Besagter Fall hat es in den Tätigkeitsbericht des zuständigen Vermittlers (Seite 59) geschafft, der die Rechtslage hierzu gut erklärt. (Obwohl das ein anderes Bundesland ist, sollte das auf den ersten Blick für alle Bundesländer gelten.)
Du kannst die Behörde ja mal formlos und unter Hinweis auf diese Rechtslage um die Aufhebung des Gebührenbescheids bitten.
(Vorstehendes soll nicht als Rechtsberatung missverstanden werden.)