Verfahren BMI / BfDI

Kennt jemand den Grund, warum der BfDI die Unterlagen zum Verfahren nicht mehr herausgibt?

Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass der BfDI sich taub stellt. Aber es zeigt sein Verständnis von Informationsfreiheit.

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Müsstest du erstmal die Begründung herausfinden. Sag denen die elektronische Ablehnung reicht dir und die sollen die rüberwachsen lassen.

Ich könnte mir tatsächlich vorstellen, dass der BfDI die Dokumente vorallem deshalb (noch) nicht rausgibt, damit das BMI vor dem OVG keinen ungerechten Vorteil ihm gegenüber hat. Hoffentlich kommen die Infos wenigstens dann raus, sobald das OVG über die Berufung entschieden hat.

Sobald das OVG entschieden hat, dürften sämtliche Ablehnungstatbestände weggefallen sein. Auch könnte das BMI Einwände haben, dass seine Schriftsätze vor einer Entscheidung öffentlich werden. Genaue Gründe gibt’s erst, wenn wir die Ablehnung mal sehen würden.

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Sollte man doch einfach so auch durch den BfDI mitteilen. Was spricht dagegen? Dafür viel, es wäre nachvollziehbar und würde keine Disharmonie erzeugen.

Es gibt Neuigkeiten, es wurde heute mündliche vor dm OVG verhandelt.

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/37_220615/index.php

Hier der Blogpost von FragDenStaat.

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Aber auch da muss erst die Rechtskraft des Urteils abgewartet werden, bevor die Unterlagen herausgegeben werden müssen. Nur weil da nun eine Entscheidung getroffen wurde, ändert sich erstmal gar nichts und im Zweifel auch nicht bezüglich der Umsetzung des Urteils bei der Adressabfrage.

Das ist korrekt. Aber das erste Urteil, das inzwischen von allen Bundesbehörden immer als Rechtfertigung zitiert wird, ist ebenfalls niemals rechtskräftig geworden und wurde in der Folgeinstanz nunmehr kassiert. Das bedeutet rein rechtlich haben wir nun den Stand, den wir auch ohne das allererste Urteil des VG Köln gehabt haben.

Und entweder geht das BMI nun vors BVerwG, oder das OVG Münster hatte das letzte Wort.

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Das BMI hat schon in der Verhandlung angekündigt gehabt in Revision zu gehen :slight_smile:

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Und das macht ja auch durchaus Sinn, die Sache nun höchstrichterlich zu entscheiden, denn sonst erfindet jede Behörde das Rad für sich neu. :slight_smile:
Und da die Behörde ihre Anwälte ja vom Steuerzahler finanziert bekommt, ist das Kostenrisiko für das BMI ja sowieso gleich Null.

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Ich habe mal wieder eine Anfrage an das Bundesinnenministerium gerichtet und da hat es wieder die Platte mit der Postadresse aufgelegt:

Da schreiben sie beiläufig, dass sie vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Aber wenn ich richtig in Erinnerung habe, hat selbst Köln nicht auf der Postadresse bestanden, sondern nur auf einer “privaten” E-Mail-Adresse.

Ich habe das BMI aufgefordert, mir eine Datenschutzerklärung für die Verarbeitung meiner Postadresse zu übermitteln. Wenn die Erklärung keinen stichhaltigen Grund für die Erhebung meiner Adresse angeben kann, so würde ich dagegen Beschwerde beim BfDI einlegen. Ist das eine gute Strategie?

Es wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt, somit darf das BMI das (noch). Fertig.

Ich denke, dass zum Bundesverwaltungsgericht nur noch Revision möglich ist.

Meine ich natürlich. Sorry.

Die Bundespolizei fängt mit der Postadressen-Abfrage auch an - lustigerweise “aufgrund der aktuellen Rechtsprechung”. Es geht es um Begründungen zu Allgemeinverfügungen, die laut Allgemeinverfügung selbst auf dem Revier zur Einsicht bereitliegen. Also etwa so geheim wie die Frage nach dem Namen der Behörde.

Die Bundespolizei hat mir auf Nachfrage geantwortet, dass eine “persönliche E-Mail-Adresse” ausreicht. Sie versteht darunter etwas wie “Vorname.Nachname@”.

Das wirkt nach Arbeitsbeschaffung. Kann man nicht bei FDS etwas dafür einrichten?

Moin! Die FDS-Adresse ist ja aber j.muller.123456@ - persönlicher geht eigentlich nicht, oder?

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Vielleicht muss sie nicht auf “echtemail.de” sondern “definitivfinaleechtemail.de” enden.

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Bei GMX kann man auch Sub-E-Mail-Adressen verwenden, etwas in der Art von j.muller%fds123456@gmx.de . Es bleibt Spekulation, was die Polizei als persönliche Adresse ansieht, deswegen würde ich dort einfach mal nachfragen, welche Kriterien eine persönliche Adresse ausmachen und inwiefern die FDS-Adresse sie nicht erfüllt.

Da mir das BSI als vollständige Tochter des BMI auch mit “persönliche E-Mail-Adresse” kam, habe ich dort ganz offiziell angefragt, was denn deren Definition von “persönliche E-Mail-Adresse” ist:

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