Verfahren BMI / BfDI

Die Antwort des BSI ist genial: Sie haben keine Definition von “persönlicher E-Mail-Adresse”. Aber im nächsten Absatz erklären sie, warum eine persönliche E-Mail-Adresse unabdingbar ist. Sie sagen, dass sich FragDenStaat in den Nutzungsbedingungen vorbehält, ein Benutzerkonto bei Missbrauch zu sperren oder zu löschen. Ist das denn bei GMX oder Gmail anders? Soll also diese Missbrauchsklausel der Unterschied zwischen persönlichem und unpersönlichem Postfach sein?

Wurde bereits transparent gemacht, wieviel Geld die Beauftragung einer externen, kommerziellen Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs durch das BMI die Öffentlichkeit gekostet hat? Gibt es diesbezüglich schon eine Anfrage?

Es ist eher absurd, wenn die Öffentlichkeit dafür aufkommen muss, wenn das BMI im totalen Widerspruch zu seinem öffentlichen Mandat der Öffentlichkeit die Auskunft zu legitimen Fragestellungen verweigern möchte. Unsere Öffentlichen Bediensteten scheinen teilweise nicht zu verstehen, dass der oberste Souverän in unserer Demokratie immer noch das Volk ist?

Ich würde da noch mal nachhaken und Fragen, was eine “von dem Antragsteller selbst generierte E-Mail-Adresse” ist bzw. woran man sie erkennt und wo eine solche Adresse “selbst generiert” werden kann.
Wenn sie dann Beispiele für E-Mail-Anbieter nennen sollten, würde ich aus deren Nutzungsbedingungen die entsprechend ähnlichen Klauseln raussuchen und den Widerspruch deutlich machen. Zur Not ruhig auch mal anrufen und die Rechtsauffassung persönlich diskutieren.