Verfahren BMI / BfDI

In einer meiner Anfragen will nun selbst eine Universität meine Daten. Schade, ich hoffe das Revisionsverfahren wird diese Praxis schnell wieder beenden.

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Mir wird, auch nach dem Lesen von immer mehr VG Urteilen klar, dass wir ganz viel erklären müssen, wie die Dinge so zusammenhängen. Da dürfen uns nicht ausschließlich auf Rechtsanwälte verlassen, die ja auch nicht immer die genauen technischen Zusammenhänge kennen. Und dann müssen bei solchen Klagen viel viel mehr erläuternde Zeichnungen hinein finde ich.
Erwecke den Lehrer in Dir!

Du kannst ja gerne anmerken dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, vielleicht reicht das ja als Argument dagegen?

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Danke für den Hinweis, das werde ich gleich mal machen.

Eine Frage: Das Urteil bezieht sich ja auf Bundesrecht. Kann eine öffentliche Stelle des Landes dieses dann eigentlich als Begründung verwenden?

Spannende Frage. Kommt drauf an wie die Parallelnormen im Landesrecht aussehen.

  • Um welche Gesetze (Normen) geht es im Urteil?
    Wenn ich noch mal kurz durch das Urteil schaue, sehe ich da drei Normen, die einschlägig sind:

    1. DSGVO
    2. IFG und
    3. VwVfG.
  • Gibt es die Normen auch im Landesrecht?

    1. DSGVO
      Die DSGVO ist, wie der Name schon sagt eine “Verordnung” und damit direkt geltendes EU-Recht für alle Mitgliedsstaaten. Das beinhaltet auch Deutschland und dessen Bundesländer (also ja, Bundesrecht ist hier auch Landesrecht).
    2. VwVfG
      Hier wirds ein bisschen komplizierter. Die meisten Länder (auch NRW) haben hier das gleiche Recht eingeführt wie der Bund. Da müsste man im Zweifelsfall noch mal nachgucken ob es da große unterschiede gibt die sich anders auslegen lassen.
    3. IFG
      Das kennen wir ja alle, hier bezieht sich das Gericht, wenn ich das richtig gesehen habe, nur auf § 7 IFG, bei dem es ums Antragsverfahren geht. Das sollte im Landesrecht vergleichbar sein dass es auch hier keinen Unterschied gibt (im Zweifel nachgucken).

Für die Ursprüngliche Frage gilt meiner Auffassung nach also: Prinzipiell ja, eine informationspflichtige Stelle des Landes kann das Urteil (wenn es rechtskräftig wird) als Begründung anführen, aber je nach Einzelfall lohnt es sich möglicherweise genauer im Landesrecht zu schauen, ob das an den Stellen, die das VG-Köln genannt hat, gleich ist.

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Ich finde es bedauerlich, dass die Entscheidungen von FdS noch nicht veröffentlich wurden. @arne.semsrott @PhillipFDS

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@RLago, wir sind eine gemeinnützige Organisation mit wenigen Ressourcen. Wenn du es bedauerlich findest, dann frag das Urteil doch bei BMI, BfDI oder VG Köln an oder bitte uns freundlich um Veröffentlichung oder Zusendung.

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Ich schieb hier mal die Pressemitteilung des VG Köln nach.

https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/13_12042021/index.php

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Wirklich … superfreundlich …

naja, ich glaube hier sind eher weniger die Ressourcen der Grund.

Kleiner Hinweis: Das VG hat bislang das Urteil nicht veröffentlicht.

Habe mal an das VG geschrieben und um Veröffentlichung in der Entscheidungsdatenbank NRWE gebeten, was kostenlos sein sollte. Updates folgen hier.

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Nun sind beide Urteile öffentlich: 13 K 1190/20 und 13 K 1189/20

Beide Urteile sind eine deutliche Schelte an den BfDI, der durch die zwischenzeitlich öffentlich gewordene sehr wenig durchdachte und alles andere als stringente Argumentation diese Klage zu Recht verloren hat.
Ich finde es bedenklich, dass in einer solch grundsätzliche Fragen derart viele handwerkliche Fehler gemacht werden. Damit schaden Prof. Kelber einmal mehr dem Anliegen der Informationsfreiheit, denn wie sich zeigt beziehen sich alle Behörden sofort auf das Urteil.

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Dann bleibt nur zu hoffen, dass die Berufungsinstanz die Sache rettet…

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Danke fürs verlinken!

Kannst du diese handwerklichen Fehler genauer bezeichnen? Ich bin kein Jurist aber würde gerne versuchen die Fehler in der Argumentation, die du ansprichst, nachzuvollziehen.

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Nur weil ein Gericht etwas aufschreibt, stimmt das noch nicht automatisch :slight_smile: Das VG Köln hat die Funktionsweise von FragDenStaat nicht verstanden (uns aber auch nicht gefragt) und dadurch einige falsche Schlussfolgerungen gezogen. Wir sitzen schon an einem Blogpost (und auch der Berufung), um das Ganze einzuordnen.

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Die Kanzlei des BMI hat dies in ihren Schriftsätzen richtig herausgearbeitet. Einmal war beispielsweise § 11, 12 VwVfG mit betroffen und dann wiederum nicht. Nimmt man diese Vorschriften von der Anwendung der Ausgangsbescheide heraus, dann macht das Konstrukt insgesamt keinen Sinn mehr.
Der gesamten Struktur der Bescheide fehlt die inhaltliche Stringenz und logische Durchgängigkeit.

@arne.semsrott Dies ist sicher richtig, nur hätte genau dies auch durch den BfDI vorgetragen und ein Beweisantrag gestellt werden müssen. Man hat ja wohl mit der OKFN Kontakte, die man schlicht nicht genutzt hat. Niemand kann sich auf einen potentiell beigeladenenen verlassen, sondern muss als Beklagter auch selbst agieren. Dennoch hat man auf die mündliche Verhandlung verzichtet … weil angeblich nur Rechtsfragen zu klären wären.
Denn in der Sprungrevision, die ja einmal angestrebt war, ist eine solche Frage nicht mehr zu klären - wohl auch deshalb will man jetzt die Berufung als zweite Beweisinstanz.

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Ja, ich sage nur VG Darmstadt und Quellcode. Da sollten wir als technisch versierte dann auch den Gerichten viel erklären. Aber man muss uns dann auch erklären lassen.

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Es ging in dem Urteil nur am Rande um die Funktionsweise von fds. Das VG hat vielmehr klar gesagt, dass aufgrund des VwVfG eine Identifizierung erforderlich sein muss - und dies nur über die Postanschrift möglich ist (wie es sich über §3a VwVfG verhält, ist einmal noch zu klären). Dies bedeutet, dass auch eine einfache Email-Adresse nicht ausreichend ist.

Willkommen im Forum! Das stimmt so nicht. Das Gericht spricht von einer “persönlichen E-Mail-Adresse” im Gegensatz zur FragDenStaat-Mailadresse und verkennt dabei die gleichen Funktionsweisen von Mail-Providern.

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Vielen Dank

Ja, sie machen hierzu Ausführungen.
Allerdings stellt das VG auf die Zustellmöglichkeit ab. Formal ist diese bei EMail als eine der unsichersten Kommunikationsmöglichkeiten nicht gegeben.

Wenn das VG bzw. Berufungsgericht hierauf abstellt, wäre die Zustellung über fds auf jeden Fall möglich, weil hier klar feststellbar und auch öffentlich sichtbar ist, wann eine ENtscheidung “zugestellt” wurde.

Ein Hinweis noch: Die Frage der Ermessensreduzierung bei der Form der Zugangsgewährung mag richtig sein. In jedem Fall ist es eine pflichtgemässe Ermessensentscheidung und da wird man erst einmal begründen müssen, wieso man nicht die durch den Antragsteller vorgegebene Form wählt.

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