Schreiben vom Rechtsanwalt bzgl. Kontrollberichte Brenner Operngrill & Cortiina Hotel

Hallo zusammen,

ich bin mir gar nicht sicher, ob ich hier etwas tun kann/sollte, daher einfach mal als neues Thema unter Top Secret.

Ich habe zu zwei Lokalitäten in München (Brenner Operngrill & Cortiina Hotel) die Kontrollberichte angefragt und auch erhalten (Brenner: Kontrollbericht zu Brenner, München - FragDenStaat; Cortiina: Kontrollbericht zu Cortiina, München - FragDenStaat) und veröffentlicht (am 12.01.2024).

Nun habe ich mit Datum vom 29.01.24 ein Einschüchterungsschreiben (Kontrollbericht zu Cortiina, München - FragDenStaat) eines Anwaltes bekommen, welcher beide Lokalitäten vertritt. Denn: Beide Läden gehören den gleichen Personen (Albert Weinzierl und Rudolf Kull).

Ist aus eurer Sicht nun etwas zu diesem Schreiben zu unternehmen? Hat hiermit wer Erfahrungen?

Übrigens: Ich konnte nun natürlich den Anwalt nicht als Absender angaben. Kann man das ändern? Aktuell steht dort die Verwaltung als Absender eingetragen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

P.S.: Der Brenner Operngrill ist schon in Medienberichten bzgl. der Kontrollergebnisse aufgetaucht: München: Mäusekot im Brenner Operngrill - München - SZ.de

Hi,

ich würde da erst einmal nichts weiter machen und abwarten, ob du den Bericht noch zugestellt bekommst. Da scheint der Anwalt ja sogar selbst ein wenig von auszugehen, sonst hätte er sich den Hinweis wegen der Veröffentlichung ja sparen können.

Nach meinem Verständnis hätte sich der Anwalt auch eher an die Behörde wenden müssen, um dort Einspruch zu erheben, als an dich.

Ob du die Berichte - solltest du sie noch erhalten - dann veröffentlichst, kannst du dir dann ja noch überlegen. Du findest auch hier im Forum noch ein paar Infos dazu: TopSecret - Risiken bei Veröffentlichung der Ergebnisse - Einschüchterung? und unter Klagen und Urteile Topf Secret - FragDenStaat gibt es eine Übersicht über Topf Secret-Klagen und Urteile.

Danke für deine Rückmeldung.
Die Berichte habe ich tatsächlich schon und such veröffenrlicht :stuck_out_tongue: es wundert mich, dass der Anwalt langsamer war als die Verwaltung :smiley:
Mal gucken ob sie was von der Veröffentlichung mitbekommen. Aber dadurch, dass der eine Laden schon in den Medien war, kommt ihr das Thema des Schadensersatzes wegen meiner Veröffentlichung sehr weit hergeholt vor…

Oh, das hatte ich übersehen. Ich denke bei den Mängeln hast du da nix zu befürchten. Es gab da z.B. auch dieses von Food Watch veröffentlichte Urteil: https://www.foodwatch.org/fileadmin/-DE/Themen/Topf_Secret/2021-08-16_LG_Schweinfurth_Topf_Secret_geschw.pdf

Dort ist auch noch explizit erwähnt, dass die Mängel in dem Fall ja wenig aufsehenerregend waren und die Veröffentlichtung kaum geeignet sei die wirtschaftliche Existenz des Betriebs zu gefährden. Ich denke das ist in den beiden Fällen bei dir genau so. (Ganz sicher kann man sich vor Gericht natürlich nie sein. Ich finde es aber auch schon entlarvend, dass der Anwalt nicht gleich eine Unterlassungserklärung oder ähnliches verlangt.)

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Vielen dank für deine Hilfe! Dann gucke ich mal, ob die Herren überhazpt merken, dass die Unterlagen schon längst obline sind und dann einen neuen Brief schicken.

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