habe ich m. E. auch nicht bekommen.
Hier gibt es einen Antwortvorschlag für das Thema, allerdings aus dem Umweltministerium. Ob da Unterschiede zu beachten sind, weiß ich nicht.
Für mich wäre es hilfreich zu wissen, ob diese Vorlage auch fürs Verkehrsministerium übernommen werden kann oder ggfs. einen angepassten Schreibvorschlag anzubieten.
Hallo zusammen,
ich bin ja an dem Thema nicht so sehr interessiert, aber mich interessiert schon, was die da prüfen und zu welchem Ergebnis die in Bezug zur Rechtsmissbräuchlichkeit kommen. Das war jauch Ende letzten Jahres erst Thema. Als “Neugieriger” und “Vielfrager” find ich das schon spannend.
Ich habe also mal nachgefragt.
LG
Gleiche Problematik hier vom BMVI hier. 4 Seiten irgendwelcher Gründe, die wohl eher abschrecken sollen.
Übrigens ist das ganze auch sehr ähnlich zum BMEL, welches wohl auch solche Gründe vor bringt…
Argumente
Hier mal die wichtigsten Punkte und meine Lösungsansätze:
Gebühren
→ wie bereits im Template vorher, erst einmal nachfragen, „ob die angefragten Dokumente [überhaupt] vorhanden sind”
zu Unbestimmt
sie erzählen etwas von einem “Lebenssachverhalt”? Lobbyismus/Treffen ist wohl kein “Sachverhalt des Lebens” von politisch aktiven Personen oder wie?
interessant auch, dass sie immer drei Fragen stellen zu drei Begriffen, die im Anfragetext in der Tat durchaus nicht klar definiert wurden
→ um wirklich alles zu erfassen, sollte man die vlt. so groß wie möglich auslegen?
Aka virtuelle Treffen inkludieren, nicht nur offiziell berufene Vertreter und auch “Treffen” in größerem Rahmen?
Rechtsmissbrauch
→ Da muss man persönlich nicht näher drauf eingehen IMHO. Wenn sie meinen das ist so, dann sollen sie es halt ablehnen und im Zweifel auf eine Klage ankommen lassen.
Drittbeteiligungsverfahren
→ auch aus dem Template übernommen, personenbezogene Daten (einzelne Personen) unkenntlich zu machen sollte das lösen, dann benötigt es auch keiner Begründung nach § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG mehr (den Paragraphen zitieren sie unsinnigerweise gleich zwei mal nacheinander )
Die Ankündigung, dass es dann zwei Monate statt einem Monat dauert (die Frist wurde ja sowieso meist schon überschritten), ist natürlich korrekt, außer es gibt halt erneut kein Drittbeteiligungsverfahren.
Weiteres
Sie fragen/verlangen explizit eine Aussage dass man von der “Gebührenpflicht” Kenntnis genommen hat. Wie allgemein immer bei Gebühren einfach Ruhe bewahren. Nur einfach nicht “blind” mit den Gebühren bereit erklären, sondern erst einmal nachfragen/diskutieren. Zur Kenntnis nehmen im Sinne von “habe ich gelesen” kann man es natürlich IMHO schon, nur sollte man sich nicht damit einverstanden erklären.
Es gibt nur eine relativ kurze Frist von zwei Wochen für die Rückmeldung…
Ich hoffe ja, dass @arne.semsrott/FragDenStaat vlt. nochmal so ein Antwortvorschlag verteilt, wie bei dem anderen Fall.
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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Könnte man hier nicht einmal die Ministerien zur Offenlegung der interministeriellen Kommunikation befragen? Die Ministerien sprechen sich hier ja intensiv ab.