Ablehnung wegen standardisierter Anfrage über TopfSecret

Moin,

heute erhielt ich zu folgender Anfrage
Kontrollbericht zu Norditeran, Bordelum
Nur eine Teilantwort: Die Kontrolltermine wurden benannt, das Ergebnis der Kontrollen aber verweigert.

Grund:
Standardisierte Anfrage über TopfSecret
und dass dies weniger dem persönlichen Auskunftsbegehren sondern der Veröffentlichung bei TopfSecret diene
und eine nur befristete Veröffentlichung nicht gewährleistet sei.

Was tun?

Die Rechtssprechung und Gutachten sagen mehrheitlich, die Veröffentlichung ist erlaubt. Der Ablehnungsgrund ist sehr häufig bei Behörden und das Thema somit auch häufig im Forum diskutiert.
Schau dir dazu am besten ähnliche Fälle wie in Segeberg, Coesfeld oder Aachen an.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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Meine Anfrage, s.o., lief in Schleswig-Holstein und dazu ist ein Text von FdS eingeblendet:

Schleswig-Holstein zögert
Schleswig-Holstein hatte zunächst zentral gesteuert alle Anträge abgelehnt. Nun zögern die Behörden und warten den Ausgang unserer Muster-Klage ab. Genaueres lesen Sie hier. Die Auskunft könnte sich also noch eine Weile verzögern.

Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

Ich habe hier mal versucht gegen diese Verweigerungshaltung der schleswig-holsteinischen Behörden zu argumentieren - leider erfolglos. Für die symbolische Wirkung könntest du natürlich auch den Weg über Widerspruchsverfahren und Fachaufsichtsbeschwerde gehen; aber Erfolg wird vermutlich nur eine anschließende Klage bringen.
Klagt FdS eigentlich in Schleswig-Holstein, @arne.semsrott ?

Parallel bleibt aber natürlich die Möglichkeit, den Antrag nochmal außerhalb von FdS zu stellen. Das habe ich bei oben verlinktem Fall gemacht. Die Auskunft steht zwar noch aus, aber immerhin bekam ich einen positiven Bescheid zugeschickt.

Vielleicht wäre es gar nicht so schlecht, das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung mit einer Vielzahl an VIG-Anfragen außerhalb von FdS zuzuschütten, um der Behörde zu zeigen, dass sie sich durch die Ablehnungen keine Arbeit erspart :wink:

Moin! Ja, das hier ist die Klage. Es gibt schon eine Vielzahl von Anfragen - aber es braucht wohl erstmal eine gerichtliche Klärung.

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Danke. Die Pressemitteilung ist 14 Monate alt … was gibt es Neues, bzw. wie ist der Stand der Dinge?

Widerspruch macht da wohl keinen Sinn? Denn den werden die kostenpflichtig ablehnen. Und wenn die obige Klage irgendwann entschieden ist, ist es zu spät, die Gebühren zurück zu verlangen.

Verwaltungsgerichte sind leider langsam. Widerspruch ist kostenlos.

Du sagst, “Widerspruch ist kostenlos”.

Im juraforum las ich: " Die Höhe der Kosten eines Widerspruchsverfahrens wird in der Regel mit dem 1,5-fachen Betrag festgesetzt, die der ursprüngliche Bescheid ausgemacht hatte, wobei die Mindestgebühr bei 25,- € liegt (bei Widersprüchen gegen Abgabeentscheidungen 10,- €) zuzüglich Portokosten."

Ok, da geht es um Widersprüche bei Abgabeentscheidungen.
Woran kann ich als Laie denn erkennen, wann ein WIderspruch etwas kostet und wann nicht … bzw. durch einen Ablehnungsentscheid Kosten entstehen (können).

Genau, stimmt auch. Der ursprüngliche Bescheid wäre aber kostenlos gewesen, weil einfache VIG-Auskünfte kostenfrei sind. Damit ist in Topf Secret-Fällen auch der Widerspruch kostenfrei.

Ich habe gelesen, ein Widerspruch als eMail geht eigentlich nicht. Da ich aber jetzt noch nicht mit Einschreiben und so arbeiten will, habe ich meinen Widerspruch mal als Bitte formuliert. Hört sich sicherlich sehr unjuristisch an … bin aber Laie und meine Existenz hängt nicht dran, wenn ich einen Formulierungsfehler mache :slight_smile:

Kann man es grundsätlich so versuchen? Kleine Verbesserungsvorschläge?

Ich bitte Sie, die gegen meinen Antrag vorgebrachten Argumente noch einmal gründlich zu prüfen und meiner Anfrage der Kontrollberichte stattzugeben.

An meiner Anfrage bin ich in erster Linie persönlich interessiert und bin froh, dass fragdenstaat.de dabei hilft, eine nach dem Informationsfreiheitsgesetzt juristisch korrekte Anfrage zu stellen. Erst in zweiter Linie werde ich den Kontrollbereicht möglicherweise veröffentlichen. Das passiert bei fragdenstatt.de aber nicht automatisch, wie sie behaupten, sondern ich wäge ab, ob ich ihn veröfffentlichen will oder nicht, also meine Entscheidung. Eine Veröffentlichung erfolgt also gerade entgegen Ihrem Einwand nicht automatisch.

Ihre Befürchtung, dass der Kontrollbericht dauerhaft auf fragdenstaat.de veröffentlich wird, möchte ich hiermit zerstreuen. Die Berichte werden nur zeitlich befristet veröffentlicht, siehe hier:
FAQ - FragDenStaat → “Werden die Kontrollberichte zeitlich unbegrenzt veröffentlicht?”
Darüberhinaus werden Sie besser als ich wissen, dass die Rechtssprechung und Gutachten mehrheitlich sagen, dass die Veröffentlichung erlaubt ist und andere Bundesländer zum Teil sehr bürgerfreundlich ihren Pflichten nach dem Verbraucherinformationsgesetz nachkommen.

Nachdem hier jetzt die Unklarheiten oder Missverständnisse beseitigt sind, hoffe ich auf zeitnahe Zusendung der Kontrollberichte.

Außerdem schreiben Sie, dass in Schleswig-Holstein schwerwiegende Beanstandungen auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums veröffentlicht werden. Bitte nennen Sie mir die Internetadresse der entsprechenden Seite.

@arne.semsrott

Ich dachte ich hätte es verstanden, Folgendes passt aber nicht:

Im Widerspruchsgenerator für TopfSecret
steht dagegen ausdrücklich:

Wenn dein Widerspruch nicht erfolgreich ist, fallen Gebühren an!

Der ist nicht von uns.

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