Lobbyregister: Abwehrantworten Umweltministerium - Was tun?

Das BMU schreibt zu allen Lobbyregister-Anfragen gerade das gleiche

Beispiel hier: Gespräche mit BASF SE im Jahr 2018

Sie hätten gerne bestimmte Themenbereiche, zu denen man die Kommunikation mit dem Unternehmen / der Lobbygruppe bekommen möchte.

Kann man da einfach nach der Liste der Themen, nach denen sie unterteilen, fragen, oder einfach auf das “jede Kommunikation mit denen” beharren?

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Moin! Interessant. Wir schauen uns das gerade an und schauen, dass wir allen Usern Formulierungshilfen bereitstellen können. In der Zwischenzeit freuen wir uns natürlich über Hinweise und Argumentationshilfen.

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Möglicherweise lässt sich zunächst eine Liste der Treffen beantragen. Dann konkret zu jedem Treffen sämtliche Unterlagen. Eigentlich Schwachsinn, aber wenn man es denn so konkret haben will. Man hat hier wohl etwas Angst vor der Menge an Informationen. Konkret genug sind die Infos m.M. aber, indem man es auf “Treffen” beschränkt hat. Die Treffen sind genau bestimmbar und alle Informationen sollten dann im Vorgang/der Akte dazu drin sein.

Eine Anfrage ohne diese Einschränkung wie "Jeder Kontakt (telefonisch, Mail, egal wo, egal zu was) könnte wirklich zu unbestimmt sein.

Das BMU zieht für fast alles das UIG heran. Das ist sicher nicht immer schlecht, da das UIG an vielen Stellen “besser” ist, aber bei einigen Informationen im Vergleich zu anderen Behörden ungewöhnlich.

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Hallo Arne, keine Ruhe geben ist wohl das Richtige.
Ich habe den Damen und Herren (s.u.) zu den Kosten folgendes geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mail bzgl. evtl. anfallender Kosten in der o.g. Sache.

Mir ist leider nicht klar, wie sich die Kosten zusammen setzen, weswegen sie überhaupt entstehen können, weswegen ich als Bürger diese Kosten zu tragen habe.
Sie als Ministerium verfügen über diese Informationen und werden mit Sicherheit sachbezogen Ablage betreiben, ob elektronisch oder schriftlich ist im Wesentlichen gleich.

Eine Recherche und aufwändige Suche in Ihrem Ministerium, sollte sich insofern erübrigen.

Die Ankündigung von Kosten, die ich zu tragen habe, scheint mir nicht gerechtfertigt, zumal die Höhe, wie Sie schreiben auch durchaus 500 Eu übersteigen könnte.
Damit wird verhindert, das Bürger sich aus erster Hand informieren können und eine finazielle Schranke eingezogen, die interessierte Bürger davon abhalten soll und wird, in ihrem Thema weiter auf Aufklärung und Information zu bestehen.

Das konterkariert das freie Informationsgesetz und macht uns Bürger zu ahnungslosen Zuschauern.

Insofern bitte ich um Aufklärung über die Kosten, bzgl. des Grundes und der zu erwartenden Höhe der von mir zu entrichtenden Gebühren.

Mit freundlichen Grüßen
H-J Mosbach

Hier ist unser Antwortvorschlag (kommt auch noch direkt über FDS bei allen rein):

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Nachricht hat mich erreicht. Mit dieser haben Sie mich aufgefordert, meinen Antrag auf Informationszugang zu präzisieren.
Eine weitere Präzisierung halte ich für rechtlich nicht erforderlich. Es ist anerkannt, dass die Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags nicht hoch sind. Antragsteller*innen kennen die sie interessierenden Verwaltungsvorgänge und den Akteninhalt nicht, sondern wollen sich ja gerade darüber informieren; ist die begehrte Information hinreichend deutlich umschrieben, genügt dies für die Bestimmtheit des Antrags (vgl. Schoch IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn 23). Vor diesem Hintergrund ist mein Antrag hinreichend bestimmt. Ich habe angegeben, auf welchen Zeitraum und welches Unternehmen sich mein informationsinteresse an geführten Gesprächen bezieht. Mit Blick auf das von Ihnen in Bezug genommene UIG sind hierbei sämtliche Inhalte im besagten Zeitraum geführter Gespräche von Belang, die Bezug zu den in § 2 Abs. 3 UIG genannten Umweltbestandteilen aufweisen. Eine nähere Eingrenzung auf Themenfelder ist nicht geboten und ohne Kenntnis von Aktendeckeln und -systematik auch nicht möglich. Darauf kommt es jedoch auch nicht an, da mein Interesse wie gesagt auf sämtliche Gespräche des genannten - doch sehr überschaubaren - Zeitraums mit Bezug zu Umweltinformationen gerichtet ist.
Schließlich weise ich Sie darauf hin, dass ich meinen Antrag nicht allein auf das UIG, sondern auch auf das IFG gestützt habe, sodass sich eine Subsumtion unter den Begriff der Umweltinformationen ggf. erübrigt, da sich der Informationszugangsanspruch nach IFG auf sämtliche amtlichen Informationen bezieht (§ 1 IFG).
Im Übrigen dürfte meine Anfrage einen Zeitraum beschreiben, der in Ihrem Haus digital erfasst und entsprechend strukturiert durchsuchbar ist.
Ich bitte Sie daher nun, meinen Antrag schnell zu bescheiden!
Freundliche Grüße

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