Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, doch im Zweifel könnte man das als ablehnenden Bescheid ohne Rechtsbehelfserklärung auffassen (sofern halt später nicht noch ein „richtiger Bescheid folgt), aber das ist nur eine Hypothese. Spätestens wenn die Behörde auf den Widerspruch eingeht, sollte das ganze dann klar sein.
Zur Info auch diesen Überblicksthread:
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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