Lobbyregister: Abwehrantworten Umweltministerium - Was tun?

Hier ist unser Antwortvorschlag (kommt auch noch direkt über FDS bei allen rein):

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Nachricht hat mich erreicht. Mit dieser haben Sie mich aufgefordert, meinen Antrag auf Informationszugang zu präzisieren.
Eine weitere Präzisierung halte ich für rechtlich nicht erforderlich. Es ist anerkannt, dass die Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags nicht hoch sind. Antragsteller*innen kennen die sie interessierenden Verwaltungsvorgänge und den Akteninhalt nicht, sondern wollen sich ja gerade darüber informieren; ist die begehrte Information hinreichend deutlich umschrieben, genügt dies für die Bestimmtheit des Antrags (vgl. Schoch IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn 23). Vor diesem Hintergrund ist mein Antrag hinreichend bestimmt. Ich habe angegeben, auf welchen Zeitraum und welches Unternehmen sich mein informationsinteresse an geführten Gesprächen bezieht. Mit Blick auf das von Ihnen in Bezug genommene UIG sind hierbei sämtliche Inhalte im besagten Zeitraum geführter Gespräche von Belang, die Bezug zu den in § 2 Abs. 3 UIG genannten Umweltbestandteilen aufweisen. Eine nähere Eingrenzung auf Themenfelder ist nicht geboten und ohne Kenntnis von Aktendeckeln und -systematik auch nicht möglich. Darauf kommt es jedoch auch nicht an, da mein Interesse wie gesagt auf sämtliche Gespräche des genannten - doch sehr überschaubaren - Zeitraums mit Bezug zu Umweltinformationen gerichtet ist.
Schließlich weise ich Sie darauf hin, dass ich meinen Antrag nicht allein auf das UIG, sondern auch auf das IFG gestützt habe, sodass sich eine Subsumtion unter den Begriff der Umweltinformationen ggf. erübrigt, da sich der Informationszugangsanspruch nach IFG auf sämtliche amtlichen Informationen bezieht (§ 1 IFG).
Im Übrigen dürfte meine Anfrage einen Zeitraum beschreiben, der in Ihrem Haus digital erfasst und entsprechend strukturiert durchsuchbar ist.
Ich bitte Sie daher nun, meinen Antrag schnell zu bescheiden!
Freundliche Grüße

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