Nachweis des E-Mail-Eingangs einer IFG-Anfrage bei Behörde

Übrigens für alle die bei diesem Thread-Titel nach weiteren, „rechtssicheren” Nachweisen gesucht haben. Dazu gab es bereits eine größere technisch/juristische-Diskussion in folgendem Beitrag:

(Und hier eine weiteres ähnliches Problem bei einer Anfrage.)