Manche Behörden fragen nach, ob mit der Anfrage alle Kontrollen oder nur die Routinekontrollen gemeint sind, und manchmal werden zwar die letzten beiden Kontrollergebnisse mitgeteilt, jedoch handelt es sich bei einem davon um eine uninteressante Nachkontrolle, bei der nicht viel passiert ist. Außerdem werden manche Betriebe sehr häufig kontrolliert, wo die letzten beiden Kontrollen dann keinen besonders langen Zeitraum abdecken. Es gab auch mal die Befürchtung, dass nach Antragstellung noch eine lebensmittelrechtliche Betriebsprüfung stattgefunden hat, um dem Antragsteller zwei positive Ergebnisse mitzuteilen (da vielleicht die vorvorletzte lebensmittelrechtliche Betriebsprüfung nicht positiv war).
Um diesen Problemen zu begegnen, habe ich seit dem 8. Juli den Anfragetext bei meinen Anfragen modifiziert. Seither lautet Ziffer 1 meiner Anfragen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Die fünf Jahre orientieren sich an § 3 Abs. 1 S. 1 lit. e VIG. Die Idee fanden auch andere gut.
Meine Erfahrungen mit der neuen Formulierung sind positiv. Zwar kommt es häufiger vor, dass meine Anfrage nicht gut gelesen wird und die Behörde deshalb aus Gewohnheit nur Infos zu den letzten beiden Kontrollen gibt/geben möchte, aber das konnte ich bisher immer mit einem Hinweis auf den weitergehenden Anfrageumfang lösen.
Richtige Probleme gab es mit der neuen Formulierung nicht. Allerdings hat sie auch nicht immer gegen die eingangs genannten Probleme geholfen. So hat beispielsweise Stuttgart trotzdem gefragt, ob ich wirklich alle Kontrollen meine.
Was haltet ihr von der neuen Formulierung? Spricht etwas dagegen, sie in den Standardtext von Topf Secret aufzunehmen?
Das einzige, das mir hierzu eingefallen ist: Kann die erweitere Anfrage dazu führen, dass FdS die Anfrage früher löschen muss, weil das öffentliche Interesse für die älteren Kontrollen nicht mehr gegeben ist?
Sollte nichts dagegen sprechen, rege ich an, den Standardtext abzuändern