Es geht um “Schulbehörde möchte keine Zwischenergebnisse ihrer Corona Studie herausgeben”:
Ich weiß bereits aus den Medien, dass es wohl ziemlich sicher bei einer Ablehnung bleibt und sitze auf glühenden Kohlen. Kann ich bereits jetzt ohne förmlichen rechtsmittelfähigen Bescheid einen Widerspruch einlegen oder muss ich das erst noch abwarten? Was mache ich, wenn die Schulbehörde jetzt auf Zeit spielt?
Danke für die tollen Anfrage und willkommen im Forum!
Grudsätzlich laufen Anfragen so ab: Anfrage wird gestellt, die Behörde stellt einen Bescheid aus, gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden, der Widerspruch wird Beschieden und dann kann vor Gericht gezogen werden.
In diesem Fall fehlt jetzt der Bescheid dem Widersprochen werden kann. Bitte die Behörde am besten noch mal explizit nach einem rechtsfähigen Ablehnungsbescheid und füge deine Adresse an, da dieser auf Papier ein bisschen sicherer ist.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die E-Mail vom 23. Juli als “Bescheid” gilt, da die Behörde dir gegenüber eine Entscheidung getroffen hat, vielleicht können bei der Frage andere aus dem Forum helfen. Falls du Widerspruch gegen diese E-Mail einlegen kannst und willst dann muss dies schriftlich, also per Post und mit Unterschrift geschehen.
Leider ist es grundsätzlich möglich das Behörden auf Zeit spielen können. Laut § 75 VwGO kannst du frühestens drei Monate nach Antragsstellung Untätigkeitsklage erheben, wenn die Behörde nichts tut. Das gleiche gilt auch für den Widerspruch, wenn der drei Monate nicht bearbeitet wird, kann geklagt werden.
Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, doch im Zweifel könnte man das als ablehnenden Bescheid ohne Rechtsbehelfserklärung auffassen (sofern halt später nicht noch ein „richtiger Bescheid folgt), aber das ist nur eine Hypothese. Spätestens wenn die Behörde auf den Widerspruch eingeht, sollte das ganze dann klar sein.
Zur Info auch diesen Überblicksthread:
Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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