Hilfe beim Umgang mit Drittbeteiligung und Gebühren

Moin,

heute habe ich auf eine Antwort [0] auf meine Anfrage [1] bekommen. Die Behörde möchte eine Drittbeteiligung durchführen und dadurch Gebühren erheben. Es handelt sich um eine Stellungnahme der Bahn, welche wahrscheinlich auch nicht sehr umfrangreich ist. Daher müsste es sich um eine einfache Auskunft handeln.

Ich habe gesehen, dass in vergleichbaren Fällen keine Gebühren bzw. keine Drittbeteiligung stattgefunden hat. Habt ihr vielleicht eine Idee bzw. einen Vorschlag, was ich dem Verkehrsministerium antworten soll, damit diese Abstand von den Gebühren etc. nehmen?

Über eure Hilfe würde mich sehr freuen.

Sonnige Grüße
Kris

[0]https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahme-der-deutschen-bahn-bzgl-der-verordnung-zur-bereinigung-der-eisenbahn-verkehrsordnung/492634/anhang/ZwischennachrichtHerrNAME_geschwaerzt.pdf
[1]https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahme-der-deutschen-bahn-bzgl-der-verordnung-zur-bereinigung-der-eisenbahn-verkehrsordnung/

1 „Gefällt mir“

Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

So wie ich die Antwort lese, ist der kausale Zusammenhang hier nicht gegeben.
Also, mal nicht in Behördendeutsch gesagt: Ich denke nicht, dass die Gebühren erhoben werden weil eine Drittbeteiligung durchgeführt wird. (Das Wort “dadurch” denke ich ist also falsch.)

Edit: Ich sehe gerade den wichtigen Teil:

Die konkrete Gebührenhöhe hängt vom Umfang des durch den Antrag verursachten Verwaltungsaufwands ab, welcher schlussendlich wesentlich durch den Umfang des notwendigen Drittbeteiligungsverfahrens beeinflusst wird.

Also zu den zwei Punkten:

  • Gebühren: Grundsätzlich ist die Aussage der Behörde ein einfacher Verweis, dass evt. Gebühren anfallen können und dass sie denkt, dass dies in deinem Fall auch geschieht.
    Oft kann das auch nur der Versuch einer Abschreckung sein, also muss man das nicht immer allzu ernst nehmen.
    In jeden Fall kannst du trotzdem darauf bestehen, dass du vorher eine genaue(re) Gebührenschätzung bekommst.
    Ich verwende da oft so ein Template, aber du musst das passend für deinen Fall anpassen (vlt. etwas freundlicher formulieren):

    Ebenso bat ich Sie, mir detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Dies ist nicht erfolgt.
    Den bloße Hinweis, dass Gebühren anfallen können, halte ich nicht für ausreichend.
    Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie also erneut bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln, sodass mir die Möglichkeit besteht den Antrag in diesem Fall anzupassen oder zurück zu ziehen.

    Du kannst so halt klar machen, dass du der Bearbeitung noch nicht zustimmst – aber den Antrag auch noch nicht zurück ziehst, sondern erst einmal die Kosten genauer wissen willst.
    Du kannst zB auch darauf verweisen, dass eine Kostenschätzung von 30 bis 500€ sehr breit ist und du das wesentlich detaillierter benötigst. Im Endeffekt hoffst du hier ein bisschen auf die Kulanz der Behörde und es ist etwas Verhandlungssache.

  • Alternativ kannst du natürlich auch versuchen, gegen die Ansicht, dass mit der Drittbeteiligung kosten entstehen irgendwie rechtlich argumentieren. Evt. sind mehrere Unternehmen betroffen? Und wenn die Behörde nun 50 Unternehmen kontaktieren muss, könnte dies vlt. zu Kosten führen…
    Ich denke aber hier könntest du auch nachfragen, warum dies zu Kosten führt und wovon das abhängig sein soll.

  • Bzgl. Drittbeteiligung allgemein: Warum die Behörde nun eine Drittbeteiligung wünscht? Normalerweise wenn Geschäftsgeheimnisse oder ähnliches nach §6 IFG betroffen sind. Siehe den weit gehaltenen § 8 IFG.
    Warum das nun in dem Fall macht, weiß nur die Behörde. Du kannst sie also auch in diesem Fall einfach fragen, warum das hier geschieht – das hat noch nie geschadet.
    Auch hier ist dies wieder Verhandlungssache. Du könntest zB (evt. danach) erklären, dass du erlaubst, bestimmte Informationen (je nachdem, warum die Drittbeteiligung betrifft) zu schwärzen, also bspw. personenbezogene Daten (die auf jeden Fall!) oder Geschäftsgeheimnisse.
    Oder wenn du lieber dagegen argumentieren möchtest, dich auf ein Urteil wie das VG Berlin 2 K 1.15 beziehen, was FragDenStaat zusammen fasst mit „auf Drittbeteiligung kann verzichtet werden”.

  • Interessant, dass die Behörde hier explizit auf $ 2 IFGGebV verweist. Das könnte man als kulantes Angebot/Signal sehen.
    Also falls du da irgendeinen Grund anführen kannst (bspw. du studierst oder bist in der Schule oder du beziehst irgendwelche Transferleistungen oder Sozialleistungen) dann kannst du die Behörde nett darum bitten, die Gebühr zu ermäßigen.
    Tipp: Nach dem Absenden per Mail kannst du den Textteil einfach mit dem eingebauten Tool schwärzen, dann ist das auch nicht öffentlich sichtbar, falls du das willst.

BTW auch: Aktenzeichen musst du im Normalfall nicht schwärzen. Im Gegenteil sind die sogar ganz hilfreich, wenn andere später mal auf eine Anfrage verweisen möchten o.ä.
Im Aktenplan sieht man auch, wo dies dann bspw. veraktet/bearbeitet wird.


Ich denke ich würde an deiner Stelle erst einmal auf Kulanz gehen und nachfragen, warum da Kosten entstehen sollen.
DIe Behörde hat ja vlt. Kulanz angedeutet.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.

Kurzer Nachtrag: Da ich gerade gesehen habe, dass die Frist ja schon abgelaufen ist und dir hier niemand geantwortet hat – was mir leid tut – nur kurz der Hinweis: Falls du das nochmal versuchen möchtest, kannst du natürlich jederzeit einfach die gleiche Anfrage nochmal der Behörde stellen.
Du kannst dich im Antrag natürlich auf den vergangenen beziehen und schon mal zu den Kosten fragen, die Behörde wird ja wahrscheinlich genauso wie beim ersten antworten.

Moin,
Danke für deine Antwort und die Hinweise, die du gegeben hast. In der Zwischenheit hat sich etwas ergeben:

Bei der Behörde habe ich mich nicht mehr gemeldet, da ich das vergessen hatte. Vor kurzem habe ich Post bekommen, wo die verlangten Informationen bekommen habe und einen Gebührenbescheid in Höhe von 30€.

Einen ähnlichen Fall gab es schon mal hier:

Besagter Fall hat es in den Tätigkeitsbericht des zuständigen Vermittlers (Seite 59) geschafft, der die Rechtslage hierzu gut erklärt. (Obwohl das ein anderes Bundesland ist, sollte das auf den ersten Blick für alle Bundesländer gelten.)

Du kannst die Behörde ja mal formlos und unter Hinweis auf diese Rechtslage um die Aufhebung des Gebührenbescheids bitten.


(Vorstehendes soll nicht als Rechtsberatung missverstanden werden.)

1 „Gefällt mir“