Leistungsbescheid + Daten erhalten, obwohl vorher Info über Kosten erfolgen sollte

Hallo,
ich bin vor kurzem auf Frag den Staat gestoßen und hielt es auf Grund meiner Tätigkeit beim ADFC und Parkverstößen auf Radwegen für eine clevere Idee die Stadt mal nach ihren Knöllchen auszufragen, um zu ermitteln, wie oft tatsächlich kontrolliert wird. Gesagt, getan… und schwupps, hab ich nichtsahnend eine Rechnung von 254 Euro an der Backe. Mir war nicht klar, dass das Amt da einfach so Kosten in Rechnung stellen kann, auch wenn ich da explizit reinschreibe, ich möchte gern vorab eine Information. Nun habe ich also den Leistungsbescheid auf dem Tisch und frage mich, wie geht’s weiter. Macht ein Widerspruch Sinn? Mir wurde ja im Bescheid schon dargelegt, warum ich das nun zu zahlen hätte. Und bei abgelehntem Widerspruch nochmal 30 Euro extra berappen?
Andererseits, wäre es nicht mal wichtig zu klären, dass solche Kosteninformationen vorher zu erfolgen haben? Ich frage doch auch nicht irgendwo, was das Verlegen von Laminat kostet und während es verlegt wird, bekomme ich den Preis erst gesagt.
Ich fühle mich hier ein wenig seitens des Amtes verscheißert, wie hier Aussagen interpretiert werden. Woher soll ich als Normalsterblicher wissen, wie da verfahren wird?
Und ich finde es auch ehrlich gesagt seitens Frag den Staat blöd, dass nur unten im Fuß “Gebühren” steht. Liest man die FAQ, sieht man davon nix. Oben auf der Seite lädt der Knopf herzlich dazu ein, einfach eine Frage zu stellen. Ohne dass man ahnt, was einem damit blühen kann. Nirgendwo ein warnendes Zeichen.

https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-uber-halte-und-parkverstoe-magdeburg-2018/#-

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Im Anfrage-Text, den Sie ja selbst angepasst haben, steht:

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Eigentlich eine ziemlich klare Ansage für die Behörde. Die Aussage der Behörde, das sei

zu unbestimmt, falls Sie eine Vorab-Information zu einem früheren
Zeitpunkt erwartet haben. Hier mangelt es Ihrerseits an der Nennung
eines anderen maßgebenden Ereignisses oder Zeitpunktes.

halte ich für vorgeschoben. Schalten Sie doch gerne Vermittlung beim Landesbeauftragten für Informationsfreiheit ein, ob diese Formulierung so interpretiert werden sollte. Der ‘Kostenvoranschlag’ von Behörden klappt in der Praxis sonst sehr gut.

Für Fälle, in denen für Informationen, die die Allgemeinheit interessieren, nicht unerhebliche Gebühren gefordert werden, haben wir ein Crowdfunding-Modul konzipiert. Es ist schon fast fertig und ich kann mir gut vorstellen, das Modul an diesem Beispiel zu testen, wenn Sie das auch wollen. Denn 250 Euro sind für eine Person recht viel, aber für 50 Personen tragbar. Laden Sie gerne den Leistungsbescheid hoch und melden Sie sich bei info@fragdenstaat.de, wenn Sie Interesse haben.

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Hallo nochmal und vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann würde ich das mit der Vermittlung über den Landesbeauftragten mal versuchen. Für einen Widerspruch habe ich ja noch einen Monat Zeit.
[… Frage von mir gelöscht…]
Übrigens, jemand vom MDR, ein “Datenjournalist”, hatte sich bei mir auch schon gemeldet und Interesse an den Daten bekundet. Offensichtich besteht da also sowohl seitens ADFC als auch MDR irgendwo eine Art allgemeines Interesse.

Ah, ich hab den Punkt mit dem “Post erhalten” entdeckt. Dann werde ich das mal versuchen.

So, der Bescheid ist hochgeladen. Melde mich dann noch per Mail. Noch eine Frage. Die Daten als solche sind mir natürlich noch immer wichtig und ich habe diese auch schon in meine Datenbank gefüttert und festgestellt, dass einer der Datensätze fehlerhaft ist. November enthält zu wenig und falsche Daten. Sollte ich jetzt erstmal Füße stillhalten oder um Korrektur bitten? Am Ende bekomm ich noch einen Leistungsbescheid…

Nach §7 Abs. 3 Satz 2 ist die Behörde nicht verpflichtet, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen.

In wie weit ein freundliches Nachfragen hilft, kann ich für Sachsen-Anhalt - noch mehr für Magdeburg - nicht sagen. In Hamburg hatte es aber in meiner Vor-Fragdenstaat-Zeit gerne geklappt.

Hallo Jasper, ich vermute aber eher, das bezieht sich auf die Daten an sich, “in sich”. Also sie müssen nicht prüfen, ob Messungen korrekt sind etc. Ich denke aber, wenn das Auslesen aus der Datenbank falsch gelaufen ist, fällt das nicht darunter. Ich werde wohl mal vorsichtig fragen, ob eine Datenkorrektur (ohne irgendwas konkretes zu sagen und anzufordern), ohne Kosten möglich ist.

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Leider habe ich seitens FDS und des Crowdfundingmoduls noch nichts neues gehört und der Datenschutzbeauftragte hat sich auch noch nicht wieder gemeldet. Will ihn morgen mal anrufen. Langsam geht die Widerspruchsfrist auch dem Ende zu, spätestens Donnerstagabend werde ich selbigen wohl einwerfen.

Sollte ich mich dabei vielleicht direkt auf das Urteil beziehen, welches gerade ganz frisch gefallen ist?

Wie ist das eigentlich mit dem Widerspruch. 30 Euro las ich irgenwo, wenn er abgelehnt wird, oder ist das wieder abhängig vom Bearbeitungsaufwand?

Wie ist das eigentlich mit dem Widerspruch. 30 Euro las ich irgenwo, wenn er abgelehnt wird, oder ist das wieder abhängig vom Bearbeitungsaufwand?

Das kommt auf das Bundesland an. In den Anwendungshinweisen zum IZG LSA steht:

Mangels abweichender Regelungen richten sich die Kosten für abgelehnte Anträge nach dem allgemeinen Kostenrecht, § 10 Abs. 1 IZG LSA i. V. m. §§ 1 Abs. 1 S. 2, 12 Abs. 3 VwKostG LSA. Gleiches gilt für Widerspruchskosten, vgl. § 13 VwKostG LSA. Für Kosten erfolgreicher Informationszugangsanträge hat der Landesgesetzgeber mit der IZG LSA KostVO eine speziellere Regelung geschaffen.

Und in § 13 VwKostG LSA

(2) Soweit der Widerspruch erfolglos geblieben ist, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Widerspruch das Eineinhalbfache der Gebühr, die für die angefochtene Entscheidung anzusetzen war, mindestens jedoch 10 Euro. War für die angefochtene Entscheidung keine Gebühr anzusetzen, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Widerspruch 10 bis 500 Euro.

Ich hatte übrigens auch einen krassen Fall in LSA: Wenn das Ministerium zur Kasse bittet: Rechtswidrige Kostenbescheide in Sachsen-Anhalt

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Dein Fall hat es in den heute erschienen Tätigkeitsbericht des LFDI geschafft (PDF-Seite 69)

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/v-taetigkeitsbericht-zur-informationsfreiheit/

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Und, wenn ich das letzte Schreiben in der Anfrage richtig deute, wurde der Gebührenbescheid auch aufgehoben. Ende gut, alles gut, würde ich sagen!

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Genau, am Ende hat das Verwaltungsamt den Bescheid einkassiert. Es gab zu den Knöllchen auch eine Analyse beim MDR: https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/knoellchen-falschparker-in-magdeburg-analyse-100.html

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