Frage nach allen lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre

Manche Behörden fragen nach, ob mit der Anfrage alle Kontrollen oder nur die Routinekontrollen gemeint sind, und manchmal werden zwar die letzten beiden Kontrollergebnisse mitgeteilt, jedoch handelt es sich bei einem davon um eine uninteressante Nachkontrolle, bei der nicht viel passiert ist. Außerdem werden manche Betriebe sehr häufig kontrolliert, wo die letzten beiden Kontrollen dann keinen besonders langen Zeitraum abdecken. Es gab auch mal die Befürchtung, dass nach Antragstellung noch eine lebensmittelrechtliche Betriebsprüfung stattgefunden hat, um dem Antragsteller zwei positive Ergebnisse mitzuteilen (da vielleicht die vorvorletzte lebensmittelrechtliche Betriebsprüfung nicht positiv war).

Um diesen Problemen zu begegnen, habe ich seit dem 8. Juli den Anfragetext bei meinen Anfragen modifiziert. Seither lautet Ziffer 1 meiner Anfragen:

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:

Die fünf Jahre orientieren sich an § 3 Abs. 1 S. 1 lit. e VIG. Die Idee fanden auch andere gut.

Meine Erfahrungen mit der neuen Formulierung sind positiv. Zwar kommt es häufiger vor, dass meine Anfrage nicht gut gelesen wird und die Behörde deshalb aus Gewohnheit nur Infos zu den letzten beiden Kontrollen gibt/geben möchte, aber das konnte ich bisher immer mit einem Hinweis auf den weitergehenden Anfrageumfang lösen.
Richtige Probleme gab es mit der neuen Formulierung nicht. Allerdings hat sie auch nicht immer gegen die eingangs genannten Probleme geholfen. So hat beispielsweise Stuttgart trotzdem gefragt, ob ich wirklich alle Kontrollen meine.

Was haltet ihr von der neuen Formulierung? Spricht etwas dagegen, sie in den Standardtext von Topf Secret aufzunehmen?
Das einzige, das mir hierzu eingefallen ist: Kann die erweitere Anfrage dazu führen, dass FdS die Anfrage früher löschen muss, weil das öffentliche Interesse für die älteren Kontrollen nicht mehr gegeben ist?

Sollte nichts dagegen sprechen, rege ich an, den Standardtext abzuändern :slightly_smiling_face:

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Eigentlich eine gute Idee.

Dass wir die letzten beiden Kontrollberichte anfragen, kommt natürlich daher, dass nach einer schlecht gelaufenen Kontrolle es meist schnell eine Nachkontrolle gibt und man beides haben möchte.

Die Befürchtung war auch, dass – gerade wenn Nutzer von der gleichen Behörde mehrere Betriebe anfragen – die Gebührengrenze gesprengt wird und Gebühren tatsächlich anfallen. Das wollten wir in jedem Fall vermeiden.

Auch die Vergleichbarkeit zwischen den Anfragen sollte idealerweise über längere Zeit gewährleistet bleiben.

Momentan haben wir natürlich noch ganz andere Probleme mit einigen Behörden in einigen Ländern, die wir erst einmal angehen wollen.

Es ist auch eine strategische Frage, deswegen werden wir leider in absehbarer Zeit keine Änderung in dieser Richtung für alle „Topf Secret“-Nutzer vornehmen.

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Meiner Erfahrung nach bringt die erweiterte Fragestellung selten einen Mehrwert. Manchmal steigert die Abweichung von den Standardanfragen die Zahl der benötigten Nachrichten, weil die Behörden den Unterschied zuerst nicht bemerken. Mindestens ein Mal hat sich eine Behörde durch meine umfangreichere Anfrage provoziert gefühlt.

Daher ändere ich meine Meinung und schlage vor bei der Frage nach den letzten beiden Kontrollen zu bleiben.

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