Berlin & Gebühren

Ich habe hier einen lustigen Fall in Berlin:

Abgesehen davon, dass die Behörde immer per Post an die OKFN kommuniziert (und der letzte Brief bei mir gar nicht ankam), zunächst von der OKFN eine “Identitätsbestätigung” haben wollte und ungerechtfertigt um Vorkasse fragte, verlangte sie für ein einziges Dokument 40€.

Grund ist, das aktuell nach § 16 (Berliner) IFG IFG-Anfragen prinzipiell immer gebührenpflichtig sind.
Ausgenommen sind in der Gebührenverordnung nur bspw. gemeinnützige Vereine, öffentliche Körperschaften und co.

Erst nach Vermittlung durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde die Gebühr auf absurde 6,20€ [5€ nach Tarifstelle 1004 a) 2. „einfache schriftliche Auskunft” + 1,20€ 1004 d) – 0,15€ * 8 Seiten] festgestellt.

Argumentation

Um die 5€ werde ich wohl nicht heurm kommen, aber die 1,20€ als Kopierkosten sind unnötig

In normalen IFG-Anfragen steht der hilfreiche Hinweis:

Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Das Urteil hat als zweiten Leitsatz:

  1. Die Regelungen der Informationsgebührenverordnung über die Erhebung von Auslagen sind mangels einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage unwirksam.

Da es sich aber um das Berliner-IFG und nicht das Bundes-IFG handelt, dürfen hier Auslagen berechnet wohl werden? Oder könnte hier auch keine Gesetzsgrundlage vorliegen oder das BVerwG-Urteil angewandt werden?

Auch sollte diese Gebühr ja entfallen, sobald man mir elektronisch antwortet.
Ich halte dies für meine einzige Argumentationsmöglichkeit. Leider hat das Berliner IFG aber offenbar auch keine Pflicht der Behörde, mir mit der Antragsform zu antworten, die ich wünsche.

Oder seht ihr andere Möglichkeiten?

Soweit ich sehe, ist es der Behörde (mit den obig genannten Ausnahmen für bestimmte den Antrag stellende Institutionen o.ä.) nicht mal erlaubt, für schriftliche Auskünfte keine Gebühren zu verlangen.
Für ein Dokument mit acht Seiten ist dies doch wirklich unnötig…

Aktueller Abtwortentwurf zum Mitschreiben:
https://pad.okfn.de/p/CzGiTSTqiky_2dDGWVot

Falls du noch etwas diskutieren möchtest, würde ich noch einmal Fragen, wie es mit der kostenfreien mündlichen Auskunft aussieht. Zwar sagt der LfDI, dass es mit einer solchen bei einer zweistelligen Seitenzahl schwer werden dürfte - die Behörde gibt aber nur eine einstellige Seitenzahl an. :smiling_imp:

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Oder seht ihr andere Möglichkeiten?

Ich sähe eine weitere Option. Wenn du einem gemeinnützigen Verein nahestehst, könntest du in Absprache schreiben, dass du den Antrag im Rahmen deiner Vereinsaktivität gestellt hast. Damit würden die Gebühren vermutlich direkt wegfallen.

Was allerdings schon etwas ironisch witziges hätte, wenn bspw. ein Sportverein dann nach etwas total von Sport unabhängigen fragen würde.

Wobei Sportvereine ja, denke ich, wohl selten gemeinnützig sind…

Aber abgesehen davon, stehe ich keinem Verein näher, der sich an diesem Thema interessieren könnte. Und die OKFN übernimmt meiner vorherigen Anfragen zufolge nicht gerne solche Anfragen nur um diese Gebührenpflicht zu umgehen.

Ich weiß, Offtopic, aber:

Naja. Nach § 52 Abs. 2 Var. 21 AO ist die Förderung von Sport (inkl. Schach) ein gemeinnütziger Zweck. Und viele Sportvereine die ich kenne, sind gemeinnützig.

Da kommts immer drauf an. Es gibt auch einige Sachen, die erst auf den dritten Blick sinnig erscheinen.
Wichtig ist wohl aber, dass im Zweifel ein Zusammenhang mit der Vereinsarbeit besteht.

Da leider einige Zeit vergangen ist, ich die Auskunft aber haben möchte, habe ich mal ein Crowdfunding erstellt:

Es werden nur 6,20€ benötigt, aber das Minimum was praktisch bei FragDenStaat verlangt werden kann sind 20€. Ich denke zur Weihnachtsaktion kann man aber auch hier spenden, insbesondere da FragDenStaat so nett war, mir die Post der JVA die an ihre Adresse ging, weiterzuleiten.

Außerdem wird dort weiter begründet warum Gefangeneninteressenvertretungen von demokratischen Interesse sind!

Vielen Dank im Vorraus! :smiley:

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